Kleinunternehmer, Warenbezug EU, Netto Rechnung USt

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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Benny384
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Kleinunternehmer, Warenbezug EU, Netto Rechnung USt

Hallo liebe Community!

Ich habe eine Frage, die ich trotz Recherche nicht zu 100% beantworten konnte.
Vielleicht könnt ihr mich dahingehend aufklären.

Ich habe seit einiger Zeit als Kleinunternehmer ein Nebengewerbe angemeldet und damals auch eine UST-Id Nr beantragt und erhalten, da ich sie in meiner Branche zur Anmeldung in diversen Händler Portalen zwecks Prüfung des Unternehmensstatus benötige. Es war nicht geplant, diese für den grenzüberschreitenden Warenverkehr zur nutzen.

Auf dem Finanzamt Fragebogen zur steuerlichen Erfassung habe ich damals nach der Gewerbeanmeldung im Rahmen der Kleinunternehmerreglung unter dem Punkt 7.3 folgende Option angekreuzt:

„In Rechnungen wird keine USt gesondert ausgewiesen und es kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden – Ust Voranmeldungen sind grundsätzlich nicht zu übermitteln"

Es gab ja auch noch die Option, die ich NICHT ankreuzte:
„Die Besteuerung erfolgt nach den allg. Vorschriften des UStG für min. 5 Kalenderjahre –
USt Voranmeldungen sind monatlich in elektr. Form zu übermitteln"

Das nur erst mal zu der Auswahl von damals.

Nun zu folgender Frage:
Ich habe jetzt einen Händler in Holland gefunden, bei dem ich gerne ab und an mal neue Waren einkaufen würde (KFZ Ersatzteile). Eine Anmeldung in dessen Portal war ausschließlich mit meiner UST Id möglich. Ich habe dann mitbekommen, dass dieser Händler hauptsächlich Rechnungen ohne Umsatzsteuer erstellt, man also die reinen Netto Preise zahlt.

Nun gehe ich natürlich stark davon aus, dass ich für diese Waren nach dem Einkauf über mein Unternehmen, eine USt in Höhe von 19% hier in Deutschland separat abführen muss, da ich ja keine Steuer dafür gezahlt habe.

Und genau da lag der Hase im Pfeffer. Da ich ja keine USt Voranmeldungen mache, oder abführe, war ich mir nicht sicher, wie das mit dem abführen ablaufen sollte. Nach meiner Recherche kam ich zu dem Schluss, dass ich meine Option in der steuerlichen Erfassung umändern, und dann USt Voranmeldungen abgeben müsste, mit allen Konsequenzen, um Netto Rechnungen erhalten und die USt rechtmäßig in Deutschland abführen zu können. Da mir das etwas „zu heiss" war, habe ich mit dem Händler gesprochen und er sagte mir, dass er mein Konto auch umstellen kann, was er auch tat. Und zwar auf Brutto Rechnungen, sodass ich bei diesem Händler dann den Gesamtbetrag inklusive der holländischen 21% Umsatzsteuer zahle, was auch entsprechend auf der Rechnung ausgewiesen wird.

Mir wäre das prinzipiell so lieber, auch wenn das effektiv etwas teurer wäre – das macht aber bei der Art und dem Preis der Ware nichts aus.

Jetzt geht es mir nur um folgendes:
Wenn ich die Ware in Holland kaufe und zahle, inklusive der 21% USt und die Rechnung mit dieser USt erhalte, ausgestellt auf mein Unternehmen, muss ich dann in Deutschland noch irgendetwas nachversteuern, weil die USt „nur" in Holland abgeführt wurde?

Mit Drittländern ist mir das soweit klar und das mache ich auch öfters, den Kram mit der EUSt, Zoll und Co.

Aber da ich das auf unternehmerischer Basis bislang noch nicht mit der EU gemacht habe, wäre ich für Infos dankbar!

Vielen Dank und viele Grüße,
Ben


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fonprofi
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Re: Kleinunternehmer, Warenbezug EU, Netto Rechnung USt

Schau mal hier:

https://www.kleinunternehmer.de/ausland ... _einkaufen

Du wirst dann Ust. Voranmeldung machen müssen und auf den Nettopreis die Mwst. draufzahlen aber keine Vst. ziehen.
Benny384
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Re: Kleinunternehmer, Warenbezug EU, Netto Rechnung USt

Hi und vielen Dank!
Das ist ja kurios...auf der Seite war ich heute den ganzen Tag unterwegs...auch auf dem /ausland.html...das ist irgendwie völlig an mir vorbeigegangen :D

Okay, dann ist es also wirklich so, das mit der Zahlung der USt in einem anderen EU Land (Rechnungsstellung mit niederländischer USt 21%) zumindest dahingehend in Deutschland alles abgegolten ist!

Zwar habe ich dem Händler meine UST Id mitgeteilt, allerdings hat er mir ja selbst geschrieben, das er mein Konto auf Brutto Rechnung umstellt und ich die normale NL UST zahle.
Und ich hatte eigentlich auch nicht vor, die Ware mit Bruttopreis als Betriebsausgabe anzugeben (der Sinn der Möglichkeit erschliesst sich mir nicht, warum ich plötzlich Handelsware als Betriebsausgabe ansetzen kann)
Einzig lese ich noch daraus, das der Fiskus ein Auge drauf werfen könnte, wenn man ständig Handelswaren als "Privatmann" kauft, welche im Endeffekt dann doch für das Unternehmen gekauft werden, und die Steuer aber im Ausland landet.

Danke Dir und ein schönes WE,
Ben
Benny384
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Re: Kleinunternehmer, Warenbezug EU, Netto Rechnung USt

Tjaaaa nun habe ich leider doch noch eine Info bekommen, das ich trotzdem "Steuerschuldner" bin, weil es kein Wahlrecht gibt und es nicht zulässig wäre, das ich keine USt im Inland abführe.

https://www.haufe.de/finance/steuern-fi ... 03216.html


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Zitat
Weist der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer aus, obwohl der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist, schulden beide die Umsatzsteuer in voller Höhe, und zwar

der Leistungsempfänger, weil er gemäß § 13b UStG Schuldner der Umsatzsteuer ist, und
der leistende Unternehmer, weil er die Umsatzsteuer unberechtigt in Rechnung gestellt hat gem. § 14c Abs. 2 S. 1 UStG (Hinweis: Wer eine Leistung ausführt, ohne Steuerschuldner zu sein, darf die Umsatzsteuer nicht gesondert ausweisen).

Der leistende Unternehmer kann jedoch seine Rechnung gemäß § 14c Abs. 2 UStG korrigieren. Er braucht die Umsatzsteuer dann nicht zu zahlen bzw. er bekommt sie wieder vom Finanzamt zurück, soweit die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt ist.

Der Leistungsempfänger hat bei der Steuerberechnung den Steuersatz zugrunde zu legen, der sich für diesen Umsatz nach § 12 UStG ergibt.

Hinweis: Ist der Leistungsempfänger ein Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG, findet dennoch ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft statt (§13b Abs. 8 UStG).
Benny384
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Re: Kleinunternehmer, Warenbezug EU, Netto Rechnung USt

hmmmmmm anscheinend betrifft das aber nur "sonstige Leistungen".
meine Waren sind aber weder Dienstleistungen noch sonstige Leistungen im Sinne des UStG
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fonprofi
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Re: Kleinunternehmer, Warenbezug EU, Netto Rechnung USt

Deine Waren sind Waren. Und damit steuerpflichtig bei Import.
Dazu nicht vergessen: als Importeur nach DE bist du im Entsorgungsrecht der Hersteller und bezahlst jedes Gramm Verpackung, Kisten, Paletten, was um die Ware drumrum ist und die Transportverpackung zum Versenden auch. Wenn Batterien drin sind dann erst recht, Elektronik auch. Produkthaftung sowieso...
Kauf dir schon mal ein paar Ordner für die ganzen Verträge die du abschließen wirst. Und alles kostet dich als KU brutto.
Benny384
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Re: Kleinunternehmer, Warenbezug EU, Netto Rechnung USt

Danke Dir fonprofi, dann weiss ich bescheid.
Dann muss ich also doch das volle Programm, samt USt Voranmeldung, Entsorgungszertifizierungen, Verpackungsverordnung, Umschreiben der Kleinunternehmer Optionen durchziehen müssen, wie ich es mir dachte, auch wenn ich die Waren Brutto beziehe und die 21% USt in Holland zahle und die Waren hauptsächlich in meinem Betrieb Anwendung finden. Weil immer oft das Gegenteilige im Netz behauptet wird.

Danke Dir für die Aufklärung! Das wollte ich wissen! Top!
Dann gehe ich das mal an.

Grüße
Ben
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fonprofi
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Re: Kleinunternehmer, Warenbezug EU, Netto Rechnung USt

Ja mach das. Sobald Ausland ins Spiel kommt, legst du als KU drauf. Und soviel Aufwand ist das mit der Steuer auch nicht. Ob du das 1xJahr in Gross machst und du die Vorgänge nicht mehr weißt, oder jeden Monat in Klein machst, macht auch nich viel aus. Mit ner anständigen Software ist so eine Standard Steuererklärung in 10 min. erledigt. Ich hab vor 15 Jahren mir Büro-Easy angefangen. Und du hast auch monatlich den Überblick statt am Jahresende das große Überraschen.
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