Kunde kauft im April und geliefert wird im Juli. Welche MwSt. gilt dann?

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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Ramrod
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Kunde kauft im April und geliefert wird im Juli. Welche MwSt. gilt dann?

Irgendwie bin Ich Mir da nicht so ganz sicher, wenn Ich ein Angebot im April mit 19% abgebe und der Kunde dem zustimmt, aber der Artikel erst Mitte Juli geliefert werden kann.
Was für einen Steuersatz muss Ich auf der Rechnung ausweisen?
Es gibt wie gesagt nur ein Angebot wo der Kunde zugestimmt hat. Rechnung ist noch keine ausgestellt worden und wird auch erst gemacht wenn der Artikel bei Uns ist.
Wird der Artikel jetzt mit 19% besteuert oder 16%?
Ich tippe mal auf 19% da diese auch im Angebot ausgewiesen sind.

Gruß
Patrick


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webstar
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Re: Kunde kauft im April und geliefert wird im Juli. Welche MwSt. gilt dann?

Da dein Angebot vermutlich mit ausgewiesener MwSt. war, müßte es der Netto-Preis vom April mit dem MwSt.-Satz im Juli sein. Wenn es ein Endkunde ist hat er ein wenig gespart. Ansonsten würdest Du ein höheren Gewinn einstreichen...
wutzel
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Re: Kunde kauft im April und geliefert wird im Juli. Welche MwSt. gilt dann?

Entscheidend ist der Monat, in dem die Leistung erbracht wird, nicht der Vertragsschluß.

Also: Netto Vk bei Vertragschluß + 16%
roman
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Re: Kunde kauft im April und geliefert wird im Juli. Welche MwSt. gilt dann?

Ich bin ziemlich fest der Meinung dass einzig der Zeitpunkt der Leistung, also Lieferung, ausschlaggebend ist.
Im konkreten Fall daher 16%.

Wann der Kunde bestellte, wann er zahlte, wann die Rechnung geschrieben wird, ist meiner Meinung nach komplett egal.
webstar hat geschrieben: 8. Jun 2020 13:58 Da dein Angebot vermutlich mit ausgewiesener MwSt. war, müßte es der Netto-Preis vom April mit dem MwSt.-Satz im Juli sein. Wenn es ein Endkunde ist hat er ein wenig gespart. Ansonsten würdest Du ein höheren Gewinn einstreichen...
Prinzpiell ist es den Finanzbehörden herzlich egal was jemand in sein Angebot reinschreibt. Die Finanzbehörde legt bloß darauf Wert dass nicht zuwenig Steuer abgeführt wird.
Dass man im konkreten Fall den Bruttopreis nachträglich senken müsste, glaube ich nicht, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.


Das ganze ist im Detail natürlich ziemlich tricky, und in der Praxis natürlich faktisch kaum 100% exakt umsetzbar.
Gedankenspiel: Am 31.12. möchte man noch 50 Menge Sendungen in den Briefkasten einwerfen, da noch mit 16% fakturiert wurde.
Wegen der Silvesterfeierlichkeiten bleibt man jedoch beim Wirten hängen und kommt erst um 1 Uhr früh, daher am 1.1.2021 zum Briefkasten.
Genaugenommen müsste man die 50 zugehörigen Rechnungen nun stornieren und mit 19% neu fakturieren.
Zuletzt geändert von roman am 8. Jun 2020 14:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Ramrod
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Re: Kunde kauft im April und geliefert wird im Juli. Welche MwSt. gilt dann?

Angebot an Endkunden war 4000€ inkl. 19% MwSt. im Mai.
Artikel hat aber eine Lieferzeit von ca. 2 Monaten und wird vermutlich auch erst ab der 1. Juliwoche an den Kunden versendet.
Das sind ja dann 101€ weniger was der Kunden bezahlen müsste, oder?
Aber Ich sehe gerade, eine Auftragsbestätigung ist doch erstellt worden. Wenn es ein kleiner Betrag wäre. dann würde Mich das jetzt nicht jucken, aber bei 4000€ ist das schon eine andere Hausnummer.
roman
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Re: Kunde kauft im April und geliefert wird im Juli. Welche MwSt. gilt dann?

Ramrod hat geschrieben: 8. Jun 2020 14:18 Angebot an Endkunden war 4000€ inkl. 19% MwSt. im Mai.
Artikel hat aber eine Lieferzeit von ca. 2 Monaten und wird vermutlich auch erst ab der 1. Juliwoche an den Kunden versendet.
Das sind ja dann 101€ weniger was der Kunden bezahlen müsste, oder?
Dass es ein 16% Geschäft - bei Lieferung im Juli - wird, ist meiner Meinung nach ziemlich eindeutig.

Die Frage ist lediglich ob Du verpflichtet bist den Bruttopreis zu senken ODER ob es Dir freigestellt zwischen Bruttopreissenkung und Markenverbesserung zu wählen.
Ist eher Thema "Konsumentschutzrecht", weniger Steuerrecht.
Zuletzt geändert von roman am 8. Jun 2020 14:23, insgesamt 1-mal geändert.
webstar
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Re: Kunde kauft im April und geliefert wird im Juli. Welche MwSt. gilt dann?

roman hat geschrieben: 8. Jun 2020 14:14 Dass man im konkreten Fall den Bruttopreis nachträglich senken müsste, glaube ich nicht, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Warum sollte es anders sein, der Nettopreis ist doch der Entscheidene. Vorsteuer ist doch nur ein durchlaufender Posten.
Ich als Unternehmer müßte ja sonst einen höheren (Netto-)Preis zahlen.
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Ramrod
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Re: Kunde kauft im April und geliefert wird im Juli. Welche MwSt. gilt dann?

Das Problem ist ja erst ein Rechtsproblem wenn Ich was mit der MwSt. falsch mache, deswegen erstmal in der Sparte hier die Frage.
Ich möchte ungern das es ein Rechtsproblem gibt aus der Konstellation.

Die Vorsteuer ist doch völligst irrelevant bei dem Problem.
roman
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Re: Kunde kauft im April und geliefert wird im Juli. Welche MwSt. gilt dann?

webstar hat geschrieben: 8. Jun 2020 14:23 Warum sollte es anders sein, der Nettopreis ist doch der Entscheidene. Vorsteuer ist doch nur ein durchlaufender Posten.
Ich als Unternehmer müßte ja sonst einen höheren (Netto-)Preis zahlen.
Du als Unternehmer kaufst im Regelfall bei Deinen Lieferanten zu vereinbarten Preisen EXKLUSIVE USt ein. Da gibt's überhaupt keine Diskussion bei Steueränderungen.
Was anderes ist es aber, wenn man mit einem Konsumenten einen Bruttopreis vereinbarte.

PS: Ich glaube Du bringst da mit den Begriffen (Vorsteuer etc.) etwas durcheinander.
roman
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Re: Kunde kauft im April und geliefert wird im Juli. Welche MwSt. gilt dann?

@ramrod
Ich nehme an dass es zu diesen Detailfragen in den nächsten Tagen+Wochen haufenweise Rechtsmeinungen von Steuerberatern etc. im Netz publiziert werden.
Diese Fragen stellen sich ja viele Unternehmer.

Bei der letzten USt-Änderung gab es ja ebenso haufenweise Leitfäden die genau solche Detailfragen durchkauten. Nur sind diese jetzt nur bedingt auglich, da - unerwarteterweise - die Änderungsrichtung wechselte ;-)
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stbdigital
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Re: Kunde kauft im April und geliefert wird im Juli. Welche MwSt. gilt dann?

Die gestellte Frage ob man die 3% weitergeben muss oder nicht ist tatsächlich keine steuerliche Frage sondern eine rein zivilrechtliche Frage. Hier kommt es darauf an wie ein Vertrag abgeschlossen worden ist. Lt. dieser bspw. 100,— Euro zzgl 19% USt, dann war es nach meinem Kenntnisstand so, dass man es nicht weitergeben muss. Lt. der Vertrag auf 100,— zzgl. der gültigen Umsatzsteuer von zur Zeit 19% muss man den Nachlass weitergeben. Dieses Problem ergab sich seinerzeit bei der Umsatzsteuererhöhung bei einem Hauskauf. Für eine rechtssichere Aussage einen RA fragen.
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