Rechnung nach England, Ware nach Österreich, wie USt berechnen?

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pastella
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Rechnung nach England, Ware nach Österreich, wie USt berechnen?

Hallo Forum,

ich stehe bei einer Rechnung gerade etwas auf dem Schlauch wie die Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss:

Wir liefern aus Deutschland für eine englische Firma für eine Veranstaltung Ware nach Österreich. Empfänger ist eine Firma in Österreich, die die Veranstaltung organisiert.
Also: Rechnung an englische Firma (mit englischer USt-ID)
Lieferung an österreichische Firma (mit österr. USt-ID)

Wir sind uns diesem Fall nicht sicher ob und wie USt ausgewiesen werden muss.
Hat jemand eine Idee?


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marcibet
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Re: Rechnung nach England, Ware nach Österreich, wie USt berechnen?

lieferadresse zieht in den Fall, also 20% via oss
pastella
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Re: Rechnung nach England, Ware nach Österreich, wie USt berechnen?

Ja dachte ich auch.
Der Mitarbeiter vom Steuerbüro ist der Meinung, dass die österr. USt-ID vom Empfänger angegeben werden soll und die Lieferung USt-frei ist :gruebel:
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aaha
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Re: Rechnung nach England, Ware nach Österreich, wie USt berechnen?

Kein Endkunde beteiligt.
GB = Drittland = Tax free.
AT = IGL.
Ergo: ist Wurscht, da beides steuerfrei
marcibet
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Re: Rechnung nach England, Ware nach Österreich, wie USt berechnen?

Hat denn dein britischer Kunde eine österreichische UID!?
roman
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Re: Rechnung nach England, Ware nach Österreich, wie USt berechnen?

marcibet hat geschrieben: 8. Jun 2022 00:10 Hat denn dein britischer Kunde eine österreichische UID!?
Steht doch da, die machen das mit der UID-Nummer der Firma-AT an die geliefert wird, die aber gar nicht in den Kauf- und Rechnungsprozess involviert ist.

Ich kann mir nicht vorstellen dass das korrekt ist. Denn man kann doch nicht Firma-UK als Rechnungsadresse einsetzen aber von der ganz anderen Firma-AT die UID-Nummer verwenden.
Allein schon deswegen, weil es dann ja niemanden gibt der den Erbwerb erklären wird (es gibt daher eine erklärte innergemeinschaftliche Lieferung aber keinen dazupassenden Erwerb).

Das mag zwar für Firma-UK vorteilhaft sein da sie sich die Mehrwersteuer spart, aber für den Lieferer wohl ein Risiko dass später Mehrwersteuer nachgezahlt werden muß.

Möglicherweise wäre es korrekt, wenn sich Firma-UK in Österreich umsatzsteuerlich regstriert und dann eine AT-UID-Nummer hat (wird man in der Praxis aber kaum machen).

Hat Firma-UK keine UID-Nummer, würde ich den Umsatz ganz normal über OSS in Österreich versteuern (oder in Deutschland versteuern, falls man unter der OSS-Grenze liegt).
Dass Firma-UK somit natürlich keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug hat, ist dann deren Problem.

Von wievielen Nullen beim Kaufbetrag reden wir hier? Wenns relativ viele sind, sollte man das ggf einen Spezialisten abklären lassen.
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koshop
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Re: Rechnung nach England, Ware nach Österreich, wie USt berechnen?

Also Firma A liefert für Firma B an Firma C.

Das nennt sich wohl Reihengeschäft. Sieht recht komplex aus:

https://www.reihengeschaefte.de/

https://www.bibukurse.de/umsatzsteuer/a ... reihe.html
roman
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Re: Rechnung nach England, Ware nach Österreich, wie USt berechnen?

@koshop

Ich glaube die beschriebene Konstellation erfüllt NICHT den Tatbestand eines Reihengeschäfts.
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Batty
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Re: Rechnung nach England, Ware nach Österreich, wie USt berechnen?

Beginn (Land aus dem Du versendest) und Ende der Lieferung (das für Dich geltende Lieferland) sind hier entscheidend. Also umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist erfüllt. Was nach AT passiert, ist Dir doch egal.
Gibt's das auch kostenlos? Nein, dann wäre es ja umsonst gewesen ... :?
roman
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Re: Rechnung nach England, Ware nach Österreich, wie USt berechnen?

Batty hat geschrieben: 8. Jun 2022 12:06 Beginn (Land aus dem Du versendest) und Ende der Lieferung (das für Dich geltende Lieferland) sind hier entscheidend. Also umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist erfüllt.
Da bin ich prinzipiell bei Dir.
Aber der Käufer/Rechnungsempfänger hat gar keine UID-Nummer in der EU.
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Batty
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Re: Rechnung nach England, Ware nach Österreich, wie USt berechnen?

Braucht er auch nicht. Da der Empfänger eine Firma in AT ist, kann diese UID verwendet werden. Sollte aber alles auf der Rechnung haarklein nachvollziehbar sein. Und ich würde mir zeitnah den Verbringungsnachweis besorgen und "dranheften". Dann sollte es keine Probleme geben.
Gibt's das auch kostenlos? Nein, dann wäre es ja umsonst gewesen ... :?
roman
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Re: Rechnung nach England, Ware nach Österreich, wie USt berechnen?

Batty hat geschrieben: 8. Jun 2022 12:42 Braucht er auch nicht. Da der Empfänger eine Firma in AT ist, kann diese UID verwendet werden.
Ja, die Lieferung geht nach AT.
Aber die Firma an der AT-Lieferadresse ist weder Käufer, Erwerber noch Rechnungsempfänger!

Wenn ich mich in die Lage des AT-Unternehmens versetze:

- Ich bin Unternehmer in AT und organisiere für eine Veranstaltung
- Für einen UK-Veranstaltungsteilnehmer fehlt noch ein Tisch
- Ich rufe die UK-Firma an und sag ihr "wir brauchen noch einen Tisch!".
- Der UK-Firma bestellt in DE einen Tisch und läßt ihn zu mir liefern (Käufer und RG-Adresse ist die UK-Firma).
- Die UK-Firma gibt meine AT-UID an um eine innergemeinschaftliche Lieferung zu erreichen

Es scheint mir nicht plausibel dass man nach Lust und Laune eine innergemeinschaftliche Lieferung an ein Unternehmen erklärt, dass am Kaufprozess gar nicht beteiligt ist.

Ich lasse mich ja gerne überzeugen, aber kommt Dir das nicht komisch vor?
wurzel64
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Re: Rechnung nach England, Ware nach Österreich, wie USt berechnen?

Hab grad ein ähnliches Thema, Rechnung nach Liechtenstein (Käufer), Lieferung nach AT (anderes Unternehmen). Steuerberater sagt mit 19% Ust in Rechnung stellen, da AT nicht Rechnungsempfänger.
Ohne Ziel stimmt jede Richtung.
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Batty
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Re: Rechnung nach England, Ware nach Österreich, wie USt berechnen?

Es ist wohl nicht alltäglich, aber es heißt innergemeinschaftliche Lieferung, nicht innergmeinschaftlicher Kauf.
Ich verstehe Deine Zweifel, hätte ich auch. Aber hilft das vielleicht? https://www.bundesfinanzhof.de/de/press ... erwerbers/
Gibt's das auch kostenlos? Nein, dann wäre es ja umsonst gewesen ... :?
bauti
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Re: Rechnung nach England, Ware nach Österreich, wie USt berechnen?

Ich würde sagen:

Entweder:
innergemeinschaftliche Lieferungen an die AT Firma. Dann aber auch Rechnung an die AT Firma.

Ansonsten:
Normale Lieferung mit AT Mwst über OSS. Wie an einen Endkunden egal mit welcher Rechnungsadresse mit Lieferadresse in AT.

Oder:
Die UK Firma hat eine AT Ust-id

Ich denke alles andere ist nicht korrekt.
roman
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Re: Rechnung nach England, Ware nach Österreich, wie USt berechnen?

wurzel64 hat geschrieben: 8. Jun 2022 13:29 Rechnung nach Liechtenstein (Käufer), Lieferung nach AT (anderes Unternehmen). Steuerberater sagt mit 19% Ust in Rechnung stellen
19% weil Du nicht OSS'd, oder ganz absichtlich 19% (und nicht 20%)?
wurzel64
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Re: Rechnung nach England, Ware nach Österreich, wie USt berechnen?

roman hat geschrieben: 8. Jun 2022 13:40 19% weil Du nicht OSS'd, oder ganz absichtlich 19% (und nicht 20%)?
Ich mache nur B2B, daher deutsche MwSt, da die Schwellen nicht überschritten werden.
Ohne Ziel stimmt jede Richtung.
roman
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Re: Rechnung nach England, Ware nach Österreich, wie USt berechnen?

Batty hat geschrieben: 8. Jun 2022 13:32 Ich verstehe Deine Zweifel, hätte ich auch. Aber hilft das vielleicht? https://www.bundesfinanzhof.de/de/press ... erwerbers/
Das Urteil dürfte einen - nicht identen, aber ähnlichen - Sachverhalt betreffen der vor 20 Jahren (1998?) geschah.

Da hat sich in der Zwischenzeit rechtlich EXTREM viel getan.
Stellvertretend für viele Änderungen seien bloß mal die Quickfixes vor 2-3 Jahren erwähnt.
Was solche Spezialfälle betrifft, gilt heute sehr oft nicht mehr das selbe wie vor 10 oder gar über 20 Jahren.

Sind wir uns in einem Fall einig:
Wenn der Verkäufer hier per OSS abrechnet, weil er sozusagen die Unternehmereigenschaft des Käufers nicht anerkennen möchte/darf und ihn daher wie einen Privatkäufer behandelt, dann ist der Verkäufer auf jeden Fall auf der sicheren Seite, oder?
Das Risiko ist dann bloß dass der Verkäufer nicht kauft, weil der Preis aufgrund der für ihn nicht abziehbaren Mehrwersteuer zu hoch wird.

Den ganzen innergemeinschaftlichen bzw. reversecharge Klimmbimm macht man ja eigentlich nur, um den Käufer möglichst nicht unnötig mit (nicht abziehbarer) Mehrwersteuer zu belasten.
Aber wenn der Käufer damit kein Problem hat, müsste man als Verkäufer mit der "einfachen" Abrechnung (analog zu Privatkunden) immer auf der sicheren Seite sein?!?
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koshop
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Re: Rechnung nach England, Ware nach Österreich, wie USt berechnen?

Also ich hab jetzt nochmal geschaut, das ist meiner Meinung nach ein Reihengeschäft. Oder wo ist mein Denkfehler? Zumindest wenn zwischen österreichischer und englischer Firma ein Kaufvertrag besteht und das jetzt nicht z.B. eine Messe bei der österreichischen Firma ist und z.B. der Messestand der englischen Firma dort hingeliefert wird, aber Eigentum der englischen Firma bleibt.
Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn mindestens drei Personen mindestens zwei Umsatzgeschäfte über denselben Gegenstand abschließen und der Gegenstand unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer gelangt.(...)[2]

Beispiel für ein Reihengeschäft:

Kunde C bestellt beim Händler B einen Schrank, Händler B bestellt wiederum den Schrank bei Großhändler A und beauftragt diesen, die Ware direkt an den Kunden C zu transportieren. (...)

Im Falle eines Reihengeschäfts liegen entsprechend viele Lieferungen wie abgeschlossene Umsatzgeschäfte vor, jedoch ist nur eine Lieferung eine bewegte Lieferung (Versendungs- oder Beförderungslieferung). Bei den übrigen Lieferungen liegen ruhende Lieferungen vor. Aufgrund der Qualifikation als ruhende oder bewegte Lieferung ist Leistungsort und -zeitpunkt der einzelnen Lieferungen zu bestimmen. Zudem setzen Ausfuhrlieferungen nach § 6 UStG oder innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 6a UStG bewegte Lieferungen voraus, so dass nur dann die Lieferungen nach § 4 Nr. 1 UStG steuerfrei sein können.

https://de.wikipedia.org/wiki/Reihengesch%C3%A4ft
D.h. er muss bestimmen, welche die ruhenden und welche die bewegten Lieferungen sind. In dem Wikipediaartikel ist als Lösung für den oben angegebenen Fall folgendes beschrieben:

Lösung:

Da A den Schrank zum Kunden transportiert und während des Transports die Verfügungsmacht behält, ist die Warenbewegung der ersten Lieferung zuzuordnen. Damit wird die erste Lieferung als bewegte Lieferung am Beginn der Warenbewegung ausgeführt und die zweite Lieferung als ruhende Lieferung am Ende der Warenbewegung. Sofern die Warenwegung in einem EU-Mitgliedstaat beginnt und in einem anderen EU-Mitgliedstaat endet, sind die tatbestandlichen Voraussetzungen einer steuerfreien, innergemeinschaftlichen Lieferung erfüllt. Die Voraussetzungen sind durch einen Beleg- und Buchnachweis nachzuweisen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Reihengesch%C3%A4ft
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MrChad
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Re: Rechnung nach England, Ware nach Österreich, wie USt berechnen?

In @pastella's Fall votiere ich ebenfalls für 20% und OSS.

Hauptsache, der AT-Fiskus bekommt irgendwoher seine Mehrwertsteuer auf die Warenlieferung. Das ist der ganze Sinn und Zweck.
  • Der UK-Unternehmer wird die wohl kaum abführen (non-EU-Drittland, keine AT-USt-Registrierung)
  • Wenn die AT-UStID verwendet wird (sozusagen IGL), erfährt der AT-Fiskus früher oder später davon (über die ZM).
  • Jetzt darf der AT-Unternehmer die MwSt. für eine Transaktion abführen, an der er nicht beteiligt ist. Der wird sich herzlich bedanken.
Bleibt nur der DE-Unternehmer, der die MwSt. einzieht und über OSS an den AT-Fiskus weiterleitet.

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PS: Reihengeschäft käme m.E. nur in Frage, wenn die Ware nachher beim AT-Unternehmer verbleibt. Wissen wir nicht.
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