aktuell habe ich viele B2B Verkäufe nach Österreich, welche innergemeinschaftlich zum Nettopreis verkauft werden (hauptsächlich über FBA).
Ich war bislang der Auffassung, dass ich nur bei Ausfuhrlieferungen einen Nachweis über die erfolgte Lieferung im Zielland bereit halten muss. Hierfür habe ich regelmäßig die Sendungsverfolgung oder von DHL den Ausfuhrnachweis abgespeichert.
Inzwischen habe ich gesehen, dass auch für innergemeinschaftliche Lieferungen ein Gelangensnachweis erbracht werden muss. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es aber wohl auch noch eine Vermutungsregelung.
Habt ihr Erfahrungen, welche Unterlagen bei Betriebsprüfungen gebraucht werden?
Der Zeitaufwand ist natürlich enorm, die igL und Ausfuhrlieferungen aus allen Bestellungen herauszufiltern und jeweils die Belege dazu herunterzuladen.
Gibt es da einen guten Workflow dafür oder werden die Nachweise evtl. gar nicht benötigt?

Kann im Falle von FBA schon die Mail von Amazon über die Versandbestätigung als Nachweis ausreichend sein?
Viele Grüße

johnny