Innergemeinschaftlicher Erwerb durch Kleinunternehmer

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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UniPassion
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Innergemeinschaftlicher Erwerb durch Kleinunternehmer

Hallo Liebe Community,
Ich sitze nun schon den ganzen Tag an diesem Problem und ich habe das Gefühl es wird nurnoch komplizierter je mehr ich mich damit befasse. Ich bin kurz vor dem Launch meines Dropshipping-Shops, habe jetzt jedoch noch viele Fragen offen bezüglich der Kleinunternehmerregelung v.a. im Bezug auf den innergemeinschaftlichen Erwerben.
Meine Ware kommt aus einem anderen EU-Land. Für die Ware muss ich ja jetzt die USt. bezahlen, obwohl ich vorhabe die Kleinunternehmerregelung zu beanspruchen. Ich weiß ich könnte dem Hersteller meine USt.-ID geben und die Ware somit (wenn nur für kurze Zeit, da ich sie ja wieder in Deutschland besteuern lassen muss, oder?) steuerfrei beziehen. Diese habe ich jedoch im Moment noch nicht und ich will auch nicht auf diese warten, da ich den Weihnachtsmarkt noch mitnehmen will (brauche ich ja sowieso nicht). Nun ist meine Frage wie das alles jetzt gehandhabt wird, unterliege ich immernoch der Kleinunternehmerregelung, also kann ich meinen Shop auch weiterhin in rechtlicher Sicht so beibehalten? (Preisinformationen, etc.)
Die Erwerbsschwelle werde ich bis zu meiner ID sicher nicht erreichen, lohnt es sich da auf diese trotzdem zu verzichten? Vorsteuern kann ich ja dann trotzdem nicht absetzen. Aber muss ich das vielleicht sogar, und muss dann die Umsatzsteuervoranmeldung jeden Monat abgeben?
Wie ihr seht bin ich komplett überfragt und weiß nicht recht ob ich meinen Shop weiterhin mit der Regelung laufen lassen kann und die Ware beziehe, und dann halt die Umsatzsteuer für diesen Zeitraum von meinem Gewinn abziehe oder ob ich da noch weiteres beachten muss? Ich hoffe ihr versteht mich und nehmt euch vielleicht sogar die Zeit. Ich weiß ein Steuerberater wäre die beste Lösung aber ich habe weder die Möglichkeit einen zu finden der sich mit Streckenhandel und E-Commerce auskennt als die finanziellen Mittel, weswegen ich hoffe hier Hilfe von ein paar klugen Köpfen zu erhalten.
Ich danke euch für eure Mühe und wünsche eine erfolgreiche Woche! :wink:


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fonprofi
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Re: Innergemeinschaftlicher Erwerb durch Kleinunternehmer

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lallekalle
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Re: Innergemeinschaftlicher Erwerb durch Kleinunternehmer

Als kleinen Hinweis möchte ich geben, dass die Umsätze der Kleinunternehmerregelung wenn Du Dein Gewerbe während des Jahres anmeldest, nur anteilig zum Jahresende gelten. Angenommen: Du gründest im Dezember Dein Gewerbe, dann bleiben Dir von den 17500 EUR noch 1458.33 EUR übrig.
Dieses nur als kleiner Hinweis da dieses oftmals "übersehen" wird.
al-k-seltzer
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Re: Innergemeinschaftlicher Erwerb durch Kleinunternehmer

Der Vorteil der UStID ist, dass Du vom Lieferanten/Dienstleister (z.B. eBay, Amazon) eine Nettorechnung bekommst und Du dann nur auf diesen Beitrag die deutsche USt abführen musst und nicht auf den Bruttobetrag.

Ob Du eine USt-Voranmeldung abgeben musst, entscheidet Dein Finanzamt.
Manchen reicht die USt-Erklärung.
UniPassion
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Re: Innergemeinschaftlicher Erwerb durch Kleinunternehmer

Vielen Dank für eure Antworten und Tipps :)
Das habe ich tatsächlich noch nicht gesehen fonprofi, danke! Mein Plan wäre jetzt die Erwerbsschwelle weitesgehend "auszunutzen" und mir somit zumindest für den Anfang viel Papierkram zu sparen. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe geht das alles in Ordnung, also steh ich immernoch unter dem §19 und kann meinen Shop unverändert lassen? Nur sollte ich das Finanzamt kontaktieren zwecks Ust-Voranmeldung bzw. USt-Erklärung?
Investor
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Re: Innergemeinschaftlicher Erwerb durch Kleinunternehmer

al-k-seltzer hat geschrieben: 26. Nov 2019 08:36 Der Vorteil der UStID ist, dass Du vom Lieferanten/Dienstleister (z.B. eBay, Amazon) eine Nettorechnung bekommst und Du dann nur auf diesen Beitrag die deutsche USt abführen musst und nicht auf den Bruttobetrag.
Früher war das bei ebay so, mittlerweile aber egal, oder? Rechnungen sind ja mit Umsatzsteuer.
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