@euromann
Was wir in diesen beiden Fällen der Grund für die Prüfung?
Anlaßbezogene Prüfung auf Bitten von ausländischen Finanzbehörden oder eine "normale" Steuerprüfung?
OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Mahlzeit!
Erstmal vielen Dank für die ausführlichen Rückmeldungen!
Stimmt, jetzt leuchtet so einiges wieder auf!
Werden jetzt erstmal ohne OSS starten und schauen, wie schnell wir an die 10.000€ kommen. Und dann auf OSS umschwenken oder den Dienst wieder einstellen.
LG!
Erstmal vielen Dank für die ausführlichen Rückmeldungen!
Stimmt, jetzt leuchtet so einiges wieder auf!
Werden jetzt erstmal ohne OSS starten und schauen, wie schnell wir an die 10.000€ kommen. Und dann auf OSS umschwenken oder den Dienst wieder einstellen.
LG!
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Ich wollte hier auch mal nachfragen. Wir haben das nun in unseren Shopware Shop implementiert. So weit, so gut. Inzwischen habe ich mich mit unserem Zertifikat registriert und uns angemeldet bei dem OSS Verfahren. Ist jetzt warten angesagt bis man freigeschaltet wird oder kann man sich die entsprechenden Formulare nun downloaden? Vielen Dank schon mal.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Mal eben "umschwenken" ist nicht.
- Zu OSS anmelden ("umschwenken") kann man nur jeweils einmalig vor jedem Quartal
- Wenn man unangemeldet und mitten im Quartal die 10K überschreitet, wird man plötzlich und ungewollt in allen betroffenenen Ländern umsatzsteuerpflichtig.
- Und das dann für 39,50 in Zypern oder Malta ...
Du musst z.B. schon früh im Juni 2022 wissen, dass du bis Ende September 2022 die Bagatellgrenze sicher nicht überschreitest. Und das wird bei nur 1000€ EU-Umsatz/Monat schon arg knapp und riskant.
Wenn ihr mich fragt:
Das ganze Gewese um OSS-ja-oder-nein lohnt nicht. Anmelden und fertig. Soooo schröcklich furchtbar unmöooglich ist das alles nicht.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Ich bin nicht OSS-pflichtig, gebe aber den Vorrednern recht: Anmelden und alles so machen wie es sein muss. Das OSS ist eine Vereinfachung (statt in jedem Jahr Meldungen abzugeben), und auf EU-Umsätze sollte man vernünftigerweise nicht verzichten.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Natürlich gab es das damals schon, halt nur für digitale Downloads. Was die Buchhaltung noch komplexer gemacht hat, insbesondere bei Mischbestellungen.
Und "zur Sicherheit" am OSS teilnehmen, auch wenn man unter der Grenze ist, wäre ja ziemlich doof. Würde den Gewinn ja um mindestens 1% schmälern, ganz abgesehen von der erheblichen Mehrarbeit.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Dass Du digitale Downloads machst, ist in einem Forum, in dem es schwerpunktmäßig um Versandhandel geht, nicht direkt erwartbar
Wann man sich anmeldet, muß eh jeder selbst wissen.
Aber wenn man damit rechnet dass man die 10.000 Euro eher schon knacken könnte, würde ich aus genannten Gründen empfehlen eher früher als später anzumelden.
Wann man sich anmeldet, muß eh jeder selbst wissen.
Aber wenn man damit rechnet dass man die 10.000 Euro eher schon knacken könnte, würde ich aus genannten Gründen empfehlen eher früher als später anzumelden.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Äh, nur mit einer etwas begrenzten Sicht der Dinge... "Seller" heißt nunmal Verkäufer und nicht Versender. Auch geht es bei Recht&Gesetz, Kundenkommunikation, Steuern, etc. ja keineswegs nur um Versandhandel. Einzig Versand&Logistik sind versandspezifisch. Es gibt also in erster Linie Gemeinsamkeiten und nahezu keine Unterschiede, die Unterschiede zum klassischen Einzelhändler dürften weit größer sein und die "dürfen" hier ja auch teilnehmen. Und beim Thema OSS waren "wir" "euch" ja einige Jahre voraus. Also bitte keine 2-Klassengesellschaft.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Das ist das Prinzip des Rechtsstaats. Rechtlich interessiert es nicht, ob der eine oder andere Staat einen Vorteil oder Nachteil durch das Gesetz hat welches gilt. Daher muss der Prüfer Gesetze verfolgen, ob es dem Land, in dem der Prüfer ansässig ist nutzt oder schadet, hat ihn vielleicht nur persönlich zu interessieren, in der Sache jedoch nicht.rechnungspapier hat geschrieben: ↑9. Mär 2022 10:57 Wer kontrolliert das Ganze denn überhaupt, wenn man in eigenen Shop verkauft? Macht das ggfl. der Betriebsprüfer, der dann dafür sorgt, dass Deutschland weniger Mehrwertsteuer erhält?
Also ja, der Prüfer wird genau hinschauen "müssen".
-
- Beiträge: 207
- Registriert: 18. Feb 2016 13:40
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Sorry aber ich halte das für Angstmache damit man dann Taxdoo benutzt. Der Beitrag hört sich doch recht stark danach an Angsthasen zu Taxdoo zu bringen Wer nicht weiss dass bzw. wie er Steuerfreie Ausfuhrlieferungen rechtssicher zu handlen hat ist im falschen Business oder braucht einen (besseren) Steuerberater.
20 bis 25% der Rechnungen sollen nicht korrekt sein ja ist klar.. Bei uns sind jedenfalls 99,99.. der Rechnungen korrekt.
Das Prüfungen im Online Handel zunehmen glaube ich auch nicht wirklich absolut vielleicht. Prozentual denke ich eher nicht.
Die Sache mit der Verfahrensdokumentation sollte ich aber auch mal langsam angehen. Ich meine aber irgendwo gelesen zu haben das der Prüfer die Buchführung dafür nicht verwerfen kann ausser er findet andere grobe Buchhaltungsfehler. Da bin ich mir aber nicht mehr ganz sicher. Bei groben Fehlern kann er aber denke ich sowieso die Buchhaltung verwerfen.
Insgesamt halte ich den Taxdoo Beitrag für sehr tendenziös und Werbung.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Ich wollte hier auch mal nachfragen. Ich bin etwas spät mit dem OSS Verfahren dran. Ich habe mich angemeldet. Der Zeitraum beginnt ab 1.4. Nun wollte ich meine Umsätze aus den vergangenen Quartalen melden. Dies hat aber nicht funktioniert, da mir gesagt wurde, dass keine USt-IdNr. in dem Zeitraum für das OSS Verfahren angemeldet ist. Heißt dies jetzt, dass ich das 2. Quartal abwarten muss und dann am besten alles in das Quartal packe?
LG und vielen Dank, Sebbo
LG und vielen Dank, Sebbo
-
- Beiträge: 207
- Registriert: 18. Feb 2016 13:40
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Nein normalerweise heisst dass das du dich in allen anderen Ländern wo du vorher hingesendet hast eine Umsatzsteuer ID beantragen musst und in den jeweiligen Ländern Umsatzsteuererklärungen abgeben musst.
Es sei denn du hast die Umsatzgrenze bis 01.04.2022 unterschritten. Die Umsatzgrenzen solltest du dir aber genau anschauen. Da spielt halt das Jahr 2021 rein und 2020. Näheres dazu findet man aber auch über Google raus. Ich weiss das nicht genau da wir das OSS ab Start verwenden.
Solltest du unter der Umsatzgrenze sein fängst du einfach ab 1.04.2022 mit dem OSS an und hast vorher einfach 19% ausgewiesen. Das wäre in Ordnung.
Es sei denn du hast die Umsatzgrenze bis 01.04.2022 unterschritten. Die Umsatzgrenzen solltest du dir aber genau anschauen. Da spielt halt das Jahr 2021 rein und 2020. Näheres dazu findet man aber auch über Google raus. Ich weiss das nicht genau da wir das OSS ab Start verwenden.
Solltest du unter der Umsatzgrenze sein fängst du einfach ab 1.04.2022 mit dem OSS an und hast vorher einfach 19% ausgewiesen. Das wäre in Ordnung.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Naja, ich denke darüber lässt sich trefflich streiten ob es wirklich eine Vereinfachung ist. Meiner Meinung nach wäre es eine Vereinfachung gewesen, wenn sie einfach den Freibetrag in allen Ländern auf beispielsweise 50.000€ gesetzt hätten. Damit wären dann alle "kleinen" Gewerbe außen vor und die großen müssen eben lokal die Voranmeldung machen.
Jetzt mit OSS ist es so, dass es relativ viel Aufwand (bzw. teuer wenn man die FiBu machen lässt) und OSS sowieso nicht möglich ist wenn man etwa Fulfillment macht und dort evtl. Lager im Ausland sind.
Es ist wieder so eine Sache die gut gemeint war, aber schlecht umgesetzt wurde.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Mein Steuerberater verlangt nicht mehr als vor OSS. Er importiert meine Amazon-Umsätze in Datev und exportiert die OSS-Zahlen nach Lieferland aufgeschlüsselt. Die Aufschlüsselung musste man ja schon vor OSS für sich selbst machen, um die Lieferschwellen zu überwachen. Neu ist halt, dass man die Summen quartalsweise melden muss.
Natürlich ist OSS auch mit Lägern im Ausland und steuerlicher Registrierung im EU-Ausland möglich. Was aus den Ländern mit USt-Registrierung an in diesen Staaten ansässige Verbraucher verschickt wird, wird unter der lokalen Steuernummer gemeldet (so wie man die deutschen Umsätze an sein dt. Finanzamt meldet), alle anderen Umsätze werden über die deutsche OSS-Steuererklärung gemeldet. Alles nicht kompliziert.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Ich weiß nicht ob jetzt richtig verstanden habe wie du das meinst. Aber das ist doch gerade der Sinn von OSS, dass man eben nicht im jeweiligen Land die lokale Steuervoranmeldung durchführen muss?xMerchant hat geschrieben: ↑29. Apr 2022 21:31 ...
Natürlich ist OSS auch mit Lägern im Ausland und steuerlicher Registrierung im EU-Ausland möglich. Was aus den Ländern mit USt-Registrierung an in diesen Staaten ansässige Verbraucher verschickt wird, wird unter der lokalen Steuernummer gemeldet (so wie man die deutschen Umsätze an sein dt. Finanzamt meldet), alle anderen Umsätze werden über die deutsche OSS-Steuererklärung gemeldet. Alles nicht kompliziert.
Was ich meine ist:
https://www.steuerberaterecommerce.de/a ... %20melden.
Nutzt man Lager im Ausland z.B. im Rahmen von Amazon Pan EU oder CEE, muss man weiterhin lokale Registrierungen und Meldungen im jeweiligen Lagerland vornehmen.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Das schließt aber die Nutzung von OSS für die europaweiten B2C-Umsätze nicht aus. Ich (bzw. mein Steuerdienstleister für die EU) melde die Verbringungen sowie die lokalen Umsätze über die lokalen Steuernummern. Alle B2C-Umsätze, die über eine Landesgrenze gehen, werden über die deutsche OSS-Steuererklärung gemeldet (macht mein deutscher Steuerberater).
Das ist für mich weit billiger als in jedem EU-Land eine USt-Registrierung zu haben oder auf die EU-Umsätze zu verzichten. Mehraufwand ist es für mich auch nicht. Die Umsätze gehen elektronisch zum Steuerberater und der teilt mir den Betrag mit, den ich an das BZSt überweisen muss. Das sind für mich max. 10 Minuten Aufwand im Monat.
Das ist für mich weit billiger als in jedem EU-Land eine USt-Registrierung zu haben oder auf die EU-Umsätze zu verzichten. Mehraufwand ist es für mich auch nicht. Die Umsätze gehen elektronisch zum Steuerberater und der teilt mir den Betrag mit, den ich an das BZSt überweisen muss. Das sind für mich max. 10 Minuten Aufwand im Monat.
- hissenit
- PLUS-Mitglied
- Beiträge: 477
- Registriert: 16. Mär 2021 15:52
- Land: Deutschland
- Firmenname: Hissen IT
- Branche: Datenverarbeitung | PaketConnector | InvoiceCreator | Webservices
- Wohnort: Bensheim / Südhessen
- Kontaktdaten:
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Wenn alles ordentlich in der FiBu/Warenwirtschaft erfasst ist, kann man durchaus die Umsätze für OSS (B2C) und Zusammenfassende Meldung (B2B mit UST-ID) auch selbst im Elster-CSV-Format erzeugen und hochladen (monatlich, quartalsweise).
PaketConnector und InvoiceCreator: Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen https://hissenit.com/pcic
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Gibts eigentlich was neues von den Mahnungen bei Euch? Ich melde OSS für meine beiden Firmen und habe hier und da mal einen Brief und 1 oder 2 Mails von irgendwelchen Ländern erhalten, die ich einfach komplett ignoriert habe
Bisher kam nichts nach.
Bisher kam nichts nach.
- Technokrat
- PLUS-Mitglied
- Beiträge: 7019
- Registriert: 8. Mai 2014 12:14
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Es gab hier bislang keine Mahnungen oder sonstige Anträge.
Ich hab nun sogar unaufgefordert ein KZ (Kassenzeichen) erhalten
Wegen der obigen Bedenken: Wenn das in der Buchhaltung vernünftig aufgeschlüsselt wird, gehen die Meldungen alle per Datenupload mit wenigen Mausklicks. Sehr viel bequemer kommt man eigentlich nicht zum Steuerzahlen. Lediglich die UstIDs der Spanier via Amazon prüfe ich kurz per Hand, weil die da gerne ihre Steuernummer reinschreiben. Das fällt dann bei der zusammenfassenden Meldung auf.
Ich hab nun sogar unaufgefordert ein KZ (Kassenzeichen) erhalten
Wegen der obigen Bedenken: Wenn das in der Buchhaltung vernünftig aufgeschlüsselt wird, gehen die Meldungen alle per Datenupload mit wenigen Mausklicks. Sehr viel bequemer kommt man eigentlich nicht zum Steuerzahlen. Lediglich die UstIDs der Spanier via Amazon prüfe ich kurz per Hand, weil die da gerne ihre Steuernummer reinschreiben. Das fällt dann bei der zusammenfassenden Meldung auf.
- pvdb
- Beiträge: 787
- Registriert: 29. Jul 2009 12:30
- Land: Deutschland
- Branche: Programmierung mit Schwerpunkt E-Commerce und Mehrsprachigkeit
- Wohnort: Hannover
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Wo genau kann man denn die CSV Datei hochladen. Konnte dieses Q auch erstmalig ein CSV generieren. Fand dann aber keine Upload Formular. Habe es dann wie die anderen male von Hand in Elster eingegeben, was immer etwas Fummelarbeit ist.
-
- Information
-
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 56 Gäste