Monaco und Umsatzsteuer

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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koshop
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Monaco und Umsatzsteuer

Eine Kundin hat angefragt, ob wir ihr Paket nach Monaco liefern könnten. Da hat sich bei mir die Frage gestellt, wie das umsatzsteuerlich abgewickelt wird.

Bei Taxadoo steht:
Monaco hingegen kann nicht über den OSS abgebildet werden. Zwar ist das Fürstentum aus umsatzsteuerlicher Sicht Frankreich zuzuordnen, nimmt allerdings nicht am One Stop Shop teil. Mit anderen Worten: Umsatzsteuer aus grenzüberschreitenden Warenlieferungen nach Monaco müssen auch weiterhin in der lokalen französischen USt-Meldung angegeben werden.
https://www.taxdoo.com/de/blog/one-stop-shop-2/

Verstehe ich das richtig, dass wer nach Monaco liefert sich zwingend in Frankreich umsatzsteuerlich registrieren muss? Oder gibts da irgendwie noch eine andere Lösung.


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roman
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Re: Monaco und Umsatzsteuer

Das finde ich sehr interessant, denn MC gehört ja zum gemeinschaftichen Umsatzsteuergebiet.

Bis auf diese eine Meldung von Taxdoo, die ja in Sonderfällen schon öfters mit besonders "spektakulären" Lösungsansätzen aufgefallen sind, gibt's aber scheinbar keine weiteren Meinungen zu diesem Thema.

Interessant finde ich die Formulierung: "weiterhin in der lokalen französischen USt-Meldung...."
Hört sich einwenig so an, als wären damit Händler angesprochen die ohnehin zusätzlich auch USt-Meldungen in FRA abgeben.

Was spricht eigentlich dagegen das in Deutschland zu versteuern?

Im Zweifelsfall Bestellung ablehnen, oder halt irgendeine "kreative" Versteuerung machen (wegen einer betragsmäßig überschaubaren Bestellung aus MC, vielleciht 2x im Jahr, würde ich mir keine grauen Haare wachsen lassen).
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koshop
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Re: Monaco und Umsatzsteuer

Was spricht eigentlich dagegen das in Deutschland zu versteuern?
Also vor OSS gehörte das wohl in die Lieferschwelle von Frankreich mit rein. D.h. war die Lieferschwelle nach Frankreich nicht überschritten, wäre dass wohl tatsächlich in Deutschland zu versteuern gewesen.
roman
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Re: Monaco und Umsatzsteuer

Wenn das tatsächlich so ist, wie von Taxdoo interpretiert, dann wäre es faktisch unmöglich dass sich jemand aus Monaco noch irgendwas aus dem Ausland liefern läßt.

Denn eigentlich müsste fast jeder Händler Monaco aus dem Lieferprogramm rausgeschmissen haben. Denn dass sich ein Händler tatsächlich wegen der 2 Bestellungen pro jahr in Frankreich/Monaco registriert, wird keiner tun.
Die einzigen die noch liefern könnten, wären die paar Minihändler die gar kein OSS machen (daher unter der 10.000 Euro Grenze sind)

Sehr viele Händler liefern aber dorthin. Vermutlich wird der eine Händer den Umsatz zu Frankreich dazupacken, der nächste wird es bei Deutschland dazupacken und ein anderer wird es gleich Netto machen.
xMerchant
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Re: Monaco und Umsatzsteuer

Habe gerade bei mir nachgesehen, wie das mein Steuerdienstleister abbildet. Lieferungen nach Monaco gehen über eine OSS-Meldung mit Steuerland FR. Ich bin auch direkt steuerlich in FR registriert, trotzdem wird es über OSS gemacht.
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koshop
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Re: Monaco und Umsatzsteuer

Habe gerade bei mir nachgesehen, wie das mein Steuerdienstleister abbildet. Lieferungen nach Monaco gehen über eine OSS-Meldung mit Steuerland FR. Ich bin auch direkt steuerlich in FR registriert, trotzdem wird es über OSS gemacht.
Kann mir nicht vorstellen, dass das korrekt ist. Woher weiß denn dann das französische Finanzamt, was nach Monaco geht? Bei OSS fehlt ja jegliche Möglichkeit das anzugeben. Es sei denn die haben eine Pauschale vereinbart und Monaco hat bei Frankreich eine Art Umsatzsteurflatrate.
roman
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Re: Monaco und Umsatzsteuer

koshop hat geschrieben: 19. Sep 2022 15:16Woher weiß denn dann das französische Finanzamt, was nach Monaco geht? Bei OSS fehlt ja jegliche Möglichkeit das anzugeben.
Woher weiß es das franz. Finanzamt wenn man es über die dortige Registrierung abwickelt?
Werden denn in der franz. Umsatzsteuererklärung die Summen für MC separat angegeben?
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koshop
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Re: Monaco und Umsatzsteuer

Woher weiß es das franz. Finanzamt wenn man es über die dortige Registrierung abwickelt?
Werden denn in der franz. Umsatzsteuererklärung die Summen für MC separat angegeben?
Scheint so. Zumindest nach der Anleitung hier:
https://learn.microsoft.com/en-us/dynam ... iew-france

Zeile 18, Feld 38
Including VAT on transactions to Monaco
AndreM93
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Re: Monaco und Umsatzsteuer

Oder vielleicht in einen französischen Paketshop liefern? Dann kann die Kundin das doch dort abholen.
xMerchant
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Re: Monaco und Umsatzsteuer

Für Händler aus Deutschland ist relevant was das BMF sagt und im Umsatzsteuer-Anwendungserlass steht, dass Monaco umsatzsteuerrechtlich zu Frankreich gehört
1.10. Gemeinschaftsgebiet –
...
Frankreich (ohne Guadeloupe, Französisch-Guyana, Martinique, Mayotte, Réunion, Saint-Barthélemy und
Saint-Martin) zuzüglich des Fürstentums Monaco;
...
Also OSS und mit den FR-Umsätzen melden.
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koshop
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Re: Monaco und Umsatzsteuer

Vielleicht sollte man solche Fässer manchmal auch einfach zu lassen... :D
roman
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Re: Monaco und Umsatzsteuer

koshop hat geschrieben: 20. Sep 2022 11:13 Vielleicht sollte man solche Fässer manchmal auch einfach zu lassen... :D
GENAU der Meinung bin ich auch.
Vor allen weil es hier ja wohl nicht um großen Summen geht.

Bei der nächsten Steuerprüfung werden die Monaco-Umsätze wohl auch nicht im Zentrum dessen stehen worauf sich der Prüfer stürzen wird.
xMerchant
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Re: Monaco und Umsatzsteuer

Es gibt ja noch mehr umsatzsteuerliche Sonderfälle, beispielsweise die Gemeinden im Kleinwalsertal. Gehören zum AT-Staatsgebiet, umsatzsteuerlich aber zu DE. Oder Büsingen, gehört zu DE hat aber Schweizer USt.
roman
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Re: Monaco und Umsatzsteuer

xMerchant hat geschrieben: 20. Sep 2022 12:41 beispielsweise die Gemeinden im Kleinwalsertal. Gehören zum AT-Staatsgebiet, umsatzsteuerlich aber zu DE. Oder Büsingen
Ich glaub das stimmt im vollem Umfang aber schon länger nimmer.

Umsätze die direkt im Kleinwalsertal erwirschaftet werden (Ladengeschäft), werden dort mit dem deutschen Umsatzsteuersatz (z.B. 19%) abgerechnet, die Steuer wird aber ans österr. Finanzamt bezahlt.
Deswegen haben wir in AT auf der UST-Erklärung tatsächlich eine separate Zeile für deutsche Mehrwersteuersätze.

Wenn ich aus Restösterreich etwas ins Kleinwalsertal schicke, dann kann/muß ich das aber wohl mit den normalen 10%/20% abrechnen.

Wenn aber ein deutscher Händler etwas ins Kleinwalsertal liefert, dann müsste er die Steuer nach Österreich abführen (oder B2B igl machen).
Was gar nicht so easy zu finden ist, denn die Orte im Kleinwalsertal habe eine AT- UND eine DE-Postleitzahl.
Und für Bestellungen in Deutschland geben die Leute freilich die DE-Postleitzahl an, weil sie damit weniger Versandkosten bezahlen.

Liefert man daher z.B. etwas nach D-87491, müsste man als DE-Händler die Mehrwersteuer eigentlich nach Österreich abführen.
Tut vermutlich kaum jemand, weil kaum ein EDV-System das entdeckt.

Wer es nachprüfen möchte: WaWi nach nach deutschen Postleitzahlen 87491 + 87567 + 87568 +87569 abscannen. Das sind alles Österreicher :-)
Da da mehrere tausend Leute wohnen, findet sicher fast jeder welche in seiner Kundenkartei.
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