OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

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koshop
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Sofern der Bruttopreis gleich bleibt (muss er ja bei Kauf) und der 125 € Ebay-Artikel nach Dänemark (aus D) 25 % bzw. 25 € Mwst enthält, und für den selben Artikel 19 % von 125 € für einen deutschen Käufer berechnet werden (19,96 € Mwst), zahlt der deutsche Kunde 5,04 € Netto mehr, und wird nach allgemeiner Auffassung benachteiligt.
Man kann auch durchaus die Auffassung vertreten, dass beide Kunden gleich viel bezahlen und der Händler für den einen Kunden einen Teil der Mehrwertsteuer übernimmt. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass am Ende beides zulässig sein könnte.

Ich sehe auch nicht unbedingt ein, weshalb aus einem Vorteil den man einem anderen Kunden gewährt gleich ein Nachteil für den anderen Kunden wird.


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vbc
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

roman hat geschrieben: 1. Jul 2021 11:53 Aber das so darzustellen als wäre das ganz eindeutig (in die eine oder andere Richtung), ist es meiner Meinung nach nicht.
Nee und ihr habt mich heute restlos verwirrt.

Ich habe meine ebay Bestellungen aus der EU heute schon entsprechend angepasst, so wie es ebay sieht, der brutto bleibt für alle gleich, der MwSt. Satz ändert sich halt.
Allerdings hatte ich noch keine EU Bestellung nach 0:00 Uhr, so dass ich nicht sagen kann, wie das mit der Umsetzung funktioniert.

Versandkosten für die EU einfach pauschal erhöht, da ich dort nicht nach Lieferland unterschiede, so zahlen alle etwas mehr und fangen damit die Kosten auf.
Optimalerweise zu meinem Vorteil.

Und unterm Strich können wir zwar für die eigenen Shops Lösungen finden, die entweder für die Geoblocking Richtlinie passen, wie wir sie interpretieren oder wie es sinnvoll wäre, den netto als Grundlage zu nehmen, aber wie ebay das umsetzt ist doch für viele entscheidend, denn ich kann ja schlecht dem Besteller aus Ungarn erklären, dass er für den 119,- EUR Artikel bitte noch 8,- nachzahlen soll, weil er ja eine andere MwSt. hat.
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koshop
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Also ich würde mir da jetzt keinen großen Kopf machen und abwarten. Letztendlich ist das ja auch eigentlich nix neues, zumindest für Unternehmen, die bereits vorher die Lieferschwelle überschritten hatten und bisher habe ich noch nichts davon gehört, dass das in der einen oder anderen Richtung beanstandet worden wäre. Sehe da auch keinen Grund warum sich das jetzt plötzlich ändern sollte.
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Stimme zu. Bin ebay-only Händler und warte gespannt auf die erste EU-Bestellung heute (obwohl ich denke dass sich nichts für mich ändert)
Wolke7

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Bei uns ist der EU Versand seit gestern offline, ich habe keinen Bock auf den ganzen sch.... .

Meine Tochter hat beim eigenen Shop alles umgesetzt aber bei Ebay auch der EU Versand ausgesetzt
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Weil hier mehrfach gefragt wurde:
Wir haben heute vormittag bislang 2 Ebay-Bestellungen aus dem EU-Ausland:

Die sind so reingekommen wie auch in den letzten 15 Jahren davor, daher keine Änderung in der Abwicklung.
Die EU-Kunden zahlen daher den bei Ebay hinterlegten Preis ggf. zzgl. der hinterlegten Versandkosten.

Ebay schlägt hier weder was auf, zieht auch nix ab, behält sich auch keine Steuer ein.

Somit muß man als Händler die (im Regelfall) höhere ausländische Mehrwersteuer aus der eigenen Handelsspanne finanzieren.

Wer das nicht möchte, aber trotzdem alle EU-Länder weiterhin beliefern will hätte diese Möglichkeit:

Statt einem Angebot dass für alle Lieferländer freigeschaltet ist, erstellt man 10 (ZEHN!) separate Angebote. Denn es gibt in der EU 10 unterschiedliche Normalsteuersätze.

Man erstellt daher dann z.B. ein Angebot dass nur für den Versand nach Irland, Polen und Portugal (haben alle den selben USt-Satz) freigeschaltet ist und preist dieses nach Lust und Laune ein.

Wer bislang wegen der Geo-Blocking-Vo Kopfzerbrechen hat, sollte damit auch "safe" sein, denn in Form unterschiedlicher Angebote sollte ein Risiko wegen unterschiedlicher Preise ausgeschlossen sein. Man könnte dann für Irland, Polen und Portugal auch das doppelte verlangen ;-)
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fonprofi
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Hört sich gut an.
Amanduz
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Doppelt hält besser:

MORGEN!

Kann mir wer sagen, wie man die ganzen Steuersätze pro Produkt findet? Oder ich verstehe da was falsch..

Österreich hat 20%. Also muss unser Produkt quasi auf 20% angepasst werden, wenn wir dahin verkaufen. Ich mein aber gelesen zu haben, dass jedes Produkt einen anderen Steuersatz haben kann, Beispiel war da glaube ich Kaffee in Frankreich mit 3 verschiedenen Steuersätzen, aber wo findet man sowas zu jedem Produkt? Die Warentarifnummer gibt doch nur beim Import nach DE den zu versteuerbaren Zollsatz an, aber nicht den Steuersatz im jeweiligen Land. Bin da irgendwie überfragt..

Außerdem, wie verhält sich das, wenn wir Produkte nach DE holen und natürlich dabei Einfuhrumsatzsteuer zahlen, dann aber nach AT verkaufen und volle 20% zahlen? Muss das nicht differenziert werden?

Beste Grüße!

___

Zu weiter oben: Oh man, bei 1000 Produkten x 10 hast dann 10000 Produkte. Dazu dann die Mehrkosten zum Aufpreis des eBay Shops + Mehraufwand (Bestandsabgleich) durch die WaWi. Hört sich natürlich toll an, aber finde dich da dann mal zurecht..
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Amanduz hat geschrieben: 1. Jul 2021 15:50 Doppelt hält besser:
Finde ich nicht. Sollte man im zentralen OSS thread (hier) belassen.
Amanduz hat geschrieben: 1. Jul 2021 15:50 Kann mir wer sagen, wie man die ganzen Steuersätze pro Produkt findet?
https://ec.europa.eu/taxation_customs/t ... hForm.html
Wobei in einem Webinar erwähnt wurde dass diese Angaben von der EU unverbindlich sind , denn verbindlich sind sie ausschließlich über das jeweilige Land zu erfragen.
Das ist daher scheinbar nur ein "Service" der EU-Kommision. Hoffen wir mal dass die das trotzdem aktuell und korrekt halten.
Amanduz hat geschrieben: 1. Jul 2021 15:50 Außerdem, wie verhält sich das, wenn wir Produkte nach DE holen und natürlich dabei Einfuhrumsatzsteuer zahlen, dann aber nach AT verkaufen und volle 20% zahlen?
Meinst Du:
Du kaufst ein Produkt ein, versteuerst die Einfuhr in Deutschland mit dem ermäßigten Steuersatz, aber Du verkaufst dieses Produkt dann (auch) in ein Land wo dieses dem vollen Steuersatz unterliegt?
Ich sehe hier keinen Zusammenhang zwischen Erwerbsbesteuerung und Umsatzbesteuerung.
Amanduz hat geschrieben: 1. Jul 2021 15:50 Zu weiter oben: Oh man, bei 1000 Produkten x 10 hast dann 10000 Produkte.
Das war auch eher eine theoretische Überlegung.

Ich denke das Risiko mal abzuwarten und zu schauen was passiert kann man eingehen.
Dass die Behörde aktiv einem Onlinehänder ein Bußgeld auferlegt ist unwahrscheinlich.
Aber vielleicht wird ja mal jemand zu diesem Thema verkagt, dann sieht man ja was die Instanzen draus machen, und dann muß man weitersehen. Aber in erster Linie ist man eh an das gebunden was die Plattformen machen. Und die sehen hier aktuell scheinbar kein Problem.
Amanduz
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

roman hat geschrieben: 1. Jul 2021 16:09
Amanduz hat geschrieben: 1. Jul 2021 15:50 Außerdem, wie verhält sich das, wenn wir Produkte nach DE holen und natürlich dabei Einfuhrumsatzsteuer zahlen, dann aber nach AT verkaufen und volle 20% zahlen?
Meinst Du:
Du kaufst ein Produkt ein, versteuerst die Einfuhr in Deutschland mit dem ermäßigten Steuersatz, aber Du verkaufst dieses Produkt dann (auch) in ein Land wo dieses dem vollen Steuersatz unterliegt?
Ich sehe hier keinen Zusammenhang zwischen Erwerbsbesteuerung und Umsatzbesteuerung.
Amanduz hat geschrieben: 1. Jul 2021 15:50
Paar Artikel kommen aus Asien, beim Import zahlen wir da ja Einfuhrumsatzsteuer und die Zollsätze. Die Einfuhrumsatzsteuer wird mit der Steuer aus dem VK verrechnet, also wenn es um die monatlich zu zahlende Umsatzsteuer geht, die reduziert sich dadurch ja. Aber wie läuft das denn ab, wenn wir aus Asien was einholen, die Einfuhrumsatzsteuer zahlen, aber dann nach AT verkaufen und dort die vollen 20% zahlen? Dann haben wir quasi den Artikel doppelt besteuert, bei Einfuhr zu 19% auf den EK und dann bei Ausfuhr erneut mit 20% auf den VK.

Sorry wenn die Frage dumm ist, handeln nicht viel mit anderen EU Ländern.
___
Hat denn das OSS irgendwas mit den Warentarifnummern zum VK in andere Länder zu tun? Eigentlich ist doch bei VK nach AT nur der dort für das jeweilige Produkt zu zahlende Steuersatz wichtig. Irgendwo habe ich aber auch was von Warentarifnummern gelesen..?
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Amanduz hat geschrieben: 1. Jul 2021 16:32Aber wie läuft das denn ab, wenn wir aus Asien was einholen, die Einfuhrumsatzsteuer zahlen, aber dann nach AT verkaufen und dort die vollen 20% zahlen? Dann haben wir quasi den Artikel doppelt besteuert, bei Einfuhr zu 19% auf den EK und dann bei Ausfuhr erneut mit 20% auf den VK.
Die beim Import fällige Einfuhrumsatzsteuer bezahlst Du z.B. an Dein Zollamt.
In der Mehrwersteuervoranmeldung läßt Du Dir diese aber wieder rückerstatten (so ähnlich wie Vorsteuer bei Einkäufen im eigenen Land).
Wenn der Einkauf abgeschlossen ist, war die Einfuhrumsatzsteuer für Dich somit nur ein Durchläufer (zuerst bezahlt, dann wiederbekommen).

Und wenn Du irgendwann den importierten Artikel verkaufst, wird das ein steuerbarer Umsatz:
Verkaufst Du ihn im Inland, wird es ein steuerpflichter Umsatz (19%: sofern Standardsatz)
Verkaufst Du ihn ins EU-Ausland an einen Privatkunden, wirds auch ein steuerpflichtiger Umsatz (17-27%)
Verkaust Du ihn ins EU-Ausland an ein Unternehmen oder exportierst Du den Artikel ins Non-EU-Ausland, wird es ein steuerfreier Umsatz (0%)
Fällt Dir der Artikel runter und zerbricht in 1.000 Teile, wirds überhaupt kein Umsatz

Aber egal welche diese 4 Möglichkeiten eintritt, für Dich ists bzgl. MwSt aufkommensneutral. Denn wenn Du von Deinem Kunden Mehrwertsteuer einhebst, zahlt Du diese ja wieder ans Finanzamt weiter (ob jetzt als Inlandsumsatz oder als OSS-Umsatz ist nur ein technischer Unterschied). Und wenn Du keine vom Kunden einhebst (IGL oder Export oder kaputt), dann zahlst auch keine an das Finanzamt.

Am Ende des Tages sollte die ganze Mehrwersteuergeschichte bloß ein Durchlaufenposten für Dich gewesen sein.
Amanduz hat geschrieben: 1. Jul 2021 16:32 Hat denn das OSS irgendwas mit den Warentarifnummern zum VK in andere Länder zu tun?
Prinzipiell hat OSS gar NICHTS mit Warentarifnummern zu tun.
Die große Mehrheit der Verkäufer (z.B. die NUR Artikel zum vollen Steuersatz haben) werden hier gar nicht mit den Warentarifnummern in Berührung kommen.

Verkäufer mit speziellen Sortimenten (z.B. Lebensmittel) werden aber recherchieren müssen in welchem Land ein konkretes Produkt WO eingeordnet ist.
Denn es kann im Extremfall vorkommen dass ein Produkt im Land A dem vollen Steuersatz unterliegt, in Land B dem ermäßigten (evtl. gibt es davon mehrere!) und in Land C möglicherweise sogar steuerfrei ist.
Und hier erleichtern die Warentarifnummern scheinbar die Recherche.
Aber diese Recherche/Einordnung sollte ja gemacht werden bevor der Verkauf überhaupt stattfindet ... denn spätestens wenn der Verkauf buchhalterisch abgebildet wird (Rechnung etc.), muß man ja schon wissen welche/wieviele Steuer anfällt.
Wenn die Zahlen dann im OSS eingegeben werden, interessiert die Warentarifnummern niemand mehr.
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fonprofi
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Amazon weist in den Bestellungen aktuell keine MwSt. aus. Kontrolliert mal eure bestellungen im Backend.
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Ok, war ja klar, dass mein erster EU Verkauf am 1.7. nach Ungarn geht :kaffeesmily

MwSt Anpassung seitens ebay ? Nix is, fröhliche 19%
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

vbc hat geschrieben: 1. Jul 2021 17:24 MwSt Anpassung seitens ebay ? Nix is, fröhliche 19%
DAS war aber klar.
Bei Ebay kann man das technisch auch gar nicht anders umsetzen.

Man müsste entweder bei jedem einzelnen Produkt für alle 27 Länder den gültigen Mehrwersteuersatz hinterlegen (dafür gibts gar keine Felder), oder zumindest verpflichtend die Warentarifnummern, dann wäre möglicherweise Ebay in der Lage den Steuersatz selbst rauszufinden. Aber auch diese Möglichkeit gibt es nicht.

Denn Ebay hat ja keine Glaskugel um wissen zu können wie hoch die Mehrwersteuer für dieses Produkt in einem anderen Land ist.
Darüberhinaus müsste Ebay wissen ob der Verkäufer überhaupt am OSS (oder eine ausländischen Finanzamtsregistrierung) teilnimmt und wo der konkrete Umsatz zu besteuern ist (Stichwort Differenzbesteuerung etc.).

Das alles umzusetzen geht nicht von heute auf morgen (da müsste man SEHR viele Infos von den Verkäufer, und das zu jedem Produkt, einholen). Da das Thema ja nicht neu ist, und Ebay hier scheinbar keine Änderungen plant, sieht es nicht so aus als würde sich hier zukünftig etwas ändern.

Aber was ist denn Dein Problem an dieser %-Anzeige?
Schreibst Du Deine Rechnung etwa direkt im Ebay-System?
Das wäre ja der einzige Grund der mir einfällt weshalb ein Verkäufer ein Problem mit dieser Anzeige hätte.
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Wissen, das ich OSS nutze, tut ebay schon...
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

vbc hat geschrieben: 1. Jul 2021 17:42 Wissen, das ich OSS nutze, tut ebay schon...
Du hast bestätigt dass Du unter dieser Nummer beim OSS registriert bist.

Aber das heißt ja noch nicht dass ein bestimmtes Angebot auch tatsächlich vom OSS betroffen sind. Je nach Sortiment ist eine Mischform von OSS-Umsätzen und Nicht-OSS-Umsätzen möglich.
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Habe grade festgestellt dass meine WaWi keine Kommastellen bei Mehrwersteuersätzen zulässt :-)
Dann hoffen wir mal dass nie ein Franzose oder Slowene ein Buch bestellt.
Zuletzt geändert von roman am 1. Jul 2021 22:46, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

einen Punkt versucht?
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

fonprofi hat geschrieben: 1. Jul 2021 22:44 einen Punkt versucht?
Jetzt probiert: Aus 5,5 wird 6. Aus 5.5 wird 55.

Naja, damit kann ich leben.
Dann wird halt zuviel Steuer ausgewiesen, den halben Prozent Bonus gönne ich denen, vermutlich reden wir hier von <1 Euro im Jahr.

Aber da sieht man halt, auf welche Probleme man stoßen kann.

Auch interessant: Im Irland sind Bücher mehrwertsteuerfrei!
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Ich habe mir nun mal meinen freien Sonntag genutzt mich auf OSS zu briefen.
Prinzipiell ist es gar nicht so kompliziert.

1. man bucht die fremden MwSt. Beträge auf ein neues Buchungskonto, welches, weiss ich noch nicht, ich glaube was mit 3817 bei SKR04, da gibt es verschiedene Aussagen dazu.
2. Man schaut das zur Abrechnung alle Steuerbeträge Beträge im UstVa-Formular in Zeile 51 auftauchen.
3. Man übermittelt über BOP die Beträge
4. Man überweist den Gesamt-Betrag aus 51/BOP aufs Sonderkonto nach Saarbrücken.

Hört sich nicht schwer an...

Aber wer kann mir den Text in Bop auf deutsch übersetzen? 12x duchgelesen, aber nix kapiert...
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_EU/one_stop_shop_eu_node.html hat geschrieben:Vorsteuern

Der Unternehmer kann Vorsteuern, die ihm für Vorleistungen in EU-Mitgliedstaaten in Rechnung gestellt werden, in denen er ausschließlich unter die Sonderregelung fallende Umsätze erbracht hat, nur im Vorsteuer-Vergütungsverfahren geltend machen.

Voraussetzung ist, dass die Vorsteuerbeträge in Zusammenhang mit diesen Umsätzen stehen. Die Vorsteuervergütung ist in dem Mitgliedstaat geltend zu machen, in dem die Vorsteuerbeträge angefallen sind
.

Weitere Informationen zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren erhalten Sie hier.

Erbringt der Unternehmer noch andere Umsätze in diesem EU-Mitgliedstaat und muss er sich deshalb ohnehin dort für Umsatzsteuerzwecke erfassen lassen, hat er die Vorsteuerbeträge dagegen dort insgesamt im allgemeinen Besteuerungsverfahren geltend zu machen.
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