Schweiz: Bundesrat regelt Verordnung für den Versandhandel neu!

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fossi
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Schweiz: Bundesrat regelt Verordnung für den Versandhandel neu!

Die Verordnung zur Versandhandelsregelung tritt auf den 1. Januar 2019 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. August 2018 beschlossen. Damit werden alle Teile der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes umgesetzt sein.

Mit den neuen Bestimmungen in der Mehrwertsteuerverordnung zur Versandhandelsregelung regelt der Bundesrat wichtige Detailfragen: Sobald ein Versandhandelsunternehmen die Umsatzgrenze von 100‘000 Franken aus Kleinsendungen erreicht, gilt neu ab dem Folgemonat der Ort der Lieferung als in der Schweiz gelegen. In der Folge muss das Versandhandelsunternehmen auf allen Lieferungen in der Schweiz die Mehrwertsteuer entrichten und die Einfuhr der Gegenstände im eigenen Namen vornehmen. Unterschreitet es zu einem späteren Zeitpunkt die Umsatzgrenze von 100‘000 Franken und meldet diesen Umstand nicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung, wird angenommen, es unterstelle sich freiwillig der Mehrwertsteuerpflicht.

Mit dem Inkrafttreten dieser Regelung entfällt für Schweizer Unternehmen ein Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen, die aus dem Ausland Waren in die Schweiz versenden.


Die Versandhandelsregelung hätte ursprünglich bereits am 1. Januar 2018 in Kraft treten sollen, musste jedoch um ein Jahr verschoben werden, damit die betroffenen Unternehmen ihre Systeme an die neuen Gegebenheiten anpassen konnten.
Quelle: http://smopo.ch/bundesrat-regelt-verord ... andel-neu/


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Re: Schweiz: Bundesrat regelt Verordnung für den Versandhandel neu!

Geht es da um Unternehmen die in die Schweiz versenden?
Wenn ja warum sollte mich das was angehen, ich unterliege Deutschem bzw. Eu-Recht?
xMerchant
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Re: Schweiz: Bundesrat regelt Verordnung für den Versandhandel neu!

Ja, es geht um Unternehmen, die in die Schweiz versenden. Wer für über 100.000 CHF in die Schweiz liefert, muss ab 01. Januar 2019 zur USt in der Schweiz registriert sein und er tritt auch rechtlich als Importeur auf, dh er muss auf eigene Rechnung die Verzollung und USt-Anmeldung machen.

Wichtig: Wer bereits in 2018 die 100.000 überschreitet muss ab 01.01.19 die neuen Gesetze anwenden. Man muss also vorher schon zur Schweizer USt registriert sein und seine internen Prozesse per 01.01. umstellen können (d.h. die Schweizer USt-Nummer muss da bereits erteilt sein, da die USt-Nummer auf das Paket gedruckt werden muss. Ich würde mich sputen).

https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/ ... andel.html

Wobei ich im Endeffekt keine Änderung zu heute sehe. Hält sich ein ausländischer Versender nicht dran, wird die Sendung anscheinend trotzdem zugestellt und wie heute muss der Käufer die MWSt bezahlen. Wenn da nicht noch irgendwo eine Sanktion gegen den Versender versteckt ist, wüsste ich nicht wieso sich da jemand dran halten sollte. Kann natürlich sein, dass man dann als Unternehmer einen Bogen um die Schweiz machen muss, da die Steuerschuld gegen den Versender bestehen bleibt, auch wenn die Abgaben bei der Zustellung vom Käufer eingezogen werden.

Ich sehe da auch keinen Vorteil für die Schweizer Händler, wie im von Fossi zitierten Artikel behauptet. Die Freibeträge bleiben und wenn mehr als 5 CHF Abgaben anfallen, ist bereits heute die volle Steuer fällig.
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Re: Schweiz: Bundesrat regelt Verordnung für den Versandhandel neu!

Wenn ich die MwSt vom Kunden kassiere, muß dieser ja trotzdem den Zoll in der Schweiz zahlen. Dadurch zahlt er ja doppelt?
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koshop
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Re: Schweiz: Bundesrat regelt Verordnung für den Versandhandel neu!

Es geht um Kleinsendungen die derzeit unterhalb der Schwelle liegen ab der Einfuhrumsatzsteuer fällig wird. Wenn also jemand nur Sendungen z.B. für 100Franken hat, dann zahlt der Kunde ja sowieso Umsatzsteuer. Hat aber jemand eine Menge Kleinsendungen z.B. für 10Franken, dann zahlt der Kunde wegen des geringen Wertes keine Umsatzsteuer. Zukünftig muss aber wenn in der Summe über 100.000 Franken an Kleinsendungen verschickt werden dann der Unternehmer doch die Umsatzsteuer abführen. Es zahlt also niemand doppelt und es sind nur Unternehmen betroffen die eine Menge Kleinsendungen unterhalb der Einfuhrumsatzsteuerschwelle verschicken. D.h. es muss sich NICHT jeder mit 100.000 Franken Umsatz registrieren sondern nur Unternehmer mit 100.000 Franken Kleinsendungen, d.h. bei denen die Einfuhrumsatzsteuer unter 5 Franken liegt und deshalb nicht kassiert wird.
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Re: Schweiz: Bundesrat regelt Verordnung für den Versandhandel neu!

Ah ok - Danke für die Erklärung.
Meine Definition von Kleinsendung war eine beliebige Sendung - also z.B. auch 80EUR etc....
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koshop
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Re: Schweiz: Bundesrat regelt Verordnung für den Versandhandel neu!

Ich denke die Zahl der Firmen die von dieser Regelung betroffen sind wird eher überschaubar sein. Ich würde vermuten dass eine Senkung der Grenze bei der Einfuhr im Reiseverkehr mehr Geld bringen würde. Die liegt ja derzeit bei 300 Franken. Wir haben viele Schweizer Kunden die sich ihre Pakete an die Nähe der Grenze schicken lassen und dann dort abholen und selbst in die Schweiz bringen.
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