OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
new100
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Mal eine Frage, mein Steuerberater weiß es leider selbst nicht.
Die OSS muss ja erst ab 10.000€ übermittelt werden. Leider findet mein STB keine Antwort dafür.

Beispiel1:
Man ist bei der OSS angemeldet und führt die Steuern ab. Nun kommt man aber
am Ende des Jahres nicht über die 10.000€ sondern nur bis 9.800€
Was passiert nun, wenn man bereits dem Kunden die EU Steuer berechnet hat? Diese müssen ja trotzdem abgeführt werden. Dem AT Kunden habe ich beispielsweise 20% Steuern berechnet, wenn ich aber nun nur 19% abführe ist die Rechnung falsch und es fehlt 1%
STB = keine Ahnung


Beispiel2:
Mein STB sagt, ich solle weiterhin 19% berechnen, wenn wir dann zum Ende des Jahres merken, wir kommen über die 10.000€, sollen wir es dann angeben.. Ja und dann muss ich alle Kunden nachbesteuern und neue Rechnungen erstellen mit der richtigen MwSt.
STB = keine Ahnung

Ich blicke nicht mehr durch, geht es noch anderen so?
Ich frage deshalb, weil mein STB sagt, er weiß es einfach nicht ! Er hätte sich stunden durchgelesen findet aber kein passendes Beispiel.

Das Problem ist eben, wir sind sehr knapp an den 10.000€
Wir können also nicht sagen, sind wird drüber oder drunter.


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fonprofi
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Wer bei OSS angemeldet ist, verzichtet auf die Schwelle und meldet bei OSS ab dem ersten Euro. Man muss auch ne Nullmeldung machen.

Man muss auch das nicht stundenlang durchlesen. Es gibt im Portal öffentlich ein How-To.
new100
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Hast du mal einen Link zu dem Portal?
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Mal abgesehen davon ob Du die Schwelle jetzt (knapp) knackst oder nicht:

Würdest Du gerne mit dem OSS arbeiten?
Denn es gäbe die Möglichkeit dass man auf die Lieferschwelle verzichtet.
Besonders sinnvoll ist das für Verkäufer in Ländern mit hohen Steuersätzen (z.B. Ungarn). In Ländern mit niedrigen USt-Sätzen (z.B. D) wird diese Möglichkeit sicherlich seltener genutzt.

Wenn Du daher ohnehin OSS-affin bist, würdest Du mit dem freiwilligen Lieferschwellenverzicht somit die ganze Sache erledigt haben.

Wenn Du für den OSS angemeldet bist, ist das quasi ohnehin ein Lieferschwellenverzicht und es ist egal wenn Du die 10.000 nicht erreichst.

Beispiel 2 dagegen ist vermutlich so wie früher: Sobald die Lieferschwelle erreicht ist, muß ab diesem Zeitpunkt alles was neu reinkommt über OSS gemacht werden. Das ist jetzt aber bloß eine Vermutung. Für eine verbindliche Auskunft müsstest Du Deinen Stb fragen ;-)
new100
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Aber wenn ich über die 10.000 komme muss ich ja angemeldet sein.
Oder man müsste ab 10.000€ die Lieferung in die EU abstellen. Bzw. kurz darunter.
Wenn ich nun nicht an der OSS teilnehme, berechne ich weiterhin 19% MwSt. (Sofern unter 10.000€)
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Das war ja mit den "alten" länderspezifischen Lieferschwellen auch nicht anders.

War man im Begriff die Lieferschwelle (z.B. 35.000 für AT) zu knacken, hat man sich unterjährig in AT registriert und dann damit begonnen österr. USt auszuweisen.
Oder man hat halt ein paar Wochen/Monate vor Jahresende aufgehört nach AT zu liefern und erst im Folgejahr wieder damit angefangen.

Wenn Du damit rechnest die 10.000 Euro Lieferschwelle die nächste Jahre - wenn überhaupt - höchstens knapp zu knacken, dann würde ich an Deiner Stelle den OSS nicht nutzen, sondern lieber die letzten Wochen im Jahr den Auslandsverkauf einstellen um knapp unter den 10.000 zu bleiben.
Da Du vermutlich hauptsächlich in Länder mit höherer USt lieferst, wirst Du mit einem Umsatz von knapp unter 10.000 Euro wohl mehr Gewinn erzielen als mit einem Umsatz von etwas über 10.000 Euro.

Wenn Du allerdings vor hast, das Auslandsgeschäft auszubauen und es bloß die Frage ist ob Du im ersten oder zweiten Jahr erstmals und dann dauerhaft die Lieferschwelle knackst, dann würde ich gleich 2022 mit OSS starten. Denn unterjährig zu wechseln, fände ich persönlich nicht prickelnd.

Hinweis: Hast Du auch Firmenkunden? Dann würde ich versuchen diese da und dort steuerfrei (IGL) zu fakturieren. Damit fallen sie aus der Grenze raus und Du kannst weitere "echte" Umsätze an Privatkunden machen.
rechnungspapier
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Wenn man 2020 und 2021 (1. Halbjahr) über 10.000 Euro EU-Umsatz lag, ab wann kann man dann wieder ins EU-Ausland verkaufen, ohne sich OSS anschließen zu müssen? 2022 oder 2023? Oder gar nicht mehr?
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fonprofi
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Ich verstehe eure Angst nicht, wegen dem OSS.
Für mich war es klar, mich dort anzumelden auch ohne evtl die 10k zu reißen.

Der Shop ist bereit, alle meine Portale auch, meine Buha auch….

Der Auftrag kommt rein, fremde MwSt wird auf ein spezielles Buchungskonto gebucht und dann am Quartalsende über Bop gemeldet. Dauert am Anfang evtl, aber ich denke das sollte in einer halben Stunde erledigt sein. Filtern nach EU-Ausland, vergleichen mit dem Buchungskonto und melden.

Und die vereinnahmte Steuer nach Saarbrücken überweisen.

Meine Testläufe jedenfalls letzte Woche, wo ich in meinem. Shop Kreuz und quer aus EU bestellt habe, waren jedenfalls Schlüssig. Und ob man für jedes Land ein eigenes Konto nimmt oder für jeden Steuersatz oder nur ein einziges, ist jedem selbst überlassen.

Ich kann meine Rechnungen filtern nach EU-Länder und sehe dann den Steuerbetrag, und der sollte dann auch auf dem Buchungskonto auftauchen und in der UStVa.

Meine Trockenübungen jedenfalls sehen kein Problem, eher die Meldung über Bop gibts noch nicht. Wird aber wohl ähnlich der ZM sein.

Also - keine Angst.
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

@fonprofi
Nur weil Du buchhalterisch gut aufgestellt bist, gilt das nicht zwangsläufig für jeden ;-)

Und wenn man der Meinung ist dass man mehrere Jahre lang mit den 10.000 mehr oder weniger gut auskommt, dann gibt es einen weiteren guten Grund den OSS nicht zu nutzen: Denn da man oft auf Bruttobasis verkauft, geht mit ausländischer USt zwangsläufig Marge verloren (außer man verkauft großteils nur nach Luxemburg und Malta).
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fonprofi
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Ich bin deswegen „gut aufgestellt“ weil ich nicht meine Firma komplett in die Hände eines Stb legen möchte und ich mich für meine Zahlen interessiere.

Ich sehe im OSS einen echten Vorteil für nicht-kleingewerbliche.

Und wenn du dich mit OSS befasst hättest und weißt das Geoblocking einen festen Nettopreis vorsieht, dann wirst du merken das du keinen Margenunterschied hast.
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

fonprofi hat geschrieben: 6. Aug 2021 16:44Ich sehe im OSS einen echten Vorteil für nicht-kleingewerbliche.
Ich finde den OSS nicht wirklich tragisch, aber er ist für mich nachteilig. Und ich bin kein Kleingewerblicher.

Vorteilhaft ist er nur für Verkäufer die sich sonst in mehreren Staaten registrieren hätten müssen, vor allem in Staaten in denen die Abwicklung nicht ganz easy ist (z.B. AT oder DE sind easy zu handeln).
Das sind tendenziell Verkäufer die jährlich Umsätze im deutlichen Millionenbereich produzieren.
Wenn man zurückblickt, war z.B. der überwältigende Teil der dt. Onlinehändler bislang nur in DE registriert. Für diese Händler sehe ich keinen einzigen Vorteil durch den OSS.
Am ehesten hat ein deutscher Händler mal die AT-Lieferschwelle überschritten. OK, das spart man sich mit OSS nun, wobei der Aufwand für die AT-Abwicklung sehr überschaubar war.

Wirklich einen Vorteil durch OSS hat der, der sich sonst in FR, in IT, in ES (...) registrieren hätte müssen. Denn das ist doch eine ungute bürokratische Hürde. Aber wie gesagt, das sind nicht die große Zahl der Onlinehändler in Deutschland, das sind - an der insgesamten Zahl der Onlinehändler gemessen - die obersten paar wenigen Prozent.

Wenn ich meine Lage ansehe:
- Ich hatte relativ hohen einmaligen Aufwand für die Umstellung
- Ich habe zusätzlichen laufenden Aufwand
- Dort wo Bruttopreisbildung vorliegt, verliere ich Marge
- Dort wo Nettopreisbildung vorliegt, verliere ich höchstwahrscheinlihc Umsatz (wg. höherer Preise und somit schlechterer Konkurrenzsituation)

Auf der Habenseite sehe ich keinen Vorteil (ich bin zwar in einem weiteren Land registriert, aber das muß ich trotz OSS weiterhin bleiben ... also auch kein Vorteil).
fonprofi hat geschrieben: 6. Aug 2021 16:44Und wenn du dich mit OSS befasst hättest und weißt das Geoblocking einen festen Nettopreis vorsieht, dann wirst du merken das du keinen Margenunterschied hast.
Zum festen Nettopreis gibt es unterschiedliche Rechtsansichten.

Und ganz abgesehen davon welche Rechtsansicht der Verkäufer hat, sobald er auf einer Plattform verkauft, ist er der dortigen Abwicklung ausgeliefert. Bei Ebay ist es faktisch unmöglich zu einem festen Nettopreis zu verkaufen, bei Amazon auch nur unter bestimmten Bedinungen. Bei anderen Plattformen ebenso meist nur Bruttopreisbildung möglich.
angoshop
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Wie macht ihr das mit eBay?
Weil eBay behält ja die Steuer selber und führt diese ab.

Kann man die Registrierung im Nachhinein noch löschen? :?

Wenn ich die 10000€ nicht knacke dann kann ich ganz normal die Steuer beim Finanzamt abführen wie ich es zuvor getan habe oder? Ohne es in die Zeile 45 einzutragen.
3. Der Gesamtbetrag – ohne Mehrwertsteuer - der unter 2. genannten Umsätze, die dem Grunde nach unter die Sonderregelung fallen und durch Verkäufe an private Leistungsempfänger in anderen EU-Mitgliedstaaten erzielt werden, überschreitet im laufenden Kalenderjahr nicht 10.000,- EUR und hat dies auch im vorangegangenen Kalenderjahr nicht getan.

Für die Beurteilung des Leistungsorts im Jahr 2021 sind auch die vorgenannten sonstigen Leistungen und innergemeinschaftlichen Fernverkäufe einzubeziehen, die im Kalenderjahr 2020 und im ersten Halbjahr 2021 ausgeführt wurden.

Gelten Umsätze als im Inland erbrachte Umsätze, sind sie - sofern sich aus den nachstehenden Absätzen nichts anderes ergibt - mit dem im Inland geltenden Steuersatz in Rechnung zu stellen und beim zuständigen Finanzamt zu erklären.
Grüße
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

angoshop hat geschrieben: 9. Sep 2021 00:17 Wie macht ihr das mit eBay?
Weil eBay behält ja die Steuer selber und führt diese ab.
Nein und nein.
Ebay behält die Mehrwersteuer nicht ein und führt sich auch nicht ab.
angoshop hat geschrieben: 9. Sep 2021 00:17 Kann man die Registrierung im Nachhinein noch löschen? :?
Prinzpiell gibt es auch die Möglichkeit sich vom OSS abzumelden.
Mußt Du Dir die genauen Fristen dafür ansehen.
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Hier mein letzter Verkauf nach England.
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fonprofi
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Aber England ist keine EU und somit kein OSS. Und alles was unter 135,- Pfund ist muss in England abgeführt werden.
Somit sieht der Screenshot richtig aus.
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fonprofi
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Nachtrag:
Eigentlich ist das was Ebay macht doch gut aus für England. Der deutsche Versender braucht sich doch jetzt nicht in GB steuerlich zu registrieren wenn Ebay sich drum kümmert. Klar, im Shop sieht’s anders aus, aber für reine Ebayverkäufer sieht’s doch easy aus. Oder täusche ich mich da?
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

angoshop hat geschrieben: 9. Sep 2021 14:12 Hier mein letzter Verkauf nach England.

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Falls du es noch nicht mitbekommen hast. UK ist nicht mehr in der EU. Ein Verkauf nach UK hat nichts mit OSS zu tun. Der Umsatz fir Drittländer kann dort gar nicht gemeldet werden.
Insolvenz-Pro
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

fonprofi hat geschrieben: 6. Aug 2021 16:44 Ich bin deswegen „gut aufgestellt“ weil ich nicht meine Firma komplett in die Hände eines Stb legen möchte und ich mich für meine Zahlen interessiere.

Ich sehe im OSS einen echten Vorteil für nicht-kleingewerbliche.

Und wenn du dich mit OSS befasst hättest und weißt das Geoblocking einen festen Nettopreis vorsieht, dann wirst du merken das du keinen Margenunterschied hast.
Ich sehe das so wie Roman. Keine Vorteile nur Nachteile.

Vorteile haben nur die grossen Versender.. Wir haben nur mehr Aufwand: Buchungen, Meldungen, Kontrollieren, Margenverlust auf Ebay und Amazon usw..
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Ok wegen OSS verstanden, da ist alles jut aber wohin soll ich das beim Elster eintragen die Netto/Brutto Beträge
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fonprofi
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Zu Margenverlust kann ich nix sagen aber ich sehe OSS in der Buchhaltung im Aufwand ähnlich wie IGL. Rechnung raus und fertig. Und die Meldung bald wird auch nicht viel anders sein als ZM.

Bloß das man eine ÜW mehr hat nach Saarbrücken.
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