OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
cookie

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

powerman7 hat geschrieben: 12. Jun 2021 10:04 Ich handel mit Gebrauchtwaren, bei der ich die Differenzbesteuerung anwende. So wie ich es jetzt gelesen habe, gilt die Lieferschwelle von 10.000 für Gebrauchtwaren nicht?
Differenzbesteuerte waren bleiben weiterhin im "Ursprungsland" versteuert und damit in D differenzbesteuert


3 Monate gratis Händlerbund
Benutzeravatar
Technokrat
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6991
Registriert: 8. Mai 2014 12:14

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Wie schaut in dem BOP-Portal denn die Meldemöglichkeit aus? Also Upload per Datei? Von Hand? Per Fax?
new100
Beiträge: 2381
Registriert: 4. Jan 2012 10:52

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Muss ich mich denn bei OSS registrieren ? Ich sehe dort immer Abo Modell, welches kostenpflichtig ist.
Mein STB hat absolut keine Ahnung und meinte die 10.000€ ist pro Land. Dann müsse man sich nicht registrieren.
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7729
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Suche dir einen neuen Steuerberater der sich damit auskennt.
vbc
Beiträge: 1813
Registriert: 13. Mai 2017 10:09
Land: Deutschland

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Vom der datev Seite
https://apps.datev.de/dnlexka/document/1018552
Aufzeichnungspflichten
Über die im Rahmen der Sonderregelung getätigten Umsätze sind Aufzeichnungen zu führen, die es ermöglichen Steuererklärung und Zahlungen auf Richtigkeit zu prüfen.
Die Aufzeichnungen müssen dem Bundeszentralamt für Steuern, dem zuständigen Finanzamt bzw. den zentral zuständigen Behörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten auf Anforderung auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt werden.
Die Aufbewahrungsfrist für die Aufzeichnungen beträgt 10 Jahre.
Heißt das, eine Papier Buchführung ist nicht mehr möglich ?
Also alle Auswertungen, Buchungen, etc. liegen ja elektronisch vor, aber einzelne Rechnungen müsste man ebenso elektronisch vorhalten ?

Mal angenommen, ich nutze die ebay Seite, um RGs auszudrucken, das funktioniert ja. Dort sind die Daten aber nur für 90 Tage abrufbar, danach müsste ich die RGs, die ja in Papierform vorliegen, einscannen, wenn mal eine Nachfrage kommt.
Die Daten zu dem Verkauf liegen ja als csv vor, aber die RG eben nicht.

Oder zählt die einzelne, ausgedruckte Rechnung nicht als so eine o.g. "Aufzeichnung", wenn ja die Daten zu diesem Verkauf vorliegen, also Bestellpositionen, Anzahl, Preis, etc. ?
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7729
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Natürlich ist mMn eine Papierbuchführung möglich. Allerdings werden OSS-Kandidaten sowieso eine Software nutzen die das kann.
Außerdem sollte man auch immer bei Papier und Ebayausdrucke die Toms und Gobd nicht vergessen.
vbc
Beiträge: 1813
Registriert: 13. Mai 2017 10:09
Land: Deutschland

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

TOM ist tatsächlich im Rahmen des Prinzips der Verhältnismäßigkeit in allen Räumen beachtet, wie selbstverständlich auch GOBD.
(um was man sich nicht alles kümmern muss, unglaublich)

Aber könnten die im Rahmen einer evtl. Püfung verlangen, alles elektronisch vorzulegen ?
Also lieber sichere ich konform nach allen Regeln alles ab 1.7. gleich zusätzlich als PDF, als das ich hinterher Bergeweise einscannen muss.
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7729
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Man sollte, bzw. ich mache es so, alles was wichtig ist, gleich als Pdf-A erfassen und lege es zu dem Vorgang ab.

Aber was hat man denn für Vorgänge, die rein Papier wären? Eingangsrechnungen, die Ebay Screenshots… das ist bei mir nur ne Handvoll. UID-Prüfungen neuerdings, seitdem es keinen Brief mehr gibt. Den hatte ich dann auch wieder eingespannt und zur Rechnung abgelegt.
Eigentlich will man ja von dem Papier loskommen, hat aber Angst was wegzuwerfen 😩
vbc
Beiträge: 1813
Registriert: 13. Mai 2017 10:09
Land: Deutschland

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Naja, ich nutze das ebay Verkäufer Cockpit Pro noch zum Erstellen der Rechnungen,
sprich dort werden die Rechnungen auf Papier ausgedruckt. Das kann ich innerhalb der 90 Tage jederzeit wiederholen.
Danach liegt die Rechnung nur noch in Papierform vor.

Selbstverständlich sind alle Daten zu der RG elektronisch vorhanden, aber halt nicht die eigentliche Rechnung, sprich ich kann dir zwar sagen, welche Artikel zu welchem Preis, mit welchem Versandunternehmen inkl. Tracking Martin Mustermann am 05.01.2021 gekauft hat, könnte dir die gedruckte Rechnung aber nur in Papierform im Lager zeigen.

Wenn jetzt aber im Rahmen von OSS in 2022 eine Prüfung kommt und die wollen alle RGs (nicht die Buchungen dazu, die sind ja da) aus 2021, die ich dann gemeldet haben werde, sehen und zwar elektronisch, dann müsste ich mir einen ordentlichen Dokumentenscanner kaufen...
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7729
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

vbc hat geschrieben: 20. Jun 2021 09:55 dann müsste ich mir einen ordentlichen Dokumentenscanner kaufen...
Du, das war das erste was ich mir vor 15 Jahren zugelegt hatte. Und er brummt heute noch täglich.
Joey76
Beiträge: 28
Registriert: 20. Mär 2012 09:30

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Ich hab mich letzte Woche nun registriert und bislang lediglich eine "Bestätigung der Übermittlung Registrierungsanzeige für die Teilnahme an der OSS EU-Regelung" erhalten. Kommt da nochmal was, oder war´s das schon?

Ich verkaufe vorzugsweise über Ebay und Amazon. Ich blick immer noch nicht durch, wie das alles funktionieren soll, da mit der neuen Ebaykaufabwicklung ja Ebay automatisch die Summe einzieht und ich ja keine Rechnungen einfach so abändern kann ?
roman
Beiträge: 7121
Registriert: 23. Nov 2009 19:51
Land: Oesterreich
Branche: Autoteile

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

@Joey76
Wenn Du "brutto" verkaufst, weil es Dir z.B. aus technischen Gründen am Marktplatz nicht möglich ist abhängig vom Lieferland den Bruttopreis zu ändern, dann mußt Du damit leben dass Du je nach Land einen Mehr- (betrifft nur ca. 3 Länder) oder Minderertrag (betrifft fast alle Länder) hast.

Wenn Dir das nicht gefällt (z.B. weil es Deine Spanne nicht zuläßt dass Du bis zu 8% höhere USt aus eigener Tasche zahlt), dann solltest Du den Auslandsverkauf, zumindest in die Länder mit hohen USt-Sätzen einstellen.

Wie schreibst Du Deine Rechnungen? Das Tool muß halt - notfalls per Handeingabe bei jedem einzelnen Beleg - dann den USt-Satz korrekt wählen (z.B. AT 20% oder Ungarn 27%...), weil Du brauchst ja in weiterer Folge dann auch eine Summenliste um das in den OSS - getrennt nach Länder und Steuersätzen - eingeben zu können.
roman
Beiträge: 7121
Registriert: 23. Nov 2009 19:51
Land: Oesterreich
Branche: Autoteile

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Kurioses Detail am Rande:

Angenommen man hat im März eine eine große Bestellung aus Lettland, und liefert für diese 100 Euro Mehrwertsteuer nach Lettland ab.

Dummerweise schickt der Kunde die Bestellung im April aber zurück. Man bekommt die 100 Euro aber NUR dann tatsächlich zurück, wenn man in diesem Quartal wieder neue Bestellungen aus Lettland hat, die das Guthaben zumindest aufbrauchen.

Denn ein OSS-Guthaben wird nicht ausgezahlt, sondern einfach als Nullsaldo "weggezaubert".
Gegenrechnen mit der Zahllast aus anderen Ländern ist nicht möglich. Ebensowenig kann man das Guthaben ins nächste Quartal weitertragen.

Man müsste daher direkt an das Finanzamt in Lettland schreiben, und darum bitten die 100 Euro auf direktem Wege - also außerhalb des OSS - zurückzuüberweisen (was in der Praxis wohl ein Ding der Unmöglichkeit wird).
Theoretisch müsste es auch möglich sein mit der Korrektur solange zu warten bis man doch wieder mal einen Umsatz nach Lettland hat (max. 3 Jahre), aber auch das ist in der Praxis nicht ganz easy.

Quelle (ab 51:11):
www.youtube.com/watch?v=CKyhS1nL1YM
(ist zugegeben ein sehr trockenes Video, aber interessant für Steuerjunkies ;-) )
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7729
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Man darf nicht vergessen, das laut mehreren Berichten, ua der ITRK der Nettopreis gleich bleiben muss und der Brutto muss sich ändern. Nettoänderung je nach Land wäre ein Verstoß gegen das Geoblocking.
mwp
Beiträge: 1460
Registriert: 12. Okt 2009 14:40
Land: Deutschland

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

fonprofi hat geschrieben: 21. Jun 2021 21:33 Man darf nicht vergessen, das laut mehreren Berichten, ua der ITRK der Nettopreis gleich bleiben muss und der Brutto muss sich ändern. Nettoänderung je nach Land wäre ein Verstoß gegen das Geoblocking.
Hast du mal einen Link? Das ist auf den Plattformen gar nicht möglich.
roman
Beiträge: 7121
Registriert: 23. Nov 2009 19:51
Land: Oesterreich
Branche: Autoteile

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

fonprofi hat geschrieben: 21. Jun 2021 21:33 Man darf nicht vergessen, das laut mehreren Berichten, ua der ITRK
Das ist zwar ein interessanter Einwand, aber: Das Thema ist gar nicht neu.

Das mit den Lieferschwellen gibt es doch seit vielen Jahren. Daran ändert sich jetzt ja nichts, bloß dass jetzt auch kleine Händler davon verstärkt betroffen sind weil die Schwelle niedriger wird.

Mittelständler die ins Ausland liefern, waren jetzt auch schon oft in jedem größeren EU-Land steuerlich registriert. Und ein halbes Dutzend unterschiedlicher Steuersätze, die - vor allem bei Plattformen - sehr oft in identen Bruttopreisen mündeten, somit keine Seltenheit.

Wenn das tatsächlich ein Problem ist, warum gab es da nicht schon in den all den Jahren irgendwas zum Thema, sondern gräbt das jetzt eine Kanzlei aus?
Zuletzt geändert von roman am 21. Jun 2021 23:18, insgesamt 1-mal geändert.
bauti
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 1877
Registriert: 21. Dez 2014 15:48

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Der Artikel ist etwas irreführend geschtieben wie ich finde. In einer Antwort auf einen Kommentar wird von der IT-Kanzlri präzisiert:
Einerseits besteht natürlich die Möglichkeit, von einer Preisbildung auf Grundlage der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze der Lieferländer abzusehen und einen einheitlichen Bruttopreis inkl. Mehrwertsteuer zu verlangen, von dem je nach Lieferland mehr oder weniger Netto übrig bleibt.

Andererseits besteht aber die Möglichkeit, einen flexiblen Bruttopreis einzurichten und Kunden zur Auswahl ihres Lieferlandes mit der Absicht anzuhalten, auf einen Netto-Basispreis die jeweilige landesspezifische Mehrwertsteuer aufzuschlagen und damit nach Lieferland variierende Bruttopreise inkl. MwSt. anzuzeigen.

In beiden Fällen dürfte der Preis "inkl. MwSt." ohne konkreten Steuersatz ausgewiesen werden. Nur die Form der Preisbildung ist verschieden.

Die beiden Möglichkeiten schließen sich zwar gegenseitig aus, widersprechen sich aber nicht.

Mit freundlichen Grüßen, Ihre IT-Recht Kanzlei
roman
Beiträge: 7121
Registriert: 23. Nov 2009 19:51
Land: Oesterreich
Branche: Autoteile

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

bauti hat geschrieben: 21. Jun 2021 23:17 Der Artikel ist etwas irreführend geschtieben wie ich finde. In einer Antwort auf einen Kommentar wird von der IT-Kanzlri präzisiert:
Der Kommentar bringt aber auch nicht wirklich Licht ins Dunkel.

Entweder bezieht er sich darauf dass aus Sicht des Preisangabenrechts (PAngV) idente Bruttopreise (mit Angabe "inkl. MwSt") o.k. sind.
Was ja eh immer unbestritten war. Aber es geht ja nicht um das PAngV sondern um Geoblocking.

Oder er bezieht sich auf die auf
https://www.it-recht-kanzlei.de/umsatzsteuer-reform-eu-preisangaben-online-shop-ausland-lieferung.html#abschnitt_15
aufgelisteten Optionen, die man jedoch nur mit Abo lesen kann (ich habe jedoch einen Verdacht was sich hinter den Optionen verbirgt ... wenn ich richtig liege, wäre es eh wieder nur viel Lärm um nichts).
Amanduz
Beiträge: 364
Registriert: 29. Jan 2019 05:01
Land: Deutschland

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Mahlzeit in die Runde!

Das Thema ist echt etwas komplexer wie erwartet.

Könnte uns jemand verbessern, sollten wir falschliegen? Wir interpretieren das jetzt vereinfacht gesagt so:

1) Für das OSS anmelden
2) Zu jedem Artikel ab dem 01.07. die entsprechende Zolltarifnummer hinterlegen sodass der Steuersatz für jedes EU Land automatisch durch die WaWi angepasst ist für unsere Produkte.
2.1) Falls dies nicht möglich, dann alle Produkte manuell den Tarifnummern zuweisen.
2.1.1) Ist dies auch nicht möglich, dann die Steuersätze pro Land und Produkt selber festlegen (auweia, das wäre dann eine Heidenarbeit)
3) Pro Quartal dann eine Auswertung vornehmen und an unseren STB zusenden. Dieser wertet dann die in den Ländern zu zahlenden Steuern aus und leitet dies weiter an die neue Sammelstelle, wohin die Zahlungen gehen sollen.
3.1) Frage: Für die monatlichen Auswertungen werden die Auslandsdokumente dann nicht an den STB gesendet, oder? Erst wenn das Quartal durch ist, um die EU Steuern abzuführen?
Antworten

Zurück zu „Buchhaltung / Steuern / Finanzamt / Lohnabrechnungen“

  • Information
  • Wer ist online?

    Mitglieder in diesem Forum: Google Adsense [Bot] und 25 Gäste