Kauf in China, IOSS und Vorsteuer

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
Antworten
rubixcube
Beiträge: 65
Registriert: 20. Sep 2020 12:42
Land: Deutschland

Kauf in China, IOSS und Vorsteuer

Hallo liebe Kolleg*Innen,
Ich habe eine Frage zur neuerlichen Änderung bei der Einfuhr von Kleinsendungen (bis 150€).

Ich, Einzelunternehmer+Vorsteuerabzugsberechtigt, nicht im OSS, kaufe etwas in China. Verkäufer bzw Plattform nutzt IOSS, ich zahle bei Kauf also 19% USt.
Diese ist ja so gesehen die Einfuhrumsatzsteuer, die sonst erst zum Zeitpunkt der Einfuhr fällig wäre.
-> bleiben diese 19% für mich Vorsteuer?

Problem dabei auch: auf der Rechnung steht "Blabla diese Rechnung folgt den Steuergesetzen in Niederlande" . Ist entweder ein Fehler, oder die Plattform hat sich in den Niederlanden für IOSS registriert, korrekt?

Frage 2:
Bei Kauf in nicht Euro Währung (USD) nutzt die Plattform eigene Umrechnungskurse und berechnet dann die 19%. Der berechnete intrinsische Wert der Bestellung (und damit die 19%) sind regelmäßig höher, also der Betrag der bei mir auf dem Konto steht.
Beispiel:
100$ Kaufpreis. Eigene Umrechnung 84€
Plattform aber 86€
Da ist der von der Plattform bezahlte VAT regelmäßig höher und die Rechnung stimmt natürlich nicht überein mit meinen Werten.
Wie würdet ihr damit umgehen?

In Euro bezahlen löst das Problem, macht die Preise aber ~2% teurer.

Ich danke ganz herzlich für Hilfe und Gedanken.
Schönes Wochenende!
Kim


3 Monate gratis Händlerbund
roman
Beiträge: 7149
Registriert: 23. Nov 2009 19:51
Land: Oesterreich
Branche: Autoteile

Re: Kauf in China, IOSS und Vorsteuer

Ehrlichgesagt habe ich mich mit dem IOSS überhaupt nicht beschäftigt, aber rein gefühlsmäßig hätte ich mal gesagt dass man Vorsteuern aus IOSS nicht abziehen kann.

Warum?
1. Sogar mit der "alten" Versandhandelsregelung konnte man keine Vorsteuer ziehen, und das, obwohl der Lieferer sogar im Land des Empfängers umsatzsteuerlich voll registriert war, eine passende UST-ID hatte etc.

2. Mit dem OSS ist ebenfalls kein Vorsteuerabzug möglich, da der Empfänger durch die OSS-Verwendung automatisch als Privatkunde eingestuft wird.

3. Wenn man so ein bisl querliest, steht beim Thema IOSS auch oft dabei, dass dieser für Geschäfts an Privatkunden (also analog zu seinem Bruder, dem OSS) dient. Was ja dafür sprechen würde dass die Vorsteuer hier ebenfalls das selbe Schicksal wie beim OSS teilt. Dass der Lieferant, der per IOSS liefert, im Regelfall keine deutsche UST-ID hat (wenn er nicht zufällig Deutschland als Registrierungsland wählte), macht die Theorie des nicht möglichen Vorsteuerabzugs noch wahrscheinlicher. Vermutlich wäre es auch mit deutscher UST-ID nicht möglich, aber dann wäre ein ungerechtfertigter Vorsteuerabzug immerhin nicht ganz so offensichtlich.

Wie gesagt, sind bloß Gedanken und keine definitive Rechtsmeinung.
Benutzeravatar
MrChad
Beiträge: 622
Registriert: 9. Okt 2020 08:07
Land: Deutschland
Firmenname: .

Re: Kauf in China, IOSS und Vorsteuer

zu 2: dafür gibt es die Konten
SKR03 2150 Aufwand aus Kursdifferenzen, 2660 Erträge aus Kursdifferenzen

zu 1:
- Das ganze OSS-Verfahren ist nur für B2C gedacht.
- Im B2B-Bereich soll weiterhin wie bisher verfahren werden, z.B. Lieferung netto und die EUSt. über den Transporteur

- Es ist sehr zweifelhaft, ob eine über IOSS eingezogene MwSt. zur EUSt. uminterpretiert werden kann.
- Ein Vorsteuerabzug kommt wahrscheinlich nicht in Frage.

Ausweg:
- grundsätzlich über 150 € bestellen. Dann fällt IOSS wieder flach.
rubixcube
Beiträge: 65
Registriert: 20. Sep 2020 12:42
Land: Deutschland

Re: Kauf in China, IOSS und Vorsteuer

Danke euch beiden für die Gedanken. Ich weiß das zu schätzen.
Ich habe schon befürchtet, dass die über IOSS erhobene Steuer nicht abzugsfähig ist - und auch für B2C gedacht ist.

bleibt wohl erstmal nur eine Bestellung größer als 150€ bei jenen Plattformen, die IOSS nutzen. Danke MrChad für die Anregung.
Antworten

Zurück zu „Buchhaltung / Steuern / Finanzamt / Lohnabrechnungen“

  • Information