gibt es eien Ausnahme bezüglich OSS bei gebrauchter Ware

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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bauti
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gibt es eien Ausnahme bezüglich OSS bei gebrauchter Ware

Ich habe privat über ebay gebrauchte Reifen bei einem Händler in DE gekauft. Ich bin aus AT, die Lieferadresse ist ebenfalls AT. Die Rechnung ist aber mit 19% Ust. ausgestellt. Sollte aber mit 20% österreichischer Ust ausgestellt sein. Der Händler hat jede Menge Bewertungen, fällt also sicher nicht unter die EU Lieferschwelle.

Gibt es vielleicht irgend eine Sonderregel für gebrauchte Ware von welcher ich nichts weiß?


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hkhk
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Re: gibt es eien Ausnahme bezüglich OSS bei gebrauchter Ware

Bei Differenzbesteuerung bleibt die Versteuerung in Deutschland. Aber dann hätte der Händler ja keine Ust ausweisen dürfen.
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bauti
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Re: gibt es eien Ausnahme bezüglich OSS bei gebrauchter Ware

Danke hkhk.
Wusste ich doch dass ich da mal etwas gelesen habe. Die Ust wurde für den gesamten Betrag auf der Rechnung ausgewiesen. Also auf jeden Fall dann falsch....
hacki
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Re: gibt es eien Ausnahme bezüglich OSS bei gebrauchter Ware

Nein! Nicht Falsch! Du hast Privat gekauft, also muss Mwst ausgewiesen werden. Die 20% muss er erst ausweisen, wenn er die Lieferschwelle überschreitet. Wie du anhand der Bewertungen darauf kommst, dass er die Lieferschwelle überschreitet ist mir ein Rätsel.
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hkhk
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Re: gibt es eien Ausnahme bezüglich OSS bei gebrauchter Ware

hacki hat geschrieben: 15. Nov 2021 14:43 Du hast Privat gekauft, also muss Mwst ausgewiesen werden.
So ein Blödsinn!
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hacki
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Re: gibt es eien Ausnahme bezüglich OSS bei gebrauchter Ware

Was ist daran Blödsinn? Gibt es auch eine Erklärung dazu? Er hat als privater Österreicher in Deutschland bei einem Händler Reifen gekauft. Also muss der Händler doch die Mwst ausweisen oder etwa nicht?
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DINa3
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Re: gibt es eien Ausnahme bezüglich OSS bei gebrauchter Ware

siehe UStG 3c
gilt nicht wenn angewendet wird:
die Lieferung eines Gegenstands, auf die die Differenzbesteuerung nach § 25a Absatz 1 oder 2 angewendet wird.
roman
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Re: gibt es eien Ausnahme bezüglich OSS bei gebrauchter Ware

hacki hat geschrieben: 15. Nov 2021 15:41 Was ist daran Blödsinn?
Es redets ein bisl aneinenader vorbei ;-)

Er muß ned unbedingt Steuer ausweisen (muß ja wohl an private nichtmal Rechnung legen, außerdem Möglichkeit zur Differenzbesteuerung).

Aber da der VK Steuer ausgewiesen hat, fallen diese beiden Möglichkeiten ja weg.

Und ein falscher Steuerausweis ist meiner Meinung nach nicht korrekt.

Klar, man kann anhand der Bewertungen nicht 100% erkennen ob der VK die EU-Lieferschwelle von 10.000 Euro überschritten hat. Aber mit einem halbwegs geschulten Blick - und den hat @bauti wohl - kann man das schon mit hoher Wahrscheinlichkeit erkennen.
Bene
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Re: gibt es eien Ausnahme bezüglich OSS bei gebrauchter Ware

Viele Bewertungen sagen ja noch lange nicht, das sich jemand einen Kehricht und Regelungen stört.
bauti
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Re: gibt es eien Ausnahme bezüglich OSS bei gebrauchter Ware

@hacki
Kann es sein dass du die neue Ust Regelung für den grenzüberschreitenden Versandhandel innerhalb der EU welche seit 1.7.21 gilt nicht kennst?
marcibet
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Re: gibt es eien Ausnahme bezüglich OSS bei gebrauchter Ware

Wenn dieser händler unter 10.000 b2c umsätze ins eu ausland macht, dann kann das sehr wohl korrekt sein.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
hacki
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Re: gibt es eien Ausnahme bezüglich OSS bei gebrauchter Ware

@bauti
Doch die kenne ich.

Leider hätte ich genauer lesen sollen. Habe aber verstanden worum es eigentlich geht. Also, alles gut. Man sollte eben erst denken und dann schreiben 🙄
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