Rechnungen außerhalb der EU Afterbuy

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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sportsfreund
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Rechnungen außerhalb der EU Afterbuy

Afterbuy erstellt die Rechnungen für internationale Kunden, die nicht in der EU beheimatet sind, immer automatisch ohne 19 % MwSt.
Ich hatte über diesen Vorgang ein Gespräch mit meinem Steuerberater. Er meinte man müsste für jeden Verkauf dann einen Beweis erbringen, dass der Kunde aus dem nicht EU Ausland diesen Artikel auch erhalten hat. Was ja schon ein enormer Aufwand wäre und zweifelsfrei auch nicht immer so einfach möglich ist.
Ansonsten ist er der Meinung, muss man die Rechnung mit 19 % MwSt. erstellen.
Wird das wirklich so streng gehandhabt, bzw. bei einer Steuerprüfung moniert, oder wie sind eure Erfahrungen damit?


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roman
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Re: Rechnungen außerhalb der EU Afterbuy

Du solltest in Deinen Unterlagen einen Nachweis haben aufgrund dessen sich der Export nachvollziehen läßt.

Das können sein:
Einschreibe-Quittung oder Paket-Quittung oder Datensatz aus der Paketsoftware (Achtung: falls keine lokale Anwendung evtl. sichern denn in der Onlineanwendung wird das nach X-Jahren oft nicht mehr vorhanden sein) oder Rechnung vom Paketdienst aus dem der Versand hervorgeht oder eigene Aufzeichnung/Liste wenn es keinen anderen Nachweis gibt (z.B. weil als normaler Brief versendet oder weil als Großkunde eingeliefert etc.).

Im Endeffekt soll halt halbwegs schlüssig nachvollziehbar sein dass und wohin es versendet wurde.
Als Beweis ist somit nicht zwingend eine externe Bestätigung nötig. Wenn Du z.B. in Deiner WaWi die Rechnung mit Lieferadresse gespeichert hast, und dort auch speicherst dass es am XYZ per ABC versendet wurde, wird das im Regelfall reichen.

Aber einer gewissen Wertgrenze (500€? 1000€?) einer Sendung sind weitere/belastbarere Vorgänge nötig.
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fossi
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Re: Rechnungen außerhalb der EU Afterbuy

roman hat geschrieben:Du solltest in Deinen Unterlagen einen Nachweis haben aufgrund dessen sich der Export nachvollziehen läßt.
0% ist doch völlig richtig und i.d.R. reichen die Versandbestätigungen mit entsprechenden Empfängeradressen als Nachweis (,wenn man nicht gerade mit hochwertigen Luxusartikeln handelt).

Von den meisten Versandfirmen gibt es zudem für Vertragskunden monatliche Auflistungen entsprechender Exportsendungen (EU/Welt).
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