Nachweis Innergemeinschaftliche Lieferung bei Abholung durch Kunde

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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Bene
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Nachweis Innergemeinschaftliche Lieferung bei Abholung durch Kunde

Hallo Leute

Ein Gewerblicher Kunde möchte Ware bestellen.
Da er selbst bessere Preise bei der Spedition hat, will er die Ware bei mir abholen lassen.

Welchen Nachweis brauche ich vom Käufer für die Innergemeinschaftliche Lieferung.
Reicht ein abholschein vom Spediteur oder brauche ich noch was anderes?
Letztendlich bin ja ich in der Pflicht nachzuweisen, dass die Ware die Grenze übertreten hat.

Hat hier jemand das schon mal so gehabt?

Das Beamtendeutsch im Internet habe ich leider nicht verstanden.

Zitat: "Spediteursversicherung (§ 17a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UStDV)"


Mit Freundlichen Grüßen B.


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Stanley
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Re: Nachweis Innergemeinschaftliche Lieferung bei Abholung durch Kunde

Was du brauchst ist die "Gelangensbestätigung".

Die zum Nachweis genügt mithin auch ein Dokumentensatz, also mehrere Dokumente mit insgesamt den genannten Angaben.

Die Gelangensbestätigung kann sich daher:
- aus einer Kombination des Lieferscheins mit einer entsprechenden Bestätigung über den Erhalt des Liefergegenstands,
- aus einer Kopie der Rechnung über die innergemeinschaftliche Lieferung, ergänzt um die weiteren erforderlichen Angaben, oder
- aus einem ggf. ergänzten Versendungsbeleg

ergeben.
Quelle: https://www.smartsteuer.de/online/lexik ... etigung-2/ (Abschnitt: 6. Keine Formvorgaben)
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aaha
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Re: Nachweis Innergemeinschaftliche Lieferung bei Abholung durch Kunde

Bene hat geschrieben: 16. Mär 2021 12:46 Letztendlich bin ja ich in der Pflicht nachzuweisen, dass die Ware die Grenze übertreten hat.
Der Spediteur ist ja nicht dein Erfüllungsgehilfe.
Dein Partner ist dein Kunde.
Wir haben auch einen, der seinen Kram auf dem Weg in die Heimat lieber bei uns abholt. Er zahlt im Voraus oder bar - inkl. USt.
Nach dem Heimkommen schickt er uns den Lieferschein, auf welchem er unterschrieben hat, dass und wann die Ware ihn in seinem Land erreicht hat.
Danach zahlen wir die USt. zurück und stellen die steuerfreie IGL-Rechnung aus, auf der beide Zahlungen ausgewiesen sind, sodass der Endbetrag mit den Geldflüssen nachvollziehbar ist. Das geht schon seit Jahren so. Wenn Vertrauen da ist, klappt das. Ansonsten eben bei Kauf Rechnung - inkl. USt. ausstellen und bei Eintreffen der Gelangensbestätigung selbige dazuheften und die USt. erstatten. Ist eigentlich gehuppt wie gesprungen.
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