Kleinunternehmer-Reglung: Bin ich, oder nicht?

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sfa
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Kleinunternehmer-Reglung: Bin ich, oder nicht?

Also... ich habe im Steuerlichen Erfassungsbogen meines Einzelunternehmens einen geschätzten Umsatz angegeben der die Grenzen unterschreitet. Allerdings hab ich die Häckchen zum Thema Kleinunternehmer-Reglung nicht gesetzt. Bis hier hin würde ich annehmen, dass die Reglung nicht gilt, denn die Häkchen wurden nicht gesetzt.

Im Schreiben vom Finanzamt, wo mir meine Steuernummer ausgestellt wurde, wurde dargelegt, dass diese auch für die Umsatzsteuer gilt. Auch hierdurch würde ich annehmen, dass die Reglung nicht greift.

Allerdings hab ich hier buchhaltung-steuern-finanzamt-lohnabrec ... 58574.html folgendes gelesen:
fossi hat geschrieben: 20. Sep 2021 14:07 5. Wer die Wahl hat, hat die Qual

a. Kleinunternehmer ist man automatisch, wenn die Grenzen unterschritten werden
Also bin ich doch Kleinunternehmer?


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dance
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Re: Kleinunternehmer-Reglung: Bin ich, oder nicht?

....Kleinunternehmerregelung beantragen

Sobald Selbstständige ihre freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt abgeben. Das ist auch zeitgleich der Antrag zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung.

Tipp: Während Gewerbetreibende den Fragebogen automatisch vom zuständigen Finanzamt zugeschickt bekommen, müssen sich Freiberufler eigenständig beim Finanzamt melden und sich den Antrag zuschicken lassen.

Neben unzähligen Angaben zum Unternehmen wird auch nach den geschätzten Umsätzen für das erste und kommende Geschäftsjahr gefragt. Übersteigen die voraussichtlichen Umsätze im ersten Jahr die Obergrenze von 22.000 € im ersten und 50.000 € im folgenden Jahr nicht, kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Hierzu genügt ein Kreuz im Fragebogen unter Punkt 7.3. Werden die oben genannten Umsatzgrenzen überschritten, muss der Unternehmer zwingend Umsatzsteuer auf seine Umsätze erheben. Die Kleinunternehmerregelung kann dann nicht angewendet werden.

Wer die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen möchte, kann das ebenfalls im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben. Allerdings ist der Verzicht für einen Zeitraum von 5 Jahren bindend und sollte gut überlegt sein. Hat jedoch den Vorteil, dass Umsatzsteuer auf die erbrachten Leistungen erhoben werden und Vorsteuer abgezogen werden kann. Selbst dann, wenn die Umsätze unterhalb der Umsatzgrenze liegen...
Mehr dazu auch unter: www. steuertipps.de/lp/steuern-kleinunternehmerregelung
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Re: Kleinunternehmer-Reglung: Bin ich, oder nicht?

Im steuerlichen Erfassungsbogen wird eigentlich noch überhaupt nichts entschieden, alles kann noch geändert werden.

Da hiernach sehr oft gefragt wird haben wir dazu einmal eine kleine Zusammenfassung auf YouTube erstellt auch mit allen Fallen in die man tappen könnte.

Wie der Kleinunternehmer wirklich funktioniert | Tipps vom Steuerberater
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