OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

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regalboy
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Wir hatten das 1. mal 4 Tage zu spät überwiesen, sind aus Finnland angemahnt worden.
Haben dort hin überwiesen.
Hab mir (leider erst danach) gedacht: Probier doch mal deren Kundeservice / Hotline aus.
Und die ist brutal gut.
Die Allgemeine Hotline angerufen, perfekt Englisch sprechende Person direkt dran gegangen. Dokumentennummer mitgeteilt und sofort kompetente Antwort bekommen.
(Geld war zwischenzeitlich doch noch eingegangen / Mahnung hatte sich überschnitten)
Direkt aber auch mitgeteilt bekommen, dass das (pünktlich bezahlte) Geld fürs nächste Quartal auch noch nicht von Trier weitergeleitet wurde...


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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Ich hab ein Schreiben aus Finnland bekommen, dass derzeit 0,11 Euro offen sind :D

Woraus die entstammen ist nicht nachvollziehbar. Rundungsdifferenz? K.A.

Pauschalstrafe hab ich deswegen nicht bekommen, ich soll es bei der nächsten Zahlung ausgleichen.
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SchneiderMusik
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Hier auch 50 € Strafe für 15 € Steuer in NL.......
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koshop
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?


Pauschalstrafe hab ich deswegen nicht bekommen, ich soll es bei der nächsten Zahlung ausgleichen.
Wie gleicht man den 11 Cent aus? Woher will den das Bundeszentralamt für Steuern wissen, dass die 11 Cent extra für Finnland sind? :gruebel:


Bei mir läuft grad ne Umsatzsteuersonderprüfung wegen des OSS Verfahrens für August. Meine EU Umsätze sind so hoch, daß ich fast jeden Monat Vorsteuer vom Finanzamt zurück bekomme. Trau mich gar nicht meine Umsatzsteuervoranmeldung für September abzugeben, die Vorsteuererstattung hat sich nochmal verdoppelt.
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

koshop hat geschrieben: 9. Nov 2022 15:53 Wie gleicht man den 11 Cent aus? Woher will den das Bundeszentralamt für Steuern wissen, dass die 11 Cent extra für Finnland sind? :gruebel:
Ich hab auf dem Schreiben nach einer Kontonummer gesucht, aber keine gefunden. Es steht lapidar dran, dass ich es ausgleichen soll.

Wenn man die Meldung im BOP anlegt/bearbeitet kann man einen abweichenden Wert eingeben. Das da draufschlagen war meine erste Idee. Allerdings ist das dann ja auch ein falscher Wert - Thema Prüfung :gruebel:

Den StB zu fragen traue ich mich schier nicht - schlecht für den Blutdruck...
icstore
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Pro Quartal kann man nur eine Deklaration einreichen, also einfach in der nächsten OSS-Deklaration bei Finnland die 11 Cent draufrechnen, hast ja das Schreiben als Grundlage - ich denke keiner wird sich beschweren, dass du (im Zweifelsfall) mehr Steuern zahlst.
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

icstore hat geschrieben: 9. Nov 2022 22:56 Pro Quartal kann man nur eine Deklaration einreichen, also einfach in der nächsten OSS-Deklaration bei Finnland die 11 Cent draufrechnen, hast ja das Schreiben als Grundlage - ich denke keiner wird sich beschweren, dass du (im Zweifelsfall) mehr Steuern zahlst.
Aber das "SOLL" zu erhöhen, bringt ja nichts wenn ein Zahlungsrückstand besteht.

Gibt man bei der nächsten Erklärung statt 20,00 dann 20,11 an und zahlt auch die 20,11 dann hat man zwar um 11 Cent zuviel erklärt und bezahlt, aber der alte Zahlungsrückstand von 0,11 besteht weiterhin.

Ich wüßte nicht wie man per OSS eine solche Überzahlung realisieren sollte, dafür gibt's keinen Prozess.
icstore
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Hmm.. sehen die nicht, dass man das in die Spalte zur manuellen Anpassung eingetragen hat? Wenn nicht, dann ja, ist so ein vorgehen Sinnlos. Würde mich dann eventuell mal per Mail an deren Steuerbehörden wenden, wohin man das überweisen soll.
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Die Holländer bestehen auf Ihrer Forderung.

Damit wird eine ansich gute Idee zur Geldmacherei genutzt. Man kann´s auch offensiv verk.. vermasseln.
bauti
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

roman hat geschrieben: 9. Nov 2022 23:03
icstore hat geschrieben: 9. Nov 2022 22:56 Pro Quartal kann man nur eine Deklaration einreichen, also einfach in der nächsten OSS-Deklaration bei Finnland die 11 Cent draufrechnen, hast ja das Schreiben als Grundlage - ich denke keiner wird sich beschweren, dass du (im Zweifelsfall) mehr Steuern zahlst.
Aber das "SOLL" zu erhöhen, bringt ja nichts wenn ein Zahlungsrückstand besteht.

Gibt man bei der nächsten Erklärung statt 20,00 dann 20,11 an und zahlt auch die 20,11 dann hat man zwar um 11 Cent zuviel erklärt und bezahlt, aber der alte Zahlungsrückstand von 0,11 besteht weiterhin.

Ich wüßte nicht wie man per OSS eine solche Überzahlung realisieren sollte, dafür gibt's keinen Prozess.
Man muss nichts melden. Einfach die €0,11 überweisen, so wie die normale OSS Zahlung. Oder besser gleich ein paar €.

Beim ersten Mal gab es bei mir such in itgend einem Land ein paar Cent Rundungsdifferenz. Ich habe beim 2. mal ein paar € mehr überwiesen und habe so seit dem ein paar € Guthaben. Wenn es wieder mal ein paar Cent Rundungsdifferenz gibt, gibt es keine Probleme...
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

bauti hat geschrieben: 13. Nov 2022 22:07Man muss nichts melden. Einfach die €0,11 überweisen, so wie die normale OSS Zahlung. Oder besser gleich ein paar €.
Wenn Du ein paar Euro mehr als eigentlich nötig auf Deine OSS-Steuernummer bei Deinem inländischen Finanzamt überweist, dann hast Du bei der OSS-Steuernummer Deines inland. Finanzamts ein Guthaben.

Wenn Du aber in einem anderen Land (z.B. NL) eine Strafe wegen verspätetem Zahlungseingang bekommen hast (so wie hier im Thread geschildert), und dort daher einen Steuerrückstand, dann nützt Dir das lokale Guthaben nicht.

Dieses lokale Guthaben wir nicht - wie von Geisterhand - irgendwie nach NL transferiert.
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Wobei das unterschiedliche Fälle sind: Zu späte Zahlung / Minusdifferenz.
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Technokrat hat geschrieben: 14. Nov 2022 09:46 Wobei das unterschiedliche Fälle sind: Zu späte Zahlung / Minusdifferenz.
Wenn man einen Minussaldo in - sagen wir mal - Schweden hat, dann ist das mal so.
Wie dieser Minussaldo entstand, ist mal egal. Er existiert.

Wenn er gerechnetfertigt ist und man ihn durch Kommikation mit den schwedischen Finanzbehörden nicht wegbekommt, dann sehe ich nicht, wie man diesen Steuerrückstand durch die nächste OSS-Meldung oder mit einer Überzahlung an das inländische Finanzamt wegbekommen könnte.

Es sehe die einzige Möglichkeit den Rückstand wegzubekommen, in dem man direkt eine Überweisung nach Schweden macht (mit Angabe der Nummer unter der man dort geführt wird, damit die die Zahlung auch zuordnen können).

Selbiges übrigens auch bei Guthaben in einem anderen Land. Auch das kann man auf normalen OSS-Wege (also über das inländ. Finanzamt) nicht zurückbekommen.

Bezüglich Guthaben wurde das auch so in div. Webinaren etc der Finanzbehörden, die es zum OSS-Start gab, so auch kommuniziert.
Bezüglich Rückstände gab es damals keine Information (hat wohl niemand damit gerechnet dass das ein Thema wird), aber aufgrund der OSS-Funktionalität sehe ich keinen andere Weg.
bauti
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Bei Strafzahlzngen, Zinsen oder so was klappt das natürlich nicht. Aber bei mir war es wohl eine Rundungsdifferenz. Also richtig gemeldet, aber um ein paar Cent zuwenig an das heimische Finazamt überwiesen. Nach dem das heimische Finanzamt zuwenig erhalten hat, konnte es auch wohl nicht weitergeleitet werden.

Hat damals auf jeden Fall geklappt...
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

bauti hat geschrieben: 14. Nov 2022 13:47 Aber bei mir war es wohl eine Rundungsdifferenz. Also richtig gemeldet, aber um ein paar Cent zuwenig an das heimische Finazamt überwiesen.
Das sind aber 2 paar Schuhe. Du hast ggü der Erklärung zuwenig überwiesen (in den Postings geht es aber um Außenständie die ZUSÄTZLICH zur abgegebenen Steuererklärung bestehen).

Dein Problem läßt sich vermeiden in dem Du den Gesamtbetrag aus der OSS-Erklärung überweist. Also der Betrag den das Finanzamt selbst auf der OSS-Erklärung ausrechnet (der steht ganz unten).

Ich nehme an dass Du nicht den vom Finanzamt errechneten Gesamtbetrag überwiesen hast, sondern den Gesamtbetrag den Dein eigenes System (oder Dein Stb) erreichnet hast.
Diese beiden Beträge differieren auch bei mir - aufgrund von Rundungsdifferenzen - regelmäßig um ein paar Cent!

Das ist dann blöd: Denn wegen ein paar fehlenden Cent leitet das inländische Finanzamt das Geld dann nicht rechtzeitig weiter und die übrigen 28 OSS-Teilnehmerstaaten erhalten das Geld somit zu spät.
Und dann kommen im schlimmste Fall ein/mehrere/alle 28 Länder auf Dich zu, und verdonnern Dich zu einer Strafe und/oder Zinszahlungen weil sie das Geld zu spät erhalten haben (und genau um dieses Szenario dreht es sich hier).

Auch wenn die Strafgebühr im einzelnen nicht hoch ist (soweit ich weiß ich z.B. bei den Deutschen die Mindestrafe 50 Euro), ergeben bis zu 28 kleine Strafen dann auch ein hübsches Sümmchen.
Und abgesehen vom Ärger, kann man diese Sümmchen dann nicht per OSS begleichen.
bauti
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Was du schreibst ist vermutlich alles korrekt.


Bei Technokrat vermute ich eben das selbe Problem wie damals bei mir..
icstore
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Ich glaube Finnland hat sich mit dem OSS noch nicht richtig anfreunden können. Gerade ein schreiben erhalten, ich hätte 2.49 EUR....zu viel gezahlt :lol:
Wie ist das überhaupt möglich? Dass unser Finanzministerium denen mehr geschenkt hat wage ich zu bezweifeln....
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koshop
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Ich war mal in Finnland umsatzsteuerlich registriert. Das war vielleicht ein Mist. Die berechnen Zinsen tagesgenau. Da kommt dann ein Verspätungszuschlag von 5 EUR und man überweist die. Bis die Überweisung gebucht ist, sind aber zwei Tage vergangen und in der zeit dann 2 Cent Zinsen oder so angelaufen die dann wiederum angemahnt werden.
Irgendwann hab ich einfach mal 100 EUR überwiesen, damit ich da Guthaben hab. Das wird wiederum dann tagesgenau verzinst.
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Hallo,

ich habe gerade aus Finnland einen Brief erhalten:

Late-filing penalty Q3 2022 - 72 €.

Die OSS-Geschichte haben wir fristgerecht eingereicht und auch sofort nach Trier überwiesen.

Vor allem hatten wir vielleicht 1-2 Rechnung nach Finnland mit vielleicht 5-10 € Umsatzsteuer...
Das steht doch absolut in keinem Verhältnis.

Lässt sich da was "regeln" ?
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koshop
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Lässt sich da was "regeln" ?
Einspruch einlegen und nachweisen, dass die Übermittlung und die Überweisung fristgemäß waren.
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