Ich habe jetzt das erste Mal den Fall dass eine Mitarbeiterin nicht zur Abeit kommt weil ihr Kind krank ist. Sie hat mir eine Bescheinigung "Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes" vorgelegt.
Wenn ich alles richtig verstehe muss ich das Arbeitsentgeld weiter bezahlen da es weder tariflich noch Arbeitsvertraglich ausgeschlossen ist.
Ich zahle die Umlagen bekomme ich dann von der Krankenkasse ein Teil erstattet genauso als wenn die Mitarbeiterin selbst krank wäre?
In der Lohnabrechnung muss ich dann "Kinderpflege ohne Krankengeld" angeben oder? Alternativ gibt es als Auswahl "Kinderpflege mit Krankengeld von der KK". Das wäre nur auszuwählen wenn ich nicht zur Entgeldzahlung verpflichtet wäre wenn ich es richtig verstehe.
Das hat hier der ein oder andere doch sicher schon mal durchgemacht. Wäre schön wenn mir das jemand bestätigen kann dass ich es richtig verstanden haben oder meine Fehler aufzeigt. Danke.
Kinderpflege - Lohnabrechnung - Erstattung?
- stbdigital
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Re: Kinderpflege - Lohnabrechnung - Erstattung?
Hier eine kurze Zusammenfassung:
https://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Lohnfor ... Tipps.html
Normalerweise kürzt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt und der MA bekommt das von der Krankenkasse ersetzt. Kind krank wird ja gesondert vom Arzt bescheinigt.
https://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Lohnfor ... Tipps.html
Normalerweise kürzt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt und der MA bekommt das von der Krankenkasse ersetzt. Kind krank wird ja gesondert vom Arzt bescheinigt.
Re: Kinderpflege - Lohnabrechnung - Erstattung?
Danke für den Link. Das hatte ich auch schon gefunden darin stehtstbdigital hat geschrieben: ↑19. Jul 2022 19:21 Hier eine kurze Zusammenfassung:
https://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Lohnfor ... Tipps.html
Normalerweise kürzt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt und der MA bekommt das von der Krankenkasse ersetzt. Kind krank wird ja gesondert vom Arzt bescheinigt.
Ich habe das leider nicht ausgeschlossen. Das bedeutet doch, dass ich den Lohn fortzahlen muss. Oder verstehe ich das falsch?Also doch ein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung? Falsch. Der Arbeitgeber kann nämlich den Anspruch auf Lohnfortzahlung gemäß § 616 BGB im Arbeits- oder Tarifvertrag ausschließen.
Zur Lohnfortzahlung habe ich dann auch noch gelsen
https://www.lohn-info.de/lohnfortzahlun ... inder.htmlDie entstehenden Kosten können vom Unternehmen nicht nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) ausgeglichen werden.
Das bedeutet, ich bekomme nicht mal irgendwas erstattet. Das ist ja dann die schlechtest A-Karte die man nur bekommen kann als Arbeitgeber. Wenn das wirklich so ist muss ich den Ausschluss in künftige Arbeitsverträge unbedingt aufnehmen.
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Re: Kinderpflege - Lohnabrechnung - Erstattung?
Welchen Grund sollte es denn überhaupt geben, das nicht auszuschließen? Mir fällt keiner ein. Der AN hat doch keine Nachteile, er bekommt das Geld doch von seiner KK?
Das hat auch mit dem Arbeitsvertrag nix zu tun, sondern ist eine Vereinbarung mit der KK. Sowas gehört nicht in einen Arbeitsvertrag.
Re: Kinderpflege - Lohnabrechnung - Erstattung?
Falls der AN (über seinen Partner) privat versichert ist, gibbet nix.Wolkenspiel hat geschrieben: ↑20. Jul 2022 07:17Der AN hat doch keine Nachteile, er bekommt das Geld doch von seiner KK?
Re: Kinderpflege - Lohnabrechnung - Erstattung?
Danke für den Hinweis. Jetzt bin ich allerdings noch verwirrter. Das wiederspricht dem oben geschriebenen. Hier habe ich auch noch mal etwas gefundenWolkenspiel hat geschrieben: ↑20. Jul 2022 07:17Welchen Grund sollte es denn überhaupt geben, das nicht auszuschließen? Mir fällt keiner ein. Der AN hat doch keine Nachteile, er bekommt das Geld doch von seiner KK?
Das hat auch mit dem Arbeitsvertrag nix zu tun, sondern ist eine Vereinbarung mit der KK. Sowas gehört nicht in einen Arbeitsvertrag.
Quelle https://www.abs-rz.de/faq/93950277Als Arbeitgeber ist man in der Regel verpflichtet, einen Mitarbeiter im Rahmen des § 616 BGB von der Arbeit freizustellen und das Entgelt weiterzuzahlen. Die Weiterzahlung des Entgeltes kann ausgeschlossen werden.
Wie hast du das denn mit der KK vereinbart? Das müsste dann mit jeder KK jedes Mitarbeiter vereinbart werden?
Re: Kinderpflege - Lohnabrechnung - Erstattung?
In dem aktuellen Fall ist ist es nur die gesetzliche und selbst versichert.
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Re: Kinderpflege - Lohnabrechnung - Erstattung?
Das ist der Grund, warum ich einen Steuerberater habe, der sich um all diesen Mist kümmert.
Re: Kinderpflege - Lohnabrechnung - Erstattung?
Die GKV regelt das doch imho für alle Kassen.
Der Arbeitnehmer, der aufgrund Krankheit eines Kindes zu Hause bleibt, bekommt Lohnersatzleistung von der Kasse (70% vom Brutto, max. 90% vom netto).
Da der Arbeitnehmer aber nicht gleichzeitig Lohn UND Ersatzleistung bekommen kann, bekommt er vom Arbeitgeber für diesen Tag natürlich keinen Lohn. Viele Arbeitgeber stocken aber freiwillig die Lohnersatzleistung um den Betrag auf, dass der Arbeitnehmer keine finanziellen Einbußen hat.
Der Arbeitnehmer, der aufgrund Krankheit eines Kindes zu Hause bleibt, bekommt Lohnersatzleistung von der Kasse (70% vom Brutto, max. 90% vom netto).
Da der Arbeitnehmer aber nicht gleichzeitig Lohn UND Ersatzleistung bekommen kann, bekommt er vom Arbeitgeber für diesen Tag natürlich keinen Lohn. Viele Arbeitgeber stocken aber freiwillig die Lohnersatzleistung um den Betrag auf, dass der Arbeitnehmer keine finanziellen Einbußen hat.
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Re: Kinderpflege - Lohnabrechnung - Erstattung?
Doch, der AN hat Nachteile, da er nicht 100 % erstattet bekommt wie wenn er selber krank wäre. Hatten wir hier schon, Mitarbeiter hatte sich eine Krankmeldung für sich geholt statt fürs Kind, da er bei der letzten Kind Krankmeldung weniger bekommen hatte.Wolkenspiel hat geschrieben: ↑20. Jul 2022 07:17 Welchen Grund sollte es denn überhaupt geben, das nicht auszuschließen? Mir fällt keiner ein. Der AN hat doch keine Nachteile, er bekommt das Geld doch von seiner KK?
Das hat auch mit dem Arbeitsvertrag nix zu tun, sondern ist eine Vereinbarung mit der KK. Sowas gehört nicht in einen Arbeitsvertrag.
Re: Kinderpflege - Lohnabrechnung - Erstattung?
Verstehe ich nicht.Fotoshooter hat geschrieben: ↑20. Jul 2022 08:45 Doch, der AN hat Nachteile, da er nicht 100 % erstattet bekommt wie wenn er selber krank wäre. Hatten wir hier schon, Mitarbeiter hatte sich eine Krankmeldung für sich geholt statt fürs Kind, da er bei der letzten Kind Krankmeldung weniger bekommen hatte.
Der AN lässt sich krank schreiben, obwohl er nicht krank ist. Du weißt davon und zahlst ihm den vollen Lohn?
Wenn Kind krank ist (bis 12 Jahre oder behindert, dann ohne Altersgrenze) zahlt Kasse 90% vom netto.
Der freiwillige Ausgleich auf 100% wäre dir günstiger gekommen.
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Re: Kinderpflege - Lohnabrechnung - Erstattung?
Ich korrigiere: Ehemaliger Mitarbeiter (dieser Punkt war aber nicht alleine ausschlaggebend dafür!). Jeder der Verantwortung für Mitarbeiter hat weiß, dass es nicht nur schwarz und weiß gibt.. Es gibt manchmal auch einen Mittelweg den man gehen muss, natürlich hätte ich ihn dafür anschwärzen können. Nur was bringt es mir? Ich hätte auch die volle Keule mit Abmahnung, fristloser Kündigung etc. gehen können. Nur was bringt es mir?hkhk hat geschrieben: ↑20. Jul 2022 08:55Verstehe ich nicht.Fotoshooter hat geschrieben: ↑20. Jul 2022 08:45 Doch, der AN hat Nachteile, da er nicht 100 % erstattet bekommt wie wenn er selber krank wäre. Hatten wir hier schon, Mitarbeiter hatte sich eine Krankmeldung für sich geholt statt fürs Kind, da er bei der letzten Kind Krankmeldung weniger bekommen hatte.
Der AN lässt sich krank schreiben, obwohl er nicht krank ist. Du weißt davon und zahlst ihm den vollen Lohn?
Wenn Kind krank ist (bis 12 Jahre oder behindert, dann ohne Altersgrenze) zahlt Kasse 90% vom netto.
Der freiwillige Ausgleich auf 100% wäre dir günstiger gekommen.
Re: Kinderpflege - Lohnabrechnung - Erstattung?
Danke an alle für die Diskussion. Es ist schon mal beruhigend dass scheinbar nicht nur für mich etwas undurchsichtig ist.
Ich habe mich weiter eingelesen und die Rechtsprechung geht wohl von bis zu 5 Tage pro Jahr aus bei der der Arbeitgeber mit Entgeldfortzahlung freistellen muss. Nun gut man lernt nie aus. Ich werde das in den nächsten Arbeitsverträgen ausschliessen.
Ich habe mich weiter eingelesen und die Rechtsprechung geht wohl von bis zu 5 Tage pro Jahr aus bei der der Arbeitgeber mit Entgeldfortzahlung freistellen muss. Nun gut man lernt nie aus. Ich werde das in den nächsten Arbeitsverträgen ausschliessen.
Re: Kinderpflege - Lohnabrechnung - Erstattung?
Ich habe mich als AN früher auch mitunter selbst krankgemeldet, wenn das Kind krank war, zumal es in dem Unternehmen eine Karenzzeit gab und erst am dritten Krankheitstag eine AU vorgelegt werden musste. Allerdings habe ich das nicht kommuniziert oder bin draußen rumspaziert. Ironie der Geschichte: Es sind die Kinder, bei man sich ansteckt, oft passte es dann wieder.
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