IGL, Reihen- oder Streckengeschäft? StB im Urlaub ...

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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aaha
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IGL, Reihen- oder Streckengeschäft? StB im Urlaub ...

Hallo zusammen,

heute brauch ich mal Hilfe. Im Thema s. Betreff bin ich nicht so wirklich fit, jedenfalls nicht bei dieser Konstellation.

Also Unternehmer 1 mit Sitz in AT und österr. USt-ID bestellt bei mir, Unternehmer 2 mit Sitz in DE und dts. USt-ID Ware, die ich aber nach IT liefern soll. Soweit, so gut. Für Fälle, bei denen es sich bei der abw. Lieferadresse um Unternehmer 3 (z. B. mit ital. USt-ID) oder um eine Privatperson handeln würde, habe ich Beispiele gefunden und verstanden.
IMG_20220509_162450_edit_375228666789616 - Kopie (2).jpg
Hier aber handelt es sich um einen temporären Arbeitsort für die Ausführungsort einer Dienstleistung bei Dritten (also keine Niederlassung) von Unternehmer 1. Eine ital.USt-ID liegt mir nicht vor.

Bei Direktlieferung nach AT wär's ja eindeutig 'ne IGL. Aber so? :gruebel: Konnte dazu nichts finden.

PS: OSS sind wir nicht gemeldet, da keine EU-Geschäfte mit Verbrauchern.


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fonprofi
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Re: IGL, Reihen- oder Streckengeschäft? StB im Urlaub ...

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aaha
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Re: IGL, Reihen- oder Streckengeschäft? StB im Urlaub ...

fonprofi hat geschrieben: 9. Mai 2022 18:44 hier schon geschaut?

https://www.dreiecksgeschaeft.de/
Da diese sowie die URL www.Streckengeschäft.de auf die entsprechenden Suchwörter hin bei Google ja sehr prominent ausgespielt werden: Ja sicher.
Und deshalb ja auch:
aaha hat geschrieben: 9. Mai 2022 16:47 [...] Für Fälle, bei denen es sich [...] um Unternehmer 3 [...] oder um eine Privatperson handeln würde, habe ich Beispiele gefunden und verstanden.
[...]
Hier aber [...]
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aaha
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Re: IGL, Reihen- oder Streckengeschäft? StB im Urlaub ...

So, Steuerberater doch erreicht. Für den Fall also, dass dies später noch mal aufgerufen wird, weil es jemandem ähnlich geht:

In dieser Konstellation gibt es keine "echte 3. Partei", da es sich mehr oder weniger um den Besteller (Unternehmer aus AT) selbst handelt. Somit ist es - auch wenn es so aussehen mag - kein Reihen- oder Dreiecksgeschäft, sondern eine "normale" IGL. Der Unternehmer in AT muss sich um die umsatzsteuerliche Behandlung der Verbringung der Ware nach IT selbst kümmern.

Wieder was gelernt.
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