Schweizer Parlament beschränkt Freibetrag bei Auslandseinkäufen

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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fossi
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Schweizer Parlament beschränkt Freibetrag bei Auslandseinkäufen

Schweizer sollen künftig nur noch für 50 Franken mehrwertsteuerfrei im Ausland einkaufen dürfen. Einkäufe unter anderem in Deutschland könnten so eingeschränkt werden.
https://www.zeit.de/amp/wirtschaft/2021 ... chraenkung

Das würde einigen Paketshops an der Grenze das Geschäft verhageln. 50 statt 300 Franken sind schon ein deutlicher Unterschied.


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Re: Schweizer Parlament beschränkt Freibetrag bei Auslandseinkäufen

Zusätzlich zu diesem Umsatzrückgang bei den grenznahen Paketshops: https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/f ... ld.2170137.

Vielleicht als Hintergrundinfo: Es geht darum, dass sich die grenznahen Schweizer Einkaufstouristen die deutsche Mehrwertsteuer mit diesen grünen Ausfuhrscheinen zurückerstatten lassen können, was so eine Art Volkssport geworden ist, vgl. https://www.blick.ch/wirtschaft/haetten ... 99217.html. Aber auch ohne deutsche Märchensteuerrückerstattung sind die Preisunterschiede Schweiz zu Deutschland enorm und viele Online-Shops liefern auch ungern bis gar nicht in die Schweiz, sodass die deutschen Paketshops weiterhin im Geschäft bleiben dürften.
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Woody-HH
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Re: Schweizer Parlament beschränkt Freibetrag bei Auslandseinkäufen

Viel spannender für mich ist, dass ich meinen Schweizer Kunden die MwSt. nicht erstatten darf wenn die in einen Paketshop liefern lassen und dann selbst ausführen. §6 Abs. 3 UStG. /-(x)
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strichpunkt
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Re: Schweizer Parlament beschränkt Freibetrag bei Auslandseinkäufen

Woody-HH hat geschrieben: 23. Sep 2021 11:51 Viel spannender für mich ist, dass ich meinen Schweizer Kunden die MwSt. nicht erstatten darf wenn die in einen Paketshop liefern lassen und dann selbst ausführen. §6 Abs. 3 UStG. /-(x)
Bei uns (Österreich) ist es so, dass wir die MwSt. rückwirkend erstatten dürfen, wenn wir die Ausfuhrbestätigung im Haus haben. Allerdings mit Rechnungskorrektur, Bankweg etc ziemlich lästig und aufwändig.
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Re: Schweizer Parlament beschränkt Freibetrag bei Auslandseinkäufen

Woody-HH hat geschrieben: 23. Sep 2021 11:51 Viel spannender für mich ist, dass ich meinen Schweizer Kunden die MwSt. nicht erstatten darf wenn die in einen Paketshop liefern lassen und dann selbst ausführen. §6 Abs. 3 UStG. /-(x)
Ist das eine deutsche Bestimmung? Die Schweizer können das ja schlecht verbieten...

Ich mach das auch so wie strichpunkt, bin auch aus AT. Richtig beschäftigt habe ich mich damit aber nie. Kommt auch nur 1-2 x pro Jahr vor...
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fonprofi
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Re: Schweizer Parlament beschränkt Freibetrag bei Auslandseinkäufen

Woody-HH hat geschrieben: 23. Sep 2021 11:51 Viel spannender für mich ist, dass ich meinen Schweizer Kunden die MwSt. nicht erstatten darf wenn die in einen Paketshop liefern lassen und dann selbst ausführen. §6 Abs. 3 UStG. /-(x)
Natürlich darfst du erstatten, wenn sie dir die Ausfuhr mit nem Zollstempel auf der Original Rechnung nachweisen.

Und, warum sendest du nicht selber in die Schweiz? Ist doch kein Problem.
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Wolkenspiel
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Re: Schweizer Parlament beschränkt Freibetrag bei Auslandseinkäufen

Weil die Schweizer mit dem Versand innerhalb Deutschlands meist auch noch 10 Euro VK sparen. Die wollen halt alles mitnehmen: Umsatzsteuerersparnis und Porto. Die lassen dann trotzdem der Händler den Schweizversand anbietet, an einen Paketshop schicken und wollen dann die Steuer auch noch nachträglich haben.
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fossi
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Re: Schweizer Parlament beschränkt Freibetrag bei Auslandseinkäufen

Ballons sind nicht teuer und ich hatte das Erstattungsgebettel schon mehrfach wegen Kleinbeträgen von vielleicht Zweifuffzich.
Ernsthaft: da ist mir selbst die Antwortmail zu blöd... :durchdreh:
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fonprofi
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Re: Schweizer Parlament beschränkt Freibetrag bei Auslandseinkäufen

Wenn man als Schweizer dauernd in DE ist, kann ich das verstehen, aber extra rüber zu fahren wegen Kleingeld, wär mir zu blöde.

Aber wir verkaufen viel in die Schweiz, trotz 25,- Zuschlag ab 1000,- Warenwert.
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Woody-HH
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Re: Schweizer Parlament beschränkt Freibetrag bei Auslandseinkäufen

fonprofi hat geschrieben: 23. Sep 2021 13:43 Natürlich darfst du erstatten, wenn sie dir die Ausfuhr mit nem Zollstempel auf der Original Rechnung nachweisen.
Und, warum sendest du nicht selber in die Schweiz? Ist doch kein Problem.
Ich darf nicht erstatten, da im Umsatzsteuer-Gesetz steht dass ich nicht darf
Ist in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 der Gegenstand der Lieferung zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt, so liegt eine Ausfuhrlieferung nur vor, wenn
1. der Abnehmer ein ausländischer Unternehmer ist und
2. das Beförderungsmittel den Zwecken des Unternehmens des Abnehmers dient.
Mein Geschäft ist das mit Ausstattung für Fahrzeuge, die Kunden sind keine Unternehmer. Und der Warenwert ist bei Schweizern meist 4-stellig, also keine Bagatelle.

Ich sende nicht in die Schweiz, weil die Speditionen (nicht Paketdienste) so ein seltsames Glitzern in den Augen haben. Und Lithium-Akkus größerer Kapazität nehmen sie gar nicht.
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Re: Schweizer Parlament beschränkt Freibetrag bei Auslandseinkäufen

Wir haben es hier in D deutlich besser, denn anders als in Deutschland müssen die Schweizer für die Verzollung durch das eidgenössische Zollamt zusätzlich eine Pauschale zwischen 11,50 Franken und 16 Franken, zzgl. 3 % steuerbarer Warenwert für das Zollverfahren, bezahlen, vgl. https://www.ch.ch/de/waren-im-ausland-bestellen/. Das ist richtig teuer, deswegen ist es schon verständlich, dass die eine günstigere Lösung bevorzugen. Allerdings ist diese Grünzettelstempelei ein Volkspsort der Schweizer, der denen große Freude bereitet. Da das in der Regel höfliche Menschen sind, helfe ich in der Disziplin gerne mit und denke mir so im Geiste in Schweizerdeutsch "jäderrr cänt zäääählt, odärrr?".
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Re: Schweizer Parlament beschränkt Freibetrag bei Auslandseinkäufen

Woody-HH hat geschrieben: 23. Sep 2021 15:19 Ich darf nicht erstatten, da im Umsatzsteuer-Gesetz steht dass ich nicht darf
Ist in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 der Gegenstand der Lieferung zur
... und jetzt liest du noch den nächsten Absatz:
(3a) Wird in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 der Gegenstand der Lieferung nicht für unternehmerische Zwecke erworben und durch den Abnehmer im persönlichen Reisegepäck ausgeführt, liegt eine Ausfuhrlieferung nur vor, wenn
1.
der Abnehmer seinen Wohnort oder Sitz im Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, hat,
2.
der Gegenstand der Lieferung vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Lieferung folgt, ausgeführt wird und
3.
der Gesamtwert der Lieferung einschließlich Umsatzsteuer 50 Euro übersteigt.
also darfst Du doch an Privatkunden aus Drittländer erstatten.
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fonprofi
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Re: Schweizer Parlament beschränkt Freibetrag bei Auslandseinkäufen

eben, natürlich erstatten, wenn der Nachweis der Ausführ erbracht ist vom Kunden. Alles andere wäre auch Blödsinn.
Und was den Export über 1k angeht, das ist nur eine Geldgrenze. Bei einer Spedition macht der Spediteuer die Ausfuhranmeldung gegen kleines Geld, bei Paketware mache ich das mit einer Zollagentur. Das ist nur eine Formalie. Allerdings keine Lithium-Akkus. Ich war selber schon in der Schweiz und habe in Basel ausgeführt mit einer Anmeldung durch meine Zollagentur. Das hat die an der Grenze gar nicht interessiert, als ich mich da zwischen den LT-Fahreren eingereiht habe, Stempel druff und ab. Beschau gabs nicht.
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Woody-HH
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Re: Schweizer Parlament beschränkt Freibetrag bei Auslandseinkäufen

xMerchant hat geschrieben: 23. Sep 2021 16:05also darfst Du doch an Privatkunden aus Drittländer erstatten.
Satz 3a bezieht sich auf Satz 1. Der von mir zitierte Text ist Satz 3. Passt also nicht, mein Steuerberater und die von ihm zitierten Kommentare zum UStG haben doch Recht.
Mir wäre es bestimmt lieber wenn die sich alle irren.
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Re: Schweizer Parlament beschränkt Freibetrag bei Auslandseinkäufen

Woody-HH hat geschrieben: 24. Sep 2021 07:45
xMerchant hat geschrieben: 23. Sep 2021 16:05also darfst Du doch an Privatkunden aus Drittländer erstatten.
Satz 3a bezieht sich auf Satz 1. Der von mir zitierte Text ist Satz 3. Passt also nicht, mein Steuerberater und die von ihm zitierten Kommentare zum UStG haben doch Recht.
Mir wäre es bestimmt lieber wenn die sich alle irren.
Was redest du da? Es kann erstattet werden auch wenn du das aus irgendeinen Grund anders interpretieren möchtest.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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Woody-HH
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Re: Schweizer Parlament beschränkt Freibetrag bei Auslandseinkäufen

Ich rede da das gleiche wie die ganze Zeit. Es kann erstattet werden, wenn nicht "der Gegenstand der Lieferung zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt" ist. Meine Artikel sind explizit für Beförderungsmittel gemacht und fallen daher raus.
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