@romanroman hat geschrieben:Das Problem sehe ich hier viel mehr bei den Systemen:
Wer hat Rechnungs-Systeme im Einsatz die Steuersätze von 28 Ländern fakturieren können?
Also 17% für Luxemburg, 19% für Deutschland, 20% für Frankreich, 25% für Dänemark etc.; und das ganze ggf. nochmals für die ermäßigen Steuersätze, wobei man hier wieder aufpassen muß denn z.B. ein Buch hat in manchen Ländern den ermäßigten Steuersatz (in manchen Ländern gibt's übrigens auch mehrere unterschiedliche ermäßigte Steuersätze!), in anderen Ländern wieder den vollen Steuersatz.
Um das 100%ig abbilden zu können, müßte man daher bei JEDEM Produkt verknüpfen können in welchem Land der volle Steuersatz nötig ist und in welchem Land der ermäßigte, bzw. welcher der ermäßigten Sätze wenn es in diesem Land mehrere gibt. Da es in Europa knapp 100 unterschiedliche Steuersätze gibt ein riesiger Spaß
Zusätzlich müssen dann noch Summenlisten zur Verfügung stehen, da man in die Steuererklärung dann ja eintragen muß welche Summe zu welchen Steuersätzen in welche Länder abzuliefern sind.
Ich würde mal behaupten dass auf kleine und mittlere Händler die ins Ausland versenden hier EXTREME Umwälzungen zukommen, sowohl was Aufwand und Investitionen betrifft.
Außerdem: Kalkulatorisch wird es interessant. Die niedrigen Normalsteuersätze liegen bei 17%, die höchstn bei 27%. Das in den Verkaufspreis einzupreisen wird ein Spaß ...
Das hast du super auf den Punkt gebracht.
Aus meiner Sicht (ich überschreite keine Lieferschwelle) ist die neue Regelung ganz großer Mist.
Alle Lieferschwellen werden demnächst auf 10.000€ gesenkt. Ich bin eigentlich so froh das in AT die Lieferschwelle zur Zeit 35.000€ ist (sie war ja mal sogar 100.000€). Und genau diese 35.000€ könnte ich nächstes Jahr voll ausschöpfen. Drüber würde ich aber nicht wollen, da ich keine Lust auf AT-Steuerkram habe.
Bei der neuen Regel müsste ich dann schon bei 9.999€ aufhören nach AT zu liefern. Ganz tolle Wurst.
Und nicht zu vergessen das der eigene Steuerberater die einzelnen Rechnungen (und dann verschiedene MWST-Sätze) anders buchen müsste.
Mein Steuerberater bucht z.b. gar nicht nach Rechnung (ich habe Ist-Versteuerung), sondern bucht nach Kontoauszügen (Ebay=Transaktionsbericht von Paypal und Amazon = Auszahlungsbericht). Und da ich keine 7% ermäßigt habe, sondern nur 19% MWST, und auch keine Lieferschwelle überschreite, bucht mein Steuerberater alles als Erlöse 19% und gut ist.
Wenn man bei der neuen Regel die 10.000€ überschreitet, dann darf man sich beim Buchen jede Rechnung anschauen wie denn der MWST-Satz ist.