OSS Verfahren, trotz Ust-Direktmeldung in Frankreich

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firebird81
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OSS Verfahren, trotz Ust-Direktmeldung in Frankreich

Hallo,

wir sind seit Jahren in Frankreich mit einer Ust-ID registriert und melden unsere Umsätze in Frankreich bereits direkt nach Paris.
Nun haben wir uns in DE auch für das OSS Verfahren angemeldet und würde alle EU-Länder gesammelt darüber melden wollen.
Wie verfahrt Ihr mit den Ländern, wo Ihr bereits direkt registriert seit? Ist ja wahrscheinlich auch für Österreich etc. interessant.


VG

Nico


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koshop
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Re: OSS Verfahren, trotz Ust-Direktmeldung in Frankreich

Ich war in Finnland und Österreich angemeldet. In Finnland hab ich mich bereits zum 30.06 komplett abgemeldet. Dort gibts keine Jahresabschlussmeldungen. In Österreich hab ich Bescheid gesagt, dass ich zukünftig am OSS Verfahren teilnehme und melde mich dann nach der Jahresmeldung vollständig ab.
roman
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Re: OSS Verfahren, trotz Ust-Direktmeldung in Frankreich

@firebird81
Wenn Du in FR einlagerst und/oder von einem dortigen (Lieferanten-)Lager aus versendest (z.B. Amazon FBA) und/oder Du franz. Vorsteuer veranlagen willst, wirst Du die FR-Steueranmeldung in der Regel weiterhin benötigen.
Das nur als Info, denn dafür wäre OSS kein Ersatz.

Da Du schreibst "nun habt ihr euch für OSS angemeldet": Anmeldung hätte bis Ende Juni erfolgen müssen, ich glaube dass es in DE nach Nachfrist bis Anfang/Mitte August gab.
Falls Du daher tatsächlich diese Fristen nicht eingehalten hast, kannst Du mit dem OSS wohl erst im nächsten Quartal beginnen was dann weitreichende Konsequenzen hätte.

Ansonsten: In FR checken wie dort die Abmeldgeprozedur läuft (Nullmeldungen bis Jahresende und dann eine Jahreserklärung? oder anderes Prozedere?) und das so durchziehen.
firebird81
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Re: OSS Verfahren, trotz Ust-Direktmeldung in Frankreich

Danke für die Infos! Abmelden/0-Meldung ist wahrscheinlich der richtige Weg! Und dann alles gebündelt über das OSS laufen lassen. Lager und Versand erfolgt nur aus DE und die Anmeldung OSS war bereits im Juni.
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