OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
bauti
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

koshop hat geschrieben: 18. Mai 2021 21:57 Was macht man jetzt eigentlich wenn man schon irgendwo im Ausland registriert ist? Dort abmelden? Geht das unterjährig? Einfach über den OSS melden?
Laut telefonischer Auskunft vom Finazamt München muss ich (aus AT) nach dem 1.7. Bis spätestens wenn die nächste Voranmeldung fällig wäre schriftlich bekanntgeben dass ich die Ustnummer nicht mrhr benötige. Die Jahresumsatzsteuererklärung muss man dann noch ein letztes mal machen, da gilt die übliche Frist...


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roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

bauti hat geschrieben: 21. Mai 2021 19:39
koshop hat geschrieben: 18. Mai 2021 21:57 Was macht man jetzt eigentlich wenn man schon irgendwo im Ausland registriert ist? Dort abmelden? Geht das unterjährig? Einfach über den OSS melden?
Laut telefonischer Auskunft vom Finazamt München muss ich (aus AT) nach dem 1.7. Bis spätestens wenn die nächste Voranmeldung fällig wäre schriftlich bekanntgeben dass ich die Ustnummer nicht mrhr benötige. Die Jahresumsatzsteuererklärung muss man dann noch ein letztes mal machen, da gilt die übliche Frist...
Wobei ich hier nicht zu früh abmelden würde.
Es kann ja noch Änderungen zu "alten" Vorgängen geben (Gutschriften etc.) die man dann noch später berücksichtigen muß.
Manche Länder akzeptieren keine Jahreserklärungen bevor das Jahr aus ist. Hier müsste man dann für die Monate in denen nichts anfällt, Nullmeldungen abgeben. Das ist wichtig, denn wenn man einfach gar nichts machen/abgeben würde, gibt es entsprechende Verspätungs-Sanktionen.

Auch bedenken ob man die Registrierung - trotz OSS - nicht doch noch braucht (für Vorsteuer, für ein Warenlager im entsprechenden Land etc.).
bauti
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Das mit den Gutschriften ist ein guter Punkt. Wobei ich denke man könnte dies dann auch über oss melden, möglich das dies nicht 100% korrekt ist, ich glaube aber nicht das dies Probleme mit einem FA macht. Ansonsten wird es in der Buchhaltung noch komplizierter wenn man Retouren für Verkäufe vor 1.7. über das alte System meldet.

Für die Vorsteuer soll die ust-id laut FA- München nicht mehr verwendet werden. Man kann sich aber bei einem anderen System hierführ registrieren. Hab jetzt leider nicht im Kopf wie sich das nennt.... Vermutlich mach ich dies, da ich öfter was zu eine Postfiliale in DE bestelle.
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Weiß jemand eine Liste wo für die ganzen EU Länder der Steuerschlüssel / MwSt Satz / Datev / Suffix mit angegeben ist?
Im angehängten Beispiel hat Österreich hier 70-80, gibt es da genaue Vorgaben für andere Länder?
Im Internet habe ich nichts genaues gefunden.
Ich sollte die einpflegen in die Wawi, aber ich weiß nicht ob z.B, die Steuerschlüssel aus fest vergeben sind oder man sich da was ausdenken darf?
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Datev Dokument: Dok.-Nr.: 1018552 vom 18.05.21
:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... t1uY7iRgE-
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Leider kann ich nicht erkennen wie mir das weiter helfen soll?
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Das Dokument ist zwar lang, aber am Ende des Textes werden geplante Programmanpassungen angesprochen:

Um das neue Meldeverfahren zu unterstützen, planen wir folgende Anpassungen in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen:
Neue Kontenfunktionen für die Abbildung der oben genannten, bislang nicht unterstützten Sachverhalte:Für die neuen Kontenfunktionen werden keine neuen Standardkonten angeboten.Da der Bedarf sehr individuell je Mandat zu bewerten ist, sind die benötigten Konten mit den entsprechenden Kontenfunktionen individuell anzulegen.
Derzeit untersuchen wir die Bereitstellung von (Standard-) Buchungsschlüsseln
Neue EU-Felder:Bei der Erfassung der relevanten Sachverhalte werden zur korrekten umsatzsteuerlichen Bewertung zusätzliche Informationen zur Feststellung der Warenbewegung benötigt.


Soll heißen: Datev ist dran, aber hat noch nicht alles fertig.

Das werden spannende Wochen.
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Das hatte ich auch gelesen, aber alles ein bischen wischiwaschi kurz vor beginn ;-)
Für das alte MOSS Verfahren muss es doch schon seit Jahren da Schlüssel geben oder nicht?
In die ganzen Felder muß ja was hinterlegt sein.
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

bauti hat geschrieben: 22. Mai 2021 15:30 Für die Vorsteuer soll die ust-id laut FA- München nicht mehr verwendet werden. Man kann sich aber bei einem anderen System hierführ registrieren. Hab jetzt leider nicht im Kopf wie sich das nennt.... Vermutlich mach ich dies, da ich öfter was zu eine Postfiliale in DE bestelle.
Das mit den Gutschriften habe ich absichtlich etwas hervorgehoben. In der Praxis wohl wenig relevant. Auch wenn diese über den OSS möglicherweise nicht korrekt sind, wird wohl keiner einen Anfall kriegen wenn man da ein paar Rückzahlungen mit ein paar Euro Steuergutschrift zu alten Vorgängen darüber meldet (muß ja auch erstmal jemand finden...)

Das mit der Vorsteuer ist allerdings ein etwas kritischerer Punkt. Das Vorsteuererstattungsverfahren dass dann alternativ zur Verfügung steht (daher Einreichung nach Deutschland über das österr. Finanz-Online ... ich nehme an das ist das "andere System" was Du meinst? Oder was anderes??) ist alles andere als ideal und man kann damit in der Praxis auch vieles nicht abbilden.

Ich tendiere momentan dazu die deutsche Steuernummer aktiv zu lassen, wenn auch keine Versandhandelsregelungs-Umsätze mehr darüber laufen.
bauti
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Das zurüchholen der ausländischen Ust über Finanzonline kenne ich auch. Das ist wirklich recht aufwendig weil man jede Rechnung extra eingeben muss. Gibt aber wohl auch die Möglichkeit sich in DE zu registrieren. Das wurde mir eben am Telefon vom Finzamt München gesagt. Mehr infos habe ich hierzu nicht...

Ich werd da eventuell in ein paar Wochen nochmals nachfragen.
Kann natürlich auch sein dass es eine Fehlinformation war, ich hab nicht nachgefragt weil es mir nicht wichtig war...
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koshop
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Das Problem ist ja, das es heißt man muss entweder alle Länder über OSS melden oder sich überall einzeln registrieren.
Was mir ein bisschen Sorgen macht ist die Möglichkeit sich vielleicht durch einen Fehler versehentlich für OSS zu disqualifizieren weil man noch irgend eine Meldung direkt schickt. Soll man z.B. in AT für den Rest des Jahres Nullmeldungen hinschicken und dann eine Jahresmeldung machen oder einfach gar nix mehr melden?
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

@koshop
Würde einfach in Graz anrufen oder faxen/mailen und fragen. Eventuell noch ein bisl warten, denn je näher der Termin rückt, desto fitter werden die mit dem Thema, weil das ja jetzt immer mehr Leute fragen.

Einfach gar nix melden würde ich keinesfalls, denn das Finanzamt kann ja nicht riechen ob wegen Umstieg auf OSS keine Meldungen mehr kommen, oder ob Du mit der Kohle abgehaut bist oder warum auch immer.
Denn für die Finanzämter ist es ja keinesfalls so dass die ausländischen Steuerpflichtigen nun automatisch alle wegen dem OSS verschwinden. Es werden zwar deutlich weniger werden, aber es gibt nach wie vor viele Konstellationen warum man weiterhin bei einem ausländischen Finanzamt registriert bleibt (freiwillig ober verpflichtend).

PS: Fehler kann man beim Finanzamt korrigieren. Von daher wäre ich nicht ganz so besorgt.
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

koshop hat geschrieben: 25. Mai 2021 19:50 Das Problem ist ja, das es heißt man muss entweder alle Länder über OSS melden oder sich überall einzeln registrieren.
Was mir ein bisschen Sorgen macht ist die Möglichkeit sich vielleicht durch einen Fehler versehentlich für OSS zu disqualifizieren weil man noch irgend eine Meldung direkt schickt. Soll man z.B. in AT für den Rest des Jahres Nullmeldungen hinschicken und dann eine Jahresmeldung machen oder einfach gar nix mehr melden?

Hi,

bzgl. AT habe ich die Rückmeldung bekommen das man seine Q2 Meldung ganz normal dort macht und Ende des Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres noch die Jahresmeldung für 2021 mit den Umsätzen aus Q1+Q2.

Wichtig wäre jedoch das man dort rechtzeitig (vor dem 01.07.) eine Info abgibt das die entsprechende Steuer-/Abgabennummer ab dem 01.07. aufgrund des Wechsels zu EUOSS nicht mehr benötigt wird.

Dies kann laut telefonischer Info auch per Email passieren. So wird vermieden das man doppelt geführt wird und es zu Komplikationen kommt.

Hier ist die Durchwahl für die zuständige Stelle (Betriebsveranlagung Ausland), wo die Info her kommt +43 50 233 538 042 , falls du dich selbst noch informieren möchtest.

Gruß
Stefan
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dipling
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

roman hat geschrieben: 11. Apr 2021 20:16
OnkelChopChop hat geschrieben: 11. Apr 2021 18:59 Da fällt mir gerade noch ebay ein wie läuft das da ab?
Mir ist diesbezüglich von Ebay noch keine Info untergekommen.

Vielleicht lassen die auch alles wie es ist. Die Angelegenheit ist ja nicht neu, lediglich betrifft es jetzt mehr Händler als zuvor (Lieferschwellenüberschreiter hatten die Problematik ja auch schon bislang).
Das hat mich auch interessiert und habe deshalb mal bei eBay angerufen.
Stand heute 26.5.2021 17:44:
Darüber gibt es noch keinerlei Informationen, er leitet es intern weiter und gibt mir Bescheid.

Meine Anfrage beinhaltete:
Da wir alle Bestellungen wie wohl die meisten per Importer in unser System importieren, wollte ich wissen wie ich privat- und Firmenbestellungen bei eBay identifizieren kann (z.B. per Pflichtfeld UID für Firmenkunden im Käuferkonto oder ein "Haken bei Firma bzw. Privat"). Er meinte, das können wir ja auf Nachfrage beim Kunden erfahren ob es privat oder auf die Firma geht ... applaus juhu Ich habe ihm dann erklärt, dass das bei 2 Bestellungen im Monat vielleicht machbar ist, aber nicht bei einem skalierbaren Business, zumal alleine durch ein Business-Konto des Käufers nicht sichergestellt sei, dass nicht auch Firmen über private Konten einkaufen (wieso auch? Solange die Rechnungsadresse auf die Firma lautet), weil z.B. nur dort auch das Konto als "Privat" eingestellt werden kann und andere nicht sehen können was eingekauft wurde (so handhaben wir das u.a. falls wir mal eBay-Käufe für den Betrieb tätigen).

Ein weiterer Punkt (den er ebenfalls nicht beantworten konnte und intern weiterleiten werde) ist, wie die eBay Zahlungsabwicklung mit den steuerbaren Umsätzen für private EU-Ausländerlieferadressen umgeht bzw. wie Verkäufer, die gerne ihre Bruttopreise anpassen würde und nicht ihre Nettopreise (weil nicht genug Marge oder einfach aus Prinzip, weil wegen so eine gesetzl. Änderung niemand was zu verschenken hat), dies dann in den eBay Listings darstellen können. Es müsste ja ein Feld für den Nettopreis hinterlegt sein und dann die, entsprechend der als zulässige EU-Lieferländer hinterlegten, Steuersätze des jeweiligen Lieferlandes automatisch zur Errechnung des korrekten Bruttopreises (für den Privatkunden!!!) hinzugezogen werden.

Mich verwirrt das ganze etwas, dass nun jeder an seinem Shop bastelt um dies umzusetzen und die Marktplätze, die eigentlich der Auslöser für derart verschärfte oder "homogenisierte" USt-Regelungen geworden sind, 1 Monat vor Stichtag nicht einmal Mitarbeiter entsprechend informiert oder ihre System gar entsprechend vorbereitet haben?!
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

dipling hat geschrieben: 26. Mai 2021 17:56 ...wollte ich wissen wie ich privat- und Firmenbestellungen bei eBay identifizieren kann (z.B. per Pflichtfeld UID für Firmenkunden im Käuferkonto oder ein "Haken bei Firma bzw. Privat")...
Da ändert sich durch den OSS aber ohne nix.
Ebay hat zuvor den innergemeinschaftlichen Einkauf systemmäßig nicht unterstützt und wird es auch weiterhin nicht tun. Gibt diesbezüglich auch keine Verpflichtung, und wie schon gesagt, auch keine gesetzliche Änderung.

Abgesehen davon wäre das Geschrei groß wenn Ebay das automatisiert machen würde, dann läufts so wie bei der automatisierten Amazon-Rechnungsstellung wo es mit den innergemeinschaftlichen Käufer ja drunter und drüber geht (Amazon prüft scheinbar nur ob die Nummer existiert aber nicht ob die Nummer irgendwas mit dem Käufer zu tun hat ... was dem Mißbrauch Tür und Tor öffnet).
dipling hat geschrieben: 26. Mai 2021 17:56 wie die eBay Zahlungsabwicklung mit den steuerbaren Umsätzen für private EU-Ausländerlieferadressen umgeht bzw. wie Verkäufer, die gerne ihre Bruttopreise anpassen würde...
Es kam von Ebay kürzlich eine Mitteilung zu diesem Thema. Die Mitteilung war nicht wirklich 100% eindeutig, aber es klang so als würde Ebay für die unterschiedlichen Lieferländer dann unterschiedliche Bruttopreise in Rechnung stellen (war etwas schwammig formuliert, finde die Mitteilung leider grade nicht).
Es wurde in der Mitteilung empfohlen dass man den Mehrwersteuersatz hinterlegen soll. Dann damit kann Ebay ja dann den Nettopreis ausrechnen und für andere Länder dann einen neuen Bruttopreis. So wird es seit Jahresbeginn ja auch für UK gemacht wird (funktioniert zwar bis heute nicht ganz korrekt; aber anders ist es von Ebay ja nicht zu erwarten).
Sonst gäbe es ja keinen Grund warum Ebay darum ersucht den Mehrwertsteuersitz zu hinterlegen, wenn sie damit nicht einen ausländischen Bruttopreis errechnen wollen.

Dass das im Detail auch nicht durchwegs funktionieren kann, ist klar, wenn man sich damit genauer beschäftigt. Denn wenn man z.B. 7% hinterlegt, ist damit bloß klar dass in DE der ermäßigte Steuersatz gilt.
Für ein Buch gilt in DE bekanntlich der ermäßigte Satz. In manchen anderen Ländern fallen Bücher aber nicht in deren ermäßigten Satz, sondern in den Normalsatz. Oder in einen weiteren Satz zwischen den beiden Sätzen.
Sowas kann man, ohne Zolltarifnummern bei jedem einzelnen Produkt zu hinterlegen, gar nicht perfekt abbilden.
Vielleicht macht es Ebay ja so wie in UK: Dort wird pauschal die UK-Einfuhr-VAT erhoben, ganz egal ob sie überhaupt nötig wäre oder nicht (Stichwort Nordirland). Daher einfach den hohen Normalsatz nehmen ...

Wegen sowas Ebay anzurufen ist meiner Meinung nach sinnlos. Die kompetenten Fachabteilungen sind weder telefonisch noch per E-Mail erreichbar. Der durchwegs ahnungslose Supportler muß daher der Fachabteilung ein Mail schreiben. Dieses wird dann irgendwann beantwortet (oder auch nicht), oft komplett aus dem Zusammenhang gerissen oder am Thema vorbei. Rückantworten/Nachfragen darauf werden nicht beantwortet, man müßte daher einen neuen Anlauf über den Standardsupport machen. Habe ich mir abgewöhnt.
Einfach warten und schauen was passiert, beeinflussen kann man eh nicht was der Laden macht.
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Bislang hatte ich keine derartigen Probleme bzw. Anfragen gegenüber eBay, bislang war eBay bei Problemen mit Käufern extrem positiv aufgefallen bei uns, daher zögerte ich in dieser Sache auch nicht um Rückruf zu bitten.

Wie du schon sagst, hat das genau den Eindruck gemacht, den du im letzten Absatz beschreibst. Leider.

Bleibt wohl wirklich in vielerlei Hinsicht nicht mehr übrig als abzuwarten. Seh uns schon per Hand diverse Umsätze heraussuchen und erfassen.
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

online-beobachter hat geschrieben: 23. Mai 2021 11:50 Weiß jemand eine Liste wo für die ganzen EU Länder der Steuerschlüssel / MwSt Satz / Datev / Suffix mit angegeben ist?
Im angehängten Beispiel hat Österreich hier 70-80, gibt es da genaue Vorgaben für andere Länder?
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Ich sollte die einpflegen in die Wawi, aber ich weiß nicht ob z.B, die Steuerschlüssel aus fest vergeben sind oder man sich da was ausdenken darf?

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Da würde ich auf das Microtech Update warten. Ich habe dazu bereits seit mehreren Monaten einen Fall offen, ich gehe davon aus, dass dies kommt...

Und denke dran, auch die ganzen Kürzel müssen in die Templates, das wird nicht ganz so einfach sein :)
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Danke für die Info, hab bei meinen Dienstleister mal angeklopft, aber verzählt was von Eigenentwicklung?
Microtech muss da ja eigentlich was grundsätzliches anbieten?
Was mich sowieso irritiert ist, früher waren die Lieferschwellen nur in der teuersten Version verfügbar, ich hab aber die Mittlere.
In der Hilfe steht da aber diesbezüglich auch nix mehr , wurde aber vielleicht vertriebstechnisch was geändert?
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Nach längerem Nachdenken habe ich mich versucht heute im BOP für das OSS anzumelden.
Der veröffentlichte Link zum Anmeldeformular geht bei mir ins Leere. Ist da was kaputt?
https://www.elster.de/bportal/formulare ... e/osseureg
da kommt das die Seite nicht gefunden wurde. Oder ist der Link falsch?
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