fonprofi hat geschrieben: ↑23. Sep 2021 13:43
Natürlich darfst du erstatten, wenn sie dir die Ausfuhr mit nem Zollstempel auf der Original Rechnung nachweisen.
Und, warum sendest du nicht selber in die Schweiz? Ist doch kein Problem.
Ich darf nicht erstatten, da im Umsatzsteuer-Gesetz steht dass ich nicht darf
Ist in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 der Gegenstand der Lieferung zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt, so liegt eine Ausfuhrlieferung nur vor, wenn
1. der Abnehmer ein ausländischer Unternehmer ist und
2. das Beförderungsmittel den Zwecken des Unternehmens des Abnehmers dient.
Mein Geschäft ist das mit Ausstattung für Fahrzeuge, die Kunden sind keine Unternehmer. Und der Warenwert ist bei Schweizern meist 4-stellig, also keine Bagatelle.
Ich sende nicht in die Schweiz, weil die Speditionen (nicht Paketdienste) so ein seltsames Glitzern in den Augen haben. Und Lithium-Akkus größerer Kapazität nehmen sie gar nicht.