Hallo,
hat hier jemand Erfahrung mit dem Schweizer Mehrwertsteuerrecht?
Ab 100.00 CHF Umsatz mit Versandhandel wird man ab dem ersten CHF in der Schweiz ja steuerpflichtig (für alle in der Schweiz erbrachten Leistungen) mit all den tollen Gimmicks (Fiskalvertretung, Sicherheitsleistung etc.).
Was ich jedoch aus der Literatur bisher nicht entnehmen konnte ist, ob diese Umsatzschwelle alle Lieferungen des Unternehmers weltweit beinhaltet oder nur die in der Schweiz erbrachten Lieferungen. Haufe und IHK verweisen auf den weltweiten Umsatz aus Versandhandel, der Gesetzestext spricht jedoch von Inland:
"Werden Gegenstände aus dem Ausland ins Inland geliefert, die aufgrund des geringfügigen Steuerbetrags von der Einfuhrsteuer befreit sind, so gilt der Ort der Lieferung bis zum Ende desjenigen Monats als im Ausland gelegen, in dem der Leistungserbringer oder die Leistungserbringerin die Umsatzgrenze von 100 000 Franken aus solchen Lieferungen erreicht hat. " Art. 4a Abs. 1 MWSTV
"100.000 Franken aus solchen Lieferungen" bedeutet für mich solche Lieferungen, die vom Ausland ins Inland (Schweiz) gebracht werden.
Vielleicht kennt sich hier jemand in der Thematik aus.
Viele Grüße
Daniel
MwSt-Pflicht Schweiz
Re: MwSt-Pflicht Schweiz
Das war hier regelmäßig ein Thema, da der Sachverhalt auf manchen Seiten etwas verkürzt bzw. verwirrend dargestellt wird und "echte" Inlandsumsätze (z.B. ein ausl. Handwerker baut in CH ein Gewerk) gerne mit Versandhandelsumsätzen verwechselt wurden.
1 Beispiel von mehreren:
recht-gesetz-f3/alle-unternehmer-die-me ... 53489.html
Somit sollte im Regelfall ein ausländischer Versandhändler, der einige 10.000er von DE nach CH versendet, keine Pflichten gegenüber dem CH-Finanzamt haben, auch wenn dieser Versandhändler (in anderen Ländern) Millionenumsätze generiert.
1 Beispiel von mehreren:
recht-gesetz-f3/alle-unternehmer-die-me ... 53489.html
Somit sollte im Regelfall ein ausländischer Versandhändler, der einige 10.000er von DE nach CH versendet, keine Pflichten gegenüber dem CH-Finanzamt haben, auch wenn dieser Versandhändler (in anderen Ländern) Millionenumsätze generiert.
Re: MwSt-Pflicht Schweiz
In Bezug auf den Versandhandel betrifft das nur Kleinsendungen, die unter die Steuerfreigrenze fallen und für die die Kunden keine Einfuhrumsatzsteuer zahlen müssen. D.h. du musst für 100.000 CHF Sendungen unter 65 CHF haben. Für alle anderen Sendungen bekommt der Schweizer Zoll ja seine Steuer.Ab 100.00 CHF Umsatz mit Versandhandel wird man ab dem ersten CHF in der Schweiz ja steuerpflichtig (für alle in der Schweiz erbrachten Leistungen) mit all den tollen Gimmicks (Fiskalvertretung, Sicherheitsleistung etc.).
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