MwSt-Änderungen Schweiz ab 2018/2019

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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Malik
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MwSt-Änderungen Schweiz ab 2018/2019

Es gibt ja nun bald neue Regeln für die MwSt in der Schweiz, die uns als "ausländische" Unternehmen betreffen.
Konkret sind mir 2 Dinge aufgefallen (vereinfacht):
1. Ausländische Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 100.000 CHF werden ab 1.1.18 in der Schweiz steuerpflichtig, und zwar ab dem ersten Franken Inlandsumsatz.
2. Versandhandelsunternehmen, die für mindestens 100.000 CHF pro Jahr von der Einfuhrumsatzsteuer befreite Kleinsendungen (max 5 CHF Einf.-USt.) in die Schweiz senden, werden ab 1.1.19 steuerpflichtig.

Ich entnehme dem, dass wir - da wir ja auch B2C und B2B in die Schweiz liefern und unser steuerpflichtiger Jahresumsatz (alle Länder zusammen) natürlich deutlich über den 100.000 CHF liegt - uns ab 1.1.18 registrieren müssen und Schweizer MwSt kassieren (und als USt verrechnen, etc.) können.

Hat jemand da praktische Hinweise? Wie sind Paketsendungen (äußerlich) zu kennzeichnen, so dass die Kunden da nicht gleich wie gehabt zur (Einfuhr-Umsatzsteuer und Zoll-)Kasse gebeten werden? Mein Steuerberater hat da nich nichts konkretes (die Anmeldeformalitäten sollte er ja rauskriegen), abe ich sehe da schon viel Ärger (kundenseitig), gerade weil die ganzen chinesischen Kleinzeug-Versandhändler ja noch bis 2019 Zeit haben...


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koshop
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Re: MwSt-Änderungen Schweiz ab 2018/2019

Ich entnehme dem, dass wir - da wir ja auch B2C und B2B in die Schweiz liefern und unser steuerpflichtiger Jahresumsatz (alle Länder zusammen) natürlich deutlich über den 100.000 CHF liegt - uns ab 1.1.18 registrieren müssen und Schweizer MwSt kassieren (und als USt verrechnen, etc.) können.
Also ich verstehe die Neuregelungen so, daß sich für den "normalen" Online-Händler eigentlich nichts ändert. Wenn ich z.B. eine 100 EUR Sendung in die Schweiz habe, dann wird ja bereits Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen der Zollabwicklung erhoben, die der Kunde dann zahlt.

Lediglich wenn ich bisher Sendungen habe die aus der Steuerpflicht rausfallen, weil sie alle unterhalb der Freigrenze liegen - in der Summe aber mehr als 100.000 CHF ausmachen dann muss ich mich wohl zukünftig registrieren und die Steuern zahlen.

Der Fall 1. betrifft wohl Umsätze die IN der Schweiz getätigt werden, d.h. nicht im Bereich Versandhandel sondern z.B. wenn ein deutscher Unternehmer in der Schweiz irgendewelche Montageleistungen erbringt oder so. Die waren wohl bisher bis 100.000 CHF Steuerfrei. Jetzt zählt nicht mehr der Umsatz in der Schweiz sondern der Umsatz des Unternehmens insgesamt.

Bei der IHK Konstanz gibts detaillierte Infos:

http://bit.ly/2zyEHvI
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Malik
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Re: MwSt-Änderungen Schweiz ab 2018/2019

Bei der IHK Konstanz gibts detaillierte Infos: http://bit.ly/2zyEHvI
Ja, genau das habe ich hier vorliegen. Und da steht: "Ausländische Unternehmen, die einen Umsatz im Inland und Ausland von mehr als 100.000 CHF im Jahr erzielen und gleichzeitig Umsätze in der Schweiz tätigen, werden somit ab 2018 in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig".
Und das liest sich für mich - da wir ja Umsätze in der Schweiz machen - als würde uns das betreffen....
Und der nächste Absatz (Tabelle auf Seite 2) macht es nicht eben klarer:
"Reine Warenlieferung in die Schweiz, z.B. Ex-Works Lieferung nach den Incoterms ® 2010, (nicht online-Versandhandel). --> Unabhängig vom Weltumsatz des Unternehmens, löst reine Warenlieferung keine MWST-Pflicht in der Schweiz aus. "
Also Warenlieferungen an sich nicht (auch wenn wir ja B2C-Lieferungen nicht nach Incoterms machen), aber andererseits gilt das wiederum eben nicht für den Onlinehandel...
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Malik
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Re: MwSt-Änderungen Schweiz ab 2018/2019

Ergänzend:
Bis zum 31. Dezember 2017 gilt für Lieferungen von kleinen Mengen mit unbedeutendem Wert bislang die Regelung, dass sie von den Einfuhrsteuern (eine quasi MWST) und Zollabgaben befreit sind. Waren bzw. Produkte , bei deren Einfuhr der Steuerbetrag von 5 CHF nicht überschritten wird, gelten als sogenannte Kleinwertsendungen. Wenn der Einfuhrwert inkl. Transportkosten unter 63 Franken liegt, so kann der ausländische Lieferant steuer- und zollabgabenfrei in die Schweiz liefern. Das ändert sich auf den 1. Januar 2018: die Mehrwertsteuerpflicht und die Besteuerung von solchen Kleinwertlieferungen sind nun am Ort der Lieferung (also Schweiz) gegeben. Wenn also – pro Lieferant – solche Kleinwertsendungen die Schwelle von CHF 100’000 übersteigen, ist die subjektive Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz gegeben (vgl. oben, 3. Alinea). Sollte der Lieferant aber auch noch ausländische (nicht schweizerische) Umsätze tätigen, so werden dieselben ebenfalls in die Berechnungen der subjektiven Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz angerechnet. Im Extremfall könnte bereits eine Kleinwertsendung dazu führen, dass die mehrwertsteuerliche Registrierungspflicht in der Schweiz gegeben ist.
Quelle: Stb. Leysinger, Schweiz
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degraf
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Re: MwSt-Änderungen Schweiz ab 2018/2019

Das ist gelinde gesagt ziemlich übel.
Was geht die Schweiz eigentlich mein weltweiter Umsatz an?
wolle
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Re: MwSt-Änderungen Schweiz ab 2018/2019

degraf hat geschrieben: Was geht die Schweiz eigentlich mein weltweiter Umsatz an?
Absolut nichts. Es sei denn, du möchtest Zugang zum Schweizer Markt. Dann musst du dich den Schweizer Gesetzen unterwerfen und die dürfen da reinschreiben, was sie wollen.
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koshop
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Re: MwSt-Änderungen Schweiz ab 2018/2019

und gleichzeitig Umsätze in der Schweiz tätigen, werden somit ab 2018 in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig.
Ein Versand in die Schweiz ist aber kein Umsatz IN der Schweiz.

Artikel 7 Absatz 1b Schweizer UST-Gesetz:
1 Als Ort einer Lieferung gilt der Ort, an dem:
a. sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Befähigung, über ihn wirtschaftlich zu verfügen, der Ablieferung oder der Überlassung zum Gebrauch oder zur Nutzung befindet;
b.die Beförderung oder Versendung des Gegenstandes zum Abnehmer oder zur Abnehmerin oder in dessen oder deren Auftrag zu einer Drittperson beginnt.

https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... ex.html#a7

Dafür gibts ja dann die Einfuhrumsatzsteuer. Steht ja auch in Artikel 1 des Schweizer USTG:
Der Bund erhebt eine allgemeine Verbrauchssteuer nach dem System der Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug (Mehrwertsteuer). Die Steuer bezweckt die Besteuerung des nicht unternehmerischen Endverbrauchs im Inland.
2 Als Mehrwertsteuer erhebt er:
a. eine Steuer auf den im Inland von steuerpflichtigen Personen gegen Entgelt erbrachten Leistungen (Inlandsteuer);
b.eine Steuer auf dem Bezug von Leistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland durch Empfänger und Empfängerinnen im Inland (Bezugsteuer);
c. eine Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen (Einfuhrsteuer).
Nach meinem Verständnis geht es also um Unternehmen die bisher keine "Inlandsteuer" zahlen müssen weil sie weniger als 100.000 CHF Umsatz in der Schweiz machen. Die müssen ab sofort "Inlandsteuer" zahlen.
Bezüglich der "Einfuhrsteuer" ändert sich nur was für die die bisher von der 5 Franken Bagatellregelung profitieren.
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Malik
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Re: MwSt-Änderungen Schweiz ab 2018/2019

:kaffeesmily Danke; das leuchtet ein. Mal sehen, was mein Steuermensch morgen dazu meint, der will mir ohnehin den Jahresabschluss 2016 ... wegrenn
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roman
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Re: MwSt-Änderungen Schweiz ab 2018/2019

Habe mir das jetzt auch angesehen. Mich wundert ehrlichgesagt dass das Thema bislang kaum jemanden interessiert.

So wie es aussieht wird es für kleinere Unternehmen ja unheimlich schwer überhaupt noch irgendwas in die Schweiz zu liefern.
Allein die Kosten für einen Fiskalvertreter (meist ein schweizer Steuerberater, der zwischen Firma und Steuerbehörde geschaltet wird) sind nicht ganz ohne, dann noch der bürokratische Zusatzaufwand.

Wenn ich das richtig verstanden habe, macht es nur mehr dann Sinn in die Schweiz zu liefern wenn man mit diesen Lieferungen pro Jahr einige Tausender "Gewinn" macht, um die Zusatzkosten und den Aufwand zu finanzieren.

Bei den meist niedrigen Margen im Onlinehandel entspricht das oft wohl einen Schweiz-Jahresumsatz im fünfstelligen Eurobereich.
Ralf
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Re: MwSt-Änderungen Schweiz ab 2018/2019

Ich verstehe das so (basierend auf dem IHK Beitrag):

1. Lieferungen in die Schweiz begründen keinen Umsatz in der Schweiz. Somit ändert sich 2018 gar nichts.

2. Unternehmen die ab 2019 für über 100.000 CHF von der Einfuhrsteuer (Steuer unter 5 CHF) befreite Sendungen in die Schweiz senden, werden dort MwSt-pflichtig. Dürfte somit nur Unternehmen treffen, die in großem Umfang Kleinsendungen (unter 63 CHF) in die Schweiz senden.

Deshalb wundere ich mich auch nicht über das mangelnde Interesse ... z-)
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roman
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Re: MwSt-Änderungen Schweiz ab 2018/2019

Malik hat geschrieben:Wie sind Paketsendungen (äußerlich) zu kennzeichnen, so dass die Kunden da nicht gleich wie gehabt zur (Einfuhr-Umsatzsteuer und Zoll-)Kasse gebeten werden?
Ich kenne das bislang so (will aber nicht ausschließen dass es noch andere Möglichkeiten gibt):

Man macht mit einem Paketdienstleister einen Vertrag, und der führt dann gegen Zahlung von XX Euro eine Sammelverzollung durch. Es werden bei dieser Sammellieferung mit den Pakete und die ganzen zu erstellenden Importdokumente mitgeschickt und bei der dortigen Importstelle wird dann das eigene schweizer Finanzkonto mit Steuern/Zoll belastet. Da somit die Importgebühren beglichen sind, wird das Paket dann ohne weitere Forderung an den schweizer Kunden zugestellt.

Das ganze ergibt freilich nur Sinn wenn man ein entsprechendes Paketvolumen hat. Denn werden bei einer Sammelverzollung nur wenige Pakete einliefert, müssten die Sammelverzollungskosten auf wenige Pakete umgelegt werden was die Versandkosten pro Paket ziemlich heftig ansteigen ließe.

Das ganze ist also sicher nichts für jemanden der bloß eine Handvoll Schweiz-Pakete pro Woche versendet.

Gefühlsmäßig würde ich behaupten dass über ein normales Schalterpaket oder gar einen "Brief" das ganze gar nicht realisierbar ist.

So machen es viele größere Unternehmen auch schon jetzt, die dem CH-Kunden dem Komfort eines fertig verzollten Pakets - ohne jegliche Zusatzkosten - bieten.
roman
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Re: MwSt-Änderungen Schweiz ab 2018/2019

@Ralf
Der Meinung war ich bislang auch.

Bin aber heute über einen "verdächtigen" Artikel in der Kammerzeitung wieder auf das Thema gestoßen.
Habe dann ein bisl rumgegoogelt und dann div. widersprüchliche Meldungen gefunden. Ich hoffe nun dass diese Widersprüche bloß auf mediale Verkürzungen, Vereinfachungen und Irrtümer beruhen.

Werde auch unsere Außenhandelsstelle in der Schweiz bitten konkret das zu bestätigen.

Sorry falls ich die Pferde zu früh scheu machte ;-)
roman
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Re: MwSt-Änderungen Schweiz ab 2018/2019

roman hat geschrieben:Werde auch unsere Außenhandelsstelle in der Schweiz bitten konkret das zu bestätigen.
Die haben mir das nun -erwartungsgemäß - bestätigt.

Wer unter 100.000 Franken pro Jahr per Versandhandel in die Schweiz liefert, braucht sich nichtmal ab 2019 irgendwelche Gedanken machen.

Vorausgesetzt die Gesetzeslage bleibt so wie sie geplant wurde.

juhu
AndreM93
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Re: MwSt-Änderungen Schweiz ab 2018/2019

Das wäre natürlich toll, dann könnte ich weiter in die Schweiz liefern. Habe in die Schweiz nur einige 100 € pro Jahr.
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Kaluna
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Re: MwSt-Änderungen Schweiz ab 2018/2019

AndreM93 hat geschrieben:Das wäre natürlich toll, dann könnte ich weiter in die Schweiz liefern. Habe in die Schweiz nur einige 100 € pro Jahr.
Jupp, da kann ich mich anschliessen. Schweiz geht zwar immer mal wieder, aber diese Summen kommen da nicht zusammen.
THC
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Re: MwSt-Änderungen Schweiz ab 2018/2019

Sorry dass ich jetzt das alte Thema rausgesucht habe aber wie ist es nun konkret?:
Einige Seiten sprechen von weltweiten Umsätzen von 100.000 Franken, andere sagen nur in die Schweiz (quasi wie Lieferschwelle in UE). Was ist jetzt richtig?
xMerchant
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Re: MwSt-Änderungen Schweiz ab 2018/2019

Nur Schweiz und nur Kleinsendungen bis 65 CHF. Ist man allerdings erst mal registriert, muss man auch Sendungen über 65 CHF In der Schweiz versteuern.
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