Aber sollte es nicht des Unternehmers Basiswissen sein, das Drittländer steuerfrei zu behandeln sind?
Schlimmer finde ich aber das ein Stb das nicht weiß.
Jetzt ging das noch zu euren Lasten. Was wäre wenn es andersrum gewesen wäre und eine Nachzahlung drohen würde?
Lieferung in Drittland, wie versteuern bzw. bereits versteuert
Re: Lieferung in Drittland, wie versteuern bzw. bereits versteuert
Auch Basiswissen kann falsch sein. Gerade wenn der STB nichts sagt.
Re: Lieferung in Drittland, wie versteuern bzw. bereits versteuert
Im GK-Portal unter: Rechnungen & Reports / Proactive Reports ....
Muss man dann immer mtl. herunterladen, weil die nur 2-3 Monate verfügbar sind.
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Re: Lieferung in Drittland, wie versteuern bzw. bereits versteuert
Sollte man die zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer zurückholen wollen ist es übrigens nötig diese in dem Jahr wo dies passiert ist GESONDERT in der Umsatzsteuerjahreserklärung zu erklären da diese ja aus Strafe gezahlt werden muss da man eine Rechnung erstellt hat wo diese fälschlicherweise aufgeführt wurde. Um diese dann zurück zu bekommen müssen alle Rechnungen formal korrigiert werden. In den letzten 2 Jahren gab es zu diesem Thema einige Korrekturen der Rechtssprechung was mit dem Zeitpunkt der Korrektur zu tun hatte. Ich habe es jetzt nicht aktuell genau recherchiert da ich um 22.00 Uhr nicht mehr so richtig Lust dazu hatte, gebe aber mal hier einen Link zu diesem Thema mit, ich hoffe es hilft ein wenig weiter was die nächsten Schritte angeht.
https://www.haufe.de/finance/steuern-fi ... 29472.html
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Re: Lieferung in Drittland, wie versteuern bzw. bereits versteuert
Was die ggf. falsche Verbuchung angeht, so stellt sich für mich die Frage wie denn die Buchungsdaten übergeben worden sind an den Berater ? Wenn die über Schnittstellen angeliefert werden die falsch eingestellt worden ist da ja die ganze Rechnung falsch war, konnte der Berater das überhaupt bemerken ? Auf der Rechnung muss ja der Grund der Steuerbefreiung auch zusätzlich abgedruckt werden. Die Ausgangsrechnungsdaten werden ja in der Regel automatisiert verbucht, dass könnte ja sonst keiner bezahlen. Hat man denn den Steuerberater mit einbezogen als es um die Einstellung des Steuersatzes ging ? Welche Schnittstelle wurde hier verwendet ? Welche Wawi ? Jtl ? Billbee ? Easybill ?, wenn bspw. jeden Monat 10.000 Rechnungen übertragen werden wo sich 100 falsche drin verstecken, wie soll man dass den feststellen? Wenn es sauber läuft geben die Schnittstellen das Versandland und das Empfängerland mit wo man es hätte draus feststellen können, so machen wir es zu mindest. Wenn das aber fehlt weil man schon fertige aber falsche Datev-Dateien mitgibt, dann wird’s schon ein wenig doof.
Re: Lieferung in Drittland, wie versteuern bzw. bereits versteuert
Hallo STBDigital,
viele Ihrer Fragen werden bereits im Beitrag beantwortet.
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Re: Lieferung in Drittland, wie versteuern bzw. bereits versteuert
Ich sehe hier gar keinen Schaden bei new100. Die 19% Umsatzsteuer hat ja der Norweger bezahlt, normalerweise hätte der Kunde nur den Netto-Betrag bezahlt.
Re: Lieferung in Drittland, wie versteuern bzw. bereits versteuert
@webstar
Alles korrekt, normalerweise.
Ich denke aber wirtschaftlich und brutto wie netto war ein Geschenk.
Außerdem wurden die Rechnungen falsch abgeführt. Steht aber alles in den Beiträgen.
Alles korrekt, normalerweise.
Ich denke aber wirtschaftlich und brutto wie netto war ein Geschenk.
Außerdem wurden die Rechnungen falsch abgeführt. Steht aber alles in den Beiträgen.
Re: Lieferung in Drittland, wie versteuern bzw. bereits versteuert
Ist es nicht so, dass man 19% erst überhaupt nicht berechnen darf?
Hat einer eine Idee was ich ihm antworten könnte ?
Hat einer eine Idee was ich ihm antworten könnte ?
Zuletzt geändert von new100 am 12. Aug 2021 11:58, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Lieferung in Drittland, wie versteuern bzw. bereits versteuert
Dein Steuerberater hat Recht. Ist ja auch logisch, das Finanzamt geht zunächst mal davon aus, das es sich um Inlandsumsätze zu 19% handelt. Du musst dem Finanzamt durch Belege nachweisen das dem nicht so ist (Gelangenbestätigung, Versanddokumente usw.) und außerdem noch bestimmte Dokumentationspflichten erfüllen, z.B. auf der Rechnung vermerken, dass es sich um eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung handelt.Ist es nicht so, dass man 19% erst überhaupt nicht berechnen darf?
Hat einer eine Idee was ich ihm antworten könnte ?
Fehlen die Nachweise musst du Umsatzsteuer in Deutschland abführen.
Re: Lieferung in Drittland, wie versteuern bzw. bereits versteuert
Da Du in Deinen Rechnungen ja nicht den Hinweis hattest, dass es sich um eine " steuerfreie Ausfuhrlieferung " handelt, war es doch korrekt, die 19% MwSt. zu berechnen. Ich denke nicht, dass ein Steuerberater alle Ausgangsrechnungen prüfen und bei Drittländern nachfragen muss, ob es sich hier nicht vielleicht doch um eine steuerfreie Ausfuhr handeln könnte.
Es wäre natürlich gut gewesen, wenn er es gemacht hätte.
Aber selbst wenn der Steuerberater sagen würde, dass er hier einen Fehler gemacht hat, könnte er evtl. zu Recht darauf bestehen, die Fehler zu korrigieren, sofern die anderen notwendigen Belege auch alle vorhanden sind. Und wie bereits erwähnt, würde ich mir diese Korrekturen nicht antun.
Es wäre natürlich gut gewesen, wenn er es gemacht hätte.
Aber selbst wenn der Steuerberater sagen würde, dass er hier einen Fehler gemacht hat, könnte er evtl. zu Recht darauf bestehen, die Fehler zu korrigieren, sofern die anderen notwendigen Belege auch alle vorhanden sind. Und wie bereits erwähnt, würde ich mir diese Korrekturen nicht antun.
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