Stationärer Handel - Belegausgabepflicht ab 2020

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SchneiderMusik
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Re: Stationärer Handel - Belegausgabepflicht ab 2020

Bleibt nur die chinesische Lösung à la WeChat Pay.
Man zahlt mit dem Handy und bekommt auch die Quittung gleich ins Programm gestellt.
Ist unheimlich praktisch und das Finanzamt hat, zumindest in CN, Realtimedaten.
Datenschutz ist dann aber nicht mehr........


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marcibet
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Re: Stationärer Handel - Belegausgabepflicht ab 2020

fonprofi hat geschrieben: 18. Nov 2019 18:37 Ich bin ja auch gegen die Bonpflicht, aber wie will ein Kunde sicher sein, das sein Kauf sauber verbucht wurde ohne Beleg? Der kleine Dönerladen/Lieferdienst wird nach wie vor das Geld in die Holzlade werfen, da hilft auch der Bon nichts. Wenn ich aber, wie bei meiner Böckerei, den Kauf auf dem Display nachlesen kann, dann brauche ich auch keinen Bon, da kann ich’s lesen.
Der Dönerladen kann nix mehr in die Holzlade werfen (sofern du damit die "Schwarzgeldkasse" meinst), wenn ein Bon ausgestellt wurde und somit auch eine Bonnummer. Das wäre dann recht zweifelfrei nachweisbarer Steuerbetrug im großen Stil, da ist dann nicht mehr mit Geldstrafe...
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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fonprofi
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Re: Stationärer Handel - Belegausgabepflicht ab 2020

Hast du schonmal in einem Dönerladen einen Bon bekommen? Du wirst auch nächstes Jahr keinen bekommen, außer wenn du fragst.

Steuerbetrug hin oder her.
Wir sollten uns mal Gedanken machen, wie man bei 3,50 Dönerpreis über die Runden kommen, wenn man Personal beschäftigt und einigermaßen Qualität liefert. Das geht nicht. Entweder steht die Familie den ganzen Tag im Laden ohne Salär oder Holzlade, oder Döner werden demnächst teurer und viele Läden machen zu.
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fossi
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Re: Stationärer Handel - Belegausgabepflicht ab 2020

Meine Stamm-Dönerbude verkauft inzwischen nur noch "Drehspieße", hat große Fleisch-Erklärungsschilder an die Wand getackert und eine elektronische Kasse angeschafft.
Noch Kosten die Döner 3,50€, aber frage mich schon länger "wie lange klappt das wohl"?
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fonprofi
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Re: Stationärer Handel - Belegausgabepflicht ab 2020

Drehspiesse - genau, da war doch was.
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Wolkenspiel
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Re: Stationärer Handel - Belegausgabepflicht ab 2020

fonprofi hat geschrieben: 18. Nov 2019 18:37 Ich bin ja auch gegen die Bonpflicht, aber wie will ein Kunde sicher sein, das sein Kauf sauber verbucht wurde ohne Beleg?
Es ist nicht die Aufgabe des Kunden, das sicher zu stellen. Es ist Aufgabe der Behörden. Wie die das machen, ist mir wurscht, aber eine Bonpflicht für jedes Brötchen ist keine gute Idee.
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Re: Stationärer Handel - Belegausgabepflicht ab 2020

Naja, ob die Kunden nun einen Bastelkarton für 0,60 € bei uns einkaufen oder 2 Brötchen beim Bäcker neben an - wo ist der Unterschied?

:popcorn:
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Wolkenspiel
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Re: Stationärer Handel - Belegausgabepflicht ab 2020

Den Bastelkarton kann er zurück geben wollen, das Brötchen futtert er auf.
regalboy
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Re: Stationärer Handel - Belegausgabepflicht ab 2020

Wolkenspiel hat geschrieben: 19. Nov 2019 13:59 Den Bastelkarton kann er zurück geben wollen, das Brötchen futtert er auf.
Brötchen kann man auch zurück geben wollen, wenn sie nicht schmecken z. B..
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Wolkenspiel
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Re: Stationärer Handel - Belegausgabepflicht ab 2020

regalboy hat geschrieben: 19. Nov 2019 14:41
Wolkenspiel hat geschrieben: 19. Nov 2019 13:59 Den Bastelkarton kann er zurück geben wollen, das Brötchen futtert er auf.
Brötchen kann man auch zurück geben wollen, wenn sie nicht schmecken z. B..
Ja, macht aber keiner. Ich glaube, man darf mit Fug und Recht behaupten, dass es nicht üblich ist, ein angebissenes Brötchen mit Kassenzettel zurück geben zu wollen. Außerdem würde mit Sicherheit kein Bäcker ein solches Brötchen zurück nehmen, wenn "es nicht schmeckt".
Wir wollen jetzt hier nicht Haare spalten, oder?
Zuletzt geändert von Wolkenspiel am 19. Nov 2019 17:28, insgesamt 1-mal geändert.
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fossi
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Re: Stationärer Handel - Belegausgabepflicht ab 2020

Gibts wirklich Leute, die ein Brötchen zurückgeben?
Da wären hier schon die Fahrkosten zurück zum Bäcker ein Vielfaches vom Warenwert... :D
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regalboy
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Re: Stationärer Handel - Belegausgabepflicht ab 2020

fossi hat geschrieben: 19. Nov 2019 17:28 Gibts wirklich Leute, die ein Brötchen zurückgeben?
Da wären hier schon die Fahrkosten zurück zum Bäcker ein Vielfaches vom Warenwert... :D
Habe letztens noch ein Brot zurück gegeben:
- war falsch ausgezeichnet (3,90 Euro anstatt 1,90 Euro - erst beim Auspacken bemerkt)
- nur noch 1 Tag haltbar
- ekeliger trockener Geschmack
miezekatze
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Re: Stationärer Handel - Belegausgabepflicht ab 2020

Beim Bäcker? Oder beim "Bäcker" im Lidl und co?
regalboy
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Re: Stationärer Handel - Belegausgabepflicht ab 2020

Im vierbuchstäbigen Supermarkt, der an zweiter und vierter Stelle ein e hat.
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fossi
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Re: Stationärer Handel - Belegausgabepflicht ab 2020

Du vergleichst einen Supermarkt mit Industriebrot von Lieken und Co wirklich mit einem Bäcker? :D
Dennoch interessant: in den letzten Tagen häufen sich die Pressemeldungen zur Thematik und das olle Brötchen ist mit Abstand der beliebteste Beispielartikel.

Es gibt übrigens auch Ausnahmen zur Pflicht (wie immer).
Weihnachtsmarkt-Wurstbuden usw können sich auf Antrag von der Belegpflicht befreien lassen.
Gastgewerbe Magazin hat geschrieben:Der Gesetzgeber lässt Ausnahmen zu, die das zuständige Finanzamt genehmigen muss. Demnach können Unternehmer, die Waren an eine Vielzahl unbekannter Personen verkaufen, von der Belegausgabepflicht befreit werden, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Das Finanzamt kann diese Befreiung von der Belegausgabepflicht nicht nur genehmigen, sondern auch widerrufen. Ein möglicher Widerrufsgrund liegt vor, wenn das Unternehmen im Verdacht steht, die Kasse manipuliert zu haben. Ausnahmen von der Belegausgabepflicht kommen beispielsweise bei Würstchenverkäufern auf Jahrmärkten in Betracht. Sie wickeln eine große Menge an annähernd gleichartigen Transaktionen ab.
Quelle: https://gastgewerbe-magazin.de/belegpfl ... 2020-24338
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regalboy
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Re: Stationärer Handel - Belegausgabepflicht ab 2020

fossi hat geschrieben: 19. Nov 2019 18:59 Du vergleichst einen Supermarkt mit Industriebrot von Lieken und Co wirklich mit einem Bäcker? :D
Dennoch interessant: in den letzten Tagen häufen sich die Pressemeldungen zur Thematik und das olle Brötchen ist mit Abstand der beliebteste Beispielartikel.

Es gibt übrigens auch Ausnahmen zur Pflicht (wie immer).
Weihnachtsmarkt-Wurstbuden usw können sich auf Antrag von der Belegpflicht befreien lassen.
Gastgewerbe Magazin hat geschrieben:Der Gesetzgeber lässt Ausnahmen zu, die das zuständige Finanzamt genehmigen muss. Demnach können Unternehmer, die Waren an eine Vielzahl unbekannter Personen verkaufen, von der Belegausgabepflicht befreit werden, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Das Finanzamt kann diese Befreiung von der Belegausgabepflicht nicht nur genehmigen, sondern auch widerrufen. Ein möglicher Widerrufsgrund liegt vor, wenn das Unternehmen im Verdacht steht, die Kasse manipuliert zu haben. Ausnahmen von der Belegausgabepflicht kommen beispielsweise bei Würstchenverkäufern auf Jahrmärkten in Betracht. Sie wickeln eine große Menge an annähernd gleichartigen Transaktionen ab.
Quelle: https://gastgewerbe-magazin.de/belegpfl ... 2020-24338
Die Ausnahme ist aber auch lustig.
Gerade solche Verkäufer kaufen doch oft bei der Ware, Teller, Besteck "50% auf die Firma und 50% privat" ein.
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daytrader
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Re: Stationärer Handel - Belegausgabepflicht ab 2020

Hat schon jemand raus gefunden wie man ne Kugel Eis zurück gibt? Kann das dann auch flüssig sein?
Baam
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Re: Stationärer Handel - Belegausgabepflicht ab 2020

daytrader hat geschrieben: 19. Nov 2019 19:07 Hat schon jemand raus gefunden wie man ne Kugel Eis zurück gibt? Kann das dann auch flüssig sein?
Wieso zurückgeben? Geht doch nur um die Erstattung ;-)
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fossi
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Re: Stationärer Handel - Belegausgabepflicht ab 2020

Bei ner Eisdiele braucht man keinen Beleg bei Beschwerden. Da muss man nur mit einer schlechten Google- & TripAdvisor-Bewertung drohen.
wegrenn
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gato77
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Re: Stationärer Handel - Belegausgabepflicht ab 2020

Also ich muss mich outen, ich habe tatsächlich schon ein Stück Käsekuchen zurückgehen lasse. und zurecht, habe das nächste mal eines gratis bekommen. ach hatte aber nur2 Bissen genommen [emoji16]

Ok, damals Bäcker vor der Haustür keine 10 Meter und der Konditor ist einer der besten, hat aber mal jemanden andere ran gelassen und es hat NUR nach frischkäse geschmeckt. Es geht also schon, aber das hätte ich nicht gemacht wenn ich hätte weiter fahren müssen. Aber ich habe auch schon Reklamationen bekommen
A) wegen Unwissenheit und
B) schmeckt nicht
Das machen sie aber nur übers internet.
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