Amanduz hat geschrieben: ↑1. Jul 2021 16:32Aber wie läuft das denn ab, wenn wir aus Asien was einholen, die Einfuhrumsatzsteuer zahlen, aber dann nach AT verkaufen und dort die vollen 20% zahlen? Dann haben wir quasi den Artikel doppelt besteuert, bei Einfuhr zu 19% auf den EK und dann bei Ausfuhr erneut mit 20% auf den VK.
Die beim Import fällige Einfuhrumsatzsteuer bezahlst Du z.B. an Dein Zollamt.
In der Mehrwersteuervoranmeldung läßt Du Dir diese aber wieder rückerstatten (so ähnlich wie Vorsteuer bei Einkäufen im eigenen Land).
Wenn der Einkauf abgeschlossen ist, war die Einfuhrumsatzsteuer für Dich somit nur ein Durchläufer (zuerst bezahlt, dann wiederbekommen).
Und wenn Du irgendwann den importierten Artikel verkaufst, wird das ein steuerbarer Umsatz:
Verkaufst Du ihn im Inland, wird es ein steuerpflichter Umsatz (19%: sofern Standardsatz)
Verkaufst Du ihn ins EU-Ausland an einen Privatkunden, wirds auch ein steuerpflichtiger Umsatz (17-27%)
Verkaust Du ihn ins EU-Ausland an ein Unternehmen oder exportierst Du den Artikel ins Non-EU-Ausland, wird es ein steuerfreier Umsatz (0%)
Fällt Dir der Artikel runter und zerbricht in 1.000 Teile, wirds überhaupt kein Umsatz
Aber egal welche diese 4 Möglichkeiten eintritt, für Dich ists bzgl. MwSt aufkommensneutral. Denn wenn Du von Deinem Kunden Mehrwertsteuer einhebst, zahlt Du diese ja wieder ans Finanzamt weiter (ob jetzt als Inlandsumsatz oder als OSS-Umsatz ist nur ein technischer Unterschied). Und wenn Du keine vom Kunden einhebst (IGL oder Export oder kaputt), dann zahlst auch keine an das Finanzamt.
Am Ende des Tages sollte die ganze Mehrwersteuergeschichte bloß ein Durchlaufenposten für Dich gewesen sein.
Amanduz hat geschrieben: ↑1. Jul 2021 16:32
Hat denn das OSS irgendwas mit den Warentarifnummern zum VK in andere Länder zu tun?
Prinzipiell hat OSS gar NICHTS mit Warentarifnummern zu tun.
Die große Mehrheit der Verkäufer (z.B. die NUR Artikel zum vollen Steuersatz haben) werden hier gar nicht mit den Warentarifnummern in Berührung kommen.
Verkäufer mit speziellen Sortimenten (z.B. Lebensmittel) werden aber recherchieren müssen in welchem Land ein konkretes Produkt WO eingeordnet ist.
Denn es kann im Extremfall vorkommen dass ein Produkt im Land A dem vollen Steuersatz unterliegt, in Land B dem ermäßigten (evtl. gibt es davon mehrere!) und in Land C möglicherweise sogar steuerfrei ist.
Und hier erleichtern die Warentarifnummern scheinbar die Recherche.
Aber diese Recherche/Einordnung sollte ja gemacht werden bevor der Verkauf überhaupt stattfindet ... denn spätestens wenn der Verkauf buchhalterisch abgebildet wird (Rechnung etc.), muß man ja schon wissen welche/wieviele Steuer anfällt.
Wenn die Zahlen dann im OSS eingegeben werden, interessiert die Warentarifnummern niemand mehr.