Hi Leute,
habe in letzter Zeit Artikel aus China bestellt. Das Problem ist leider, dass ich keine Rechnung erhalten habe. Nur eine Art "elektronische Bescheinigung".
Dort steht zwar fast alles drauf, was auf eine Rechnung soll, aber keine getrennt aufgeführte Umsatzsteuersatz mit Betrag.
Ansonsten alles dabei:
Der Preis mit Versandkosten, Menge, Adresse, Bestelldatum, Bestellnummer, usw.
Habe übrigens mit Paypal bestellt.
Habe bisher noch keine Steuererklärung eingereicht. Noch leider Anfänger.
Bin derzeit noch Kleinunternehmer, aber irgendwann mal kann es sein, dass ich Umsatzsteuer abführen muss. Möchte eigentlich deshalb schon jetzt auf eine ordnungsgemäßige Weise Belege sammeln.
Aber auch selbst als Kleinunternehmer weiß ich nicht, ob diese Form von "Rechnung" bei dem genannten Händler dem Finanzamt ausreicht?
Habe natürlich schon bei diesem Händler wegen einer Rechnung per Email nachgefragt, aber es tut sich da recht wenig. Ich habe zwar später eine Rechnung bekommen, dort fehlen aber immernoch Dinge wie Adresse oder die Versandkosten. Man merkt richtig, dass die dadrauf keinen Bock haben. Sehe irgendwie kaum Möglichkeiten in Zukunft, dass es dort besser wird, wenn ich noch mehr dort bestelle. Bei jeder Bestellung muss ich dann immerwieder mühsam dort nachfragen, ob sie mir eine Rechnung schicken würden. Oder ist es eine kulturelle Sache dort in China, dass die nicht gerne Rechnungen schreiben?
Habe zudem bei anderen Foren gelesen, dass es unterschiedliche Meinungen dazu gibt was Rechnungsausstellung angeht.
Was tun aber dann andere Händler, wenn sie keine Rechnung bekommen? Paypal oder Kontoauszug nehmen als Beweis? Ob das immer gut geht?
Sehe ich das Ganze zu streng oder soll ich es mit diesem Händler sein lassen in Zukunft?
Keine Rechnung vom Händler erhalten und schwer dort dauerhaft eine zu bekommen
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Re: Keine Rechnung vom Händler erhalten und schwer dort dauerhaft eine zu bekommen
Hi...
Den Steuerbescheid über die Einfuhrumsatzsteuer kriegst du vom Zoll. Wenn du selber verzollst direkt in die Hand. Wenn der Versanddienstleister verzollt halt von dem weitergereicht.
Gerade als Kleinunternehmer ist es keine Nullsumme. Du zahlst die Steuern an den Zoll, kannst sie aber nicht als Vorsteuer ziehen.
Gruß aus Berlin
Wie hast du denn verzollt?Das Problem ist leider, dass ich keine Rechnung erhalten habe. Nur eine Art "elektronische Bescheinigung".
Da fehlt aber augenscheinlich einiges an Wissen. Der chinesische Händler hat mit deutschen Steuern nichts zu tun. Er erhebt sie nicht und kann sie auch nicht ausweisen.Dort steht zwar fast alles drauf, was auf eine Rechnung soll, aber keine getrennt aufgeführte Umsatzsteuersatz mit Betrag.
Den Steuerbescheid über die Einfuhrumsatzsteuer kriegst du vom Zoll. Wenn du selber verzollst direkt in die Hand. Wenn der Versanddienstleister verzollt halt von dem weitergereicht.
Gerade als Kleinunternehmer ist es keine Nullsumme. Du zahlst die Steuern an den Zoll, kannst sie aber nicht als Vorsteuer ziehen.
Gruß aus Berlin
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Re: Keine Rechnung vom Händler erhalten und schwer dort dauerhaft eine zu bekommen
Wie schon zuvor richtig beschrieben ist ja nur für die Umsatzsteuer eine Rechnung notwendig, die Vorschrift steht ja auch im Umsatzsteuergesetz. Da hier der Chinesische Händler überhaupt keine Umsatzsteuer ausweisen kann da er diese nicht an das deutsche FA bezahlt ist die Vorschrift hinfällig. Zum Kleinunternehmer siehe hier auch den Beitrag zu den FAQ oben.
Für die Einkommensteuer ist tatsächlich keine „Rechnung“ notwendig sondern nur ein Empfängernachweis das eben nachgewiesen werden kann wer für was Geld von Ihnen bekommen hat um es dann als Aufwand absetzen zu können.
Für die Einkommensteuer ist tatsächlich keine „Rechnung“ notwendig sondern nur ein Empfängernachweis das eben nachgewiesen werden kann wer für was Geld von Ihnen bekommen hat um es dann als Aufwand absetzen zu können.
Re: Keine Rechnung vom Händler erhalten und schwer dort dauerhaft eine zu bekommen
Vielen Dank für die Antworten.
Habe leider nicht erwähnt, dass der Händler zwar aus China kommt, aber sein Lager hier in Europa hat (FBA Dienstleister).
Habe leider nicht erwähnt, dass der Händler zwar aus China kommt, aber sein Lager hier in Europa hat (FBA Dienstleister).
Re: Keine Rechnung vom Händler erhalten und schwer dort dauerhaft eine zu bekommen
Solange du nur einen Nachweis oder auch eine Rechnung eines Chinesen hast, aus dem nicht hervorgeht, dass die Ware ordnungsgemäß aus der EU geliefert wurde, geht man davon aus, dass Du für die Zahlung der Einfuhrabgaben verantwortlich bist. Du benötigst also einen Zollbescheid über den Einfuhrzoll und EUSt. Liegt der nicht vor, kann bei einer Prüfung eine "Nachverzollung" zzgl. Strafe angeordnet werden.
Re: Keine Rechnung vom Händler erhalten und schwer dort dauerhaft eine zu bekommen
Wenn der Chinese hier ein Lager hat, müsste dieser hier ja umsatzsteuerlich registriert sein. Da hier der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, besteht mit hoher Wahrscheinlichkeit nach § 14 UStG die Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung. Kommt der Lieferant dem nicht nach, ist das eine Ordnungswidirgkeit nach § 26a UStG. Ist man jetzt ganz böse, könnte man sich ja mal an das Bundeszentralamt für Steuern wenden.
Re: Keine Rechnung vom Händler erhalten und schwer dort dauerhaft eine zu bekommen
Die werden xinpinglin dingdong dann gehörig den Arsch versohlen.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof.
Re: Keine Rechnung vom Händler erhalten und schwer dort dauerhaft eine zu bekommen
Dieses Problem gab es vor einigen Jahren sehr, sehr häufig, und man hat versucht diesem Problem durch Verschärfungen Herr zu werden. Eine Meldung beim FA NEUKÖLN könnte helfen, die sind für solche "China-Sachen" häufig zuständig. Die sind aber nach eigenen Angaben, wie bei deutschen Behörden üblich wenn es um Arbeit geht, "unterbesetzt" und "überarbeitet".AndreM93 hat geschrieben: ↑15. Jan 2022 08:24 Wenn der Chinese hier ein Lager hat, müsste dieser hier ja umsatzsteuerlich registriert sein. Da hier der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, besteht mit hoher Wahrscheinlichkeit nach § 14 UStG die Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung. Kommt der Lieferant dem nicht nach, ist das eine Ordnungswidirgkeit nach § 26a UStG. Ist man jetzt ganz böse, könnte man sich ja mal an das Bundeszentralamt für Steuern wenden.
Als Anekdote: In einem meiner Nachbarlager hatte einer dieser "Ich nix Mehrwertssteuer da Chinese"-Typen ein Lager über dass er bei ebay (mit 10000+ Bewertungen im Monat) Sachen "Mehrwertssteuerfrei" verkauft hat. Das FA hat dass dann irgendwann erfahren, und nach 3 Jahren "Ermittlungen" kam der Zoll und hat den Mann mit Handschellen abgeführt. Schaden unbekannt und vermutlich ist der Mann jetzt als Multi-Millionär nach China zurück (die 2-3 Jahre Bau/Freigang waren da sicher zu verkraften)
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