Marktplatzabrechnung via Gutschrift - Doppelte Umsatzsteuer?

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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danielski
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Marktplatzabrechnung via Gutschrift - Doppelte Umsatzsteuer?

Hallo zusammen,

wir verkaufen über zig Marktplätze weltweit und die Abrechnung ist mit den meisten recht smooth, aber mit 3 deutschen Marktplätzen habe ich da so meine Probleme, da diese nicht einfach die vereinnahmten Gelder ausschütten und ihre Gebührenrechnung verrechnen, sondern stattdessen eine Gutschrift mit 19% USt. erstellen.

Ein Beispiel:

Wir verkaufen über Marktplatz an Endkunden in DE zu 100 EUR netto zzgl. 19% USt. ; führen entsprechend 19 EUR USt an den deutschen Fiskus ab.
Nun erhalten wir vom Marktplatz eine Gutschrift über 100 EUR aus Bestellungen - 10 EUR Provision = 90EUR. Zzgl 19% = 17,10 EUR. Gutschriftsbetrag 107,10 EUR.

Ergebnis: Wir weisen doppelt Umsatzsteuer aus, erhalten jedoch nie den vollen Rechnungsbetrag als Zahlung. Der Marktplatz behandelt die Bestellungen als Lieferungen iSd UStG (hier Wareneinkauf). Nach meinem Ermessen handelt es sich jedoch um keine eigenständige Leistung, sondern der Marktplatz tritt hierbei nur als Zahlungsdienstleister auf. Paypal erhebt ja auch keine 19% :roll:

Alternativ: wenn umsatzsteuerpflichtige Leistung, dann Gutschrift des Brutto-VK, und nicht nur des Netto-VK und das Problem wäre auch gelöst.

Es handelt sich um die Marktplätze Limango, Check24 und MyToys. Hat hier jemand Erfahrungen oder sieht einen groben Denkfehler bei mir?

Bin gespannt auf eure Einschätzungen.

So long
Daniel


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Slater
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Re: Marktplatzabrechnung via Gutschrift - Doppelte Umsatzsteuer?

Wenn die Plattform eine Gutschrift erstellt, dann ist es doch für Dich Vorsteuer.
Und wenn die Plattform in DE sitzt, dann müssen Sie auch 19% USt. ausweisen.
Soviel ich weiß berechnet Paypal an deutsche Händler über LUX und da wird keine USt. berechnet weil reverse-charge.

Vielleicht liegt es daran, dass diese Plattformen nicht als Zahlungsdienstleister auftreten wollen oder dürfen und daher diesen Weg gehen (müssen).

Ich würde mir das mal von denen erklären lassen und das auch vom Steuerberater prüfen lassen, ob das System auch ein Betriebsprüfer anerkennt.
danielski
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Re: Marktplatzabrechnung via Gutschrift - Doppelte Umsatzsteuer?

Wenn die Plattform eine Gutschrift erstellt, dann ist das so, als ob ich eine Rechnung an die Plattform stelle. Ergo für mich Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer wird nur fällig, wenn es sich um eine Leistung gegen Entgelt nach §3 UStG handelt. Ich bezahle die Plattform nicht dafür, mir Gelder auszuschütten - daher sehe ich hier keine Leistung gegen Entgelt. Die einzige Leistung wäre die Verkaufsprovision, welche entsprechend mit USt. belegt werden kann.

Steuerberater hat bereits geprüft und kam auch zu keinem anderen Schluss. Habe die Marktplätze nun auch einmal kontaktiert.
roman
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Re: Marktplatzabrechnung via Gutschrift - Doppelte Umsatzsteuer?

Slater hat geschrieben: 21. Apr 2022 12:56 Soviel ich weiß berechnet Paypal an deutsche Händler über LUX und da wird keine USt. berechnet weil reverse-charge.
Ich würde mal behaupten Paypalgebühren sind nicht steuerbare Bankdienstleistungen (und nicht bloß steuerfrei wegen Reverse Charge).

Dafür spricht auch der Hinweis auf der Paypalabrechnung, auf dem steht (aus dem Gedächnis):
Beinhaltet keine Steuer, daher ist das keine USt-Rechnung sondern bloß ein Buchungsbeleg für Ihre Buchhaltung.

Wäre es Reverse Charge, müsste es ja irgendwas rechnungsartiges von Paypal geben auf dem u.a. auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft hingewiesen wird.
Slater
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Re: Marktplatzabrechnung via Gutschrift - Doppelte Umsatzsteuer?

roman hat geschrieben: 21. Apr 2022 13:10 Ich würde mal behaupten Paypalgebühren sind nicht steuerbare Bankdienstleistungen (und nicht bloß steuerfrei wegen Reverse Charge).
Da hast Du recht !
roman
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Re: Marktplatzabrechnung via Gutschrift - Doppelte Umsatzsteuer?

@danielski
Bei diesen Marktplätzen fakturiert tatsächlich der Händler an den Endkunden und nicht - wie ja immer öfters der Fall - der Marktplatz an den Endkunden?

Im konkreten Fall schreibst Du ja quasi 2 Rechnungen: 1x an den Kunden mit dem vollen Kaufbetrag und 1x an den Marktplatz (wenn auch in Form einer Gutschrift) mit 90% des Kaufbetrags.

Fühlt sich schon sehr seltsam an.

PS: Erinnert mich ein bissl an meine Unzer-Abrechnungen ...
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Nichtraucher
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Re: Marktplatzabrechnung via Gutschrift - Doppelte Umsatzsteuer?

Vom Prinzip ist das ja nicht anders als bei Ebay auch, wir berechnen dem Kunden Ebay zahlt nach Abzug aus.
danielski
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Re: Marktplatzabrechnung via Gutschrift - Doppelte Umsatzsteuer?

roman hat geschrieben: 21. Apr 2022 13:29 @danielski
Bei diesen Marktplätzen fakturiert tatsächlich der Händler an den Endkunden und nicht - wie ja immer öfters der Fall - der Marktplatz an den Endkunden?
Das war auch meine erste Vermutung - kann mir nicht vorstellen, dass ein Unternehmen wie Check24 hier so schlampig arbeitet. Hab in der entsprechenden Abteilung bei uns nachgefragt und mir wurde hoch und heilig versprochen, dass unsere selbst erstellte Rechnung auch an den Kunden geht und nicht eine vom Marktplatz an den Kunden gestellt wird.

Ich hoffe ein bisschen darauf, dass hier jemand einen dieser genannten Marktplätze bedient und daher mir genau das bestätigen kann
roman
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Re: Marktplatzabrechnung via Gutschrift - Doppelte Umsatzsteuer?

Nichtraucher hat geschrieben: 21. Apr 2022 13:32 Vom Prinzip ist das ja nicht anders als bei Ebay auch, wir berechnen dem Kunden Ebay zahlt nach Abzug aus.
Eigentlich komplett anders :-)

Ebay:
Du machst 10.000 Euro Umsatz.
Du fakturiert dem Endkunden 10.000 Euro.
Ebay zahlt Dir 9.000 Euro aus, und für die 1.000 die sie sich einbehalten (Gebühren), bekommst Du eine Rechnung über 1.000 die mit 190 Euro verustet wird (entweder weist sie Ebay aus, oder man führt sich per Reverse Charge ab)

Danielski:
Er macht 10.000 Euro Umsatz.
Er fakturiert dem Endkunden 10.000 Euro.
Zusätzlich fakturiert der dem Marktplatz (in Form einger Gutschrift) 9.000 Euro zzgl. 1.800 Euro Ust.

Wenn ich es richtig verstanden habe ...
danielski
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Re: Marktplatzabrechnung via Gutschrift - Doppelte Umsatzsteuer?

Richtig , ebay erstellt keine Gutschriften an uns, sondern zahlt lediglich aus (wir machen auch ebay).
Richtig verstanden roman.

Scheint hier alles auf ein Reihengeschäft hinzudeuten. Kunde bestellt bei Marktplatz. Marktplatz bestellt bei uns. Anders kann ichs mir nicht erklären. Unsere an den Endkunden gestellte Rechnung wäre somit überflüssig.
welpe
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Re: Marktplatzabrechnung via Gutschrift - Doppelte Umsatzsteuer?

Wäre es möglich ein Screenshot zu bekommen von der Rechnung? Kannst ja die Zahlen schwärzen.

Denn wenn auf die 10 Euro Provision die Umsatzsteuer kommt passt es ja.

Dann wäre es 109 Euro plus 10 Euro wären es 119 Euro!


Werden auf der Gutschrift wirklich auf die 107,10 Euro 19% ausgewiesen?


Also:

119 Euro bezahlt der Kunde.

Abzüglich 10 Euro Provision

109 Euro

Abzüglich 1,90 Umsatzsteuer

107,10 Euro

Du erhälst 107,10 Euro.


Die 1,90 Euro bekommst du wieder als Vorsteuer.


Also müsstest du eine Rechnung oder auf der Gutschrift vermerkt sein das 1,90 Euro Vorsteuer sind.
danielski
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Re: Marktplatzabrechnung via Gutschrift - Doppelte Umsatzsteuer?

Beleg kann ich hier nicht hochladen wegen Steuergeheimnis.

Beispielgutschrift aus der Vergangenheit:
(Endkundenumsatz 45,00 brutto 19%)

Wareneinkauf 37,82
Provision -4,50
Gesamt Netto 33,32
19 USt 6,33
Gesamt brutto 39,65

Umsatzsteuer wurde auf alles erhoben. Es scheint sich hier um ein steuerliches Reihengeschäft zu handeln: Endkunde kauft auf Marktplatz, im selben Moment kauft Marktplatz bei uns. Lieferung erfolgt von uns an Endkunde.
Daher enthält die Gutschrift die steuerbare Lieferung von uns an Marktplatz sowie die Provision als steuerbare sonstige Leistung dagegen.

Folglich ist unsere Rechnung an den Endkunden falsch, da dieser nicht bei uns einkauft, sondern beim Marktplatz.
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stbdigital
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Re: Marktplatzabrechnung via Gutschrift - Doppelte Umsatzsteuer?

Eine Rechnung kann nur derjenige ausstellen der auch zivilrechtlich die Leistung erbracht hat. Eine Ausnahme ist hier die Abrechnung im Gutschriftsverfahren vom Leistungsempfänger, dies ist aber auch nur möglich wenn hierüber Einigkeit besteht.

Im Fall wie bspw. bei Amazon Rechnungsservice nutzt man die Software von Amazon um seine Rechnung zu schreiben. Wenn jemand anderes ohne „Beauftragung“ eine Abrechnung erstellt ist das nicht vom Verkäufer passiert und damit dürfte er auch selbst nicht die Steuer doppelt ausgewiesen haben. Es wäre sonst mal das Vertragswerk zu prüfen ob mit Teilnahme an der Plattform auch die Beauftragung der Abrechnung erteilt wurde.
danielski
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Re: Marktplatzabrechnung via Gutschrift - Doppelte Umsatzsteuer?

Ein guter Hinweis, aber in meinem expliziten Fall nicht relevant, da der Marktplatz ja eben nicht einfach nur die Abwicklung zwischen Verkäufer und Käufer übernimmt, sondern selbst als Verkäufer der Ware auftritt. Es finden also zwei Kaufverträge statt - einmal zw. Marktplatz und Händler und einmal zwischen Endkunde und Marktplatz. Somit sind hier auch zwei Rechnungen für die beiden Lieferungen vorgesehen, davon einmal in Form der Gutschrift an den Händler.
AndreM93
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Re: Marktplatzabrechnung via Gutschrift - Doppelte Umsatzsteuer?

Da ich bei dem Marktplatz von Check24 selbst schonmal bestellt habe, habe ich mal nachgeschaut.
Ergebnis: Für alle Bestellungen habe ich eine Rechnung der CHECK24 Vergleichsportal Shopping GmbH erhalten.
Also direkt von Check24 und nicht vom Händler.
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Re: Marktplatzabrechnung via Gutschrift - Doppelte Umsatzsteuer?

Danke für den Hinweis, wenn ich es richtig verstanden habe, dann wäre der Marktplatz zivilrechtlicher Käufer, also Leistungsempfänger und der Händler der Verkäufer. Sind beide Parteien damit einverstanden dürfte der Leistungsempfänger, also der Marktplatz, im Gutschriftverfahren auch unter Aufrechnung im verkürzten Zahlungsweg den Umsatz abrechnen. Anders gesagt, der Marktplatz schreibt dann richtigerweise die Rechnung ersatzweise für den Händler, gleichzeitig schreibt er seine Gebühr dem Händler in Rechnung und überweist den Saldo. Es handelt sich somit in Wirklichkeit um 2 Vorgänge die auch getrennt gebucht werden müssten. Der Händler darf in diesem Falle nicht noch einmal die Rechnung erstellen. Ähnliches Problem gibt es ja auch schon mal bei Amazon, wenn die direkt beim Händler kaufen. Amazon akzeptiert dann auch keine Rechnung sondern rechnet zwingend im Gutschriftsverfahren ab.
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