Fehlerhafte Netto-Rechnung innengemeinschaftliche Lieferung

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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McMillion
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Fehlerhafte Netto-Rechnung innengemeinschaftliche Lieferung

Ich habe einen neuen Lieferanten in den Niederlanden, der wohl auch eine Zweigstelle in Deutschland hat. Beim Erstgespräch wurde mir zugesichert, dass die Lieferung aus den Niederlanden kommt und ich eine Netto-Rechnung erhalte.

Nun ist die erste Lieferung angekommen und da stimmt so einiges nicht:
  • Die Adresse des Rechnungsausstellers ist eine FirmaXY B.V., Adresse ist eine in Deutschland
  • Die angegebene Handelskammer-Nr. ist aus den Niederlanden
  • Die USt.-ID-Nummer ist auch aus den Niederlanden (NLXXXXXXXXXX)
  • Meine USt.-ID-Nummer fehlt auf der Rechnung
  • Angaben zum Geschäftsführer fehlen ganz
  • Unten auf der Rechnung steht der für mich nicht ganz verständliche Passus "Während wir Waren an Unternehmen mit einer gültigen Steuer-/Umsatzsteuer-ID versenden. Innerhalb der EU. Die Mehrwertsteuer wird zum Empfänger verschoben (Art. 12 3 MwSt. Gesetz 1968)
  • Der Versand erfolgte aus Deutschland (Einlieferungs-Paketzentrum in Deutschland)
  • Die Absenderadresse der Lieferung ist in Deutschland
  • Die Rechnung enthält keine MwSt., ist auch nicht extra ausgewiesen
Vom Gefühl her würde ich die Rechnung jetzt nicht so akzeptieren. Ich habe schon Kontakt aufgenommen, die wollten das klären aber seit Montag früh habe ich nichts mehr gehört. Die Frage ist jetzt: Wenn ich diese Rechnung dennoch bezahlen würde, wer bekommt dann eigentlich die Probleme? Ich oder der Versender?

Ich möchte ja eigentlich wieder bestellen und bis dahin sollte das ja schon geklärt sein. Andererseits macht das Unternehmen mit solch einem Auftritt nicht gerade einen seriösen Eindruck.

Anmerkung: Es handelt sich um ein in der Branche sehr bekanntes Unternehmen, mit zahlreichen positiven Bewertungen und Referenzen. Ist mir völlig unklar, wie man dann so auftreten kann...


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Schützer
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Re: Fehlerhafte Netto-Rechnung innengemeinschaftliche Lieferung

Also meine Meinung nach der Versender verpflichtet auf dem Rechnungen richtige USt.-ID, Handelskammer-Nr und andere Sachen zu berücksichtigen und sich dann ggf. darauf zu achten ob MwSt. ausgewiesen werden muss oder nicht, du bist in diesen Fall aus der Haftung raus, da du kein Vorsteuer von diesen Rechnung bekommst, sondern nur als "Wareneingang ohne Umsatzsteuer" buchst.

Du solltest nur darauf zu achten das der Rechnungsadresse stimmt.
roman
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Re: Fehlerhafte Netto-Rechnung innengemeinschaftliche Lieferung

@McMillion

Vorab: Die meisten Probleme sind gar keine.

Einige der von Dir monierten Angaben sind steuerlich nicht relevant (Geschäftsführer, Mitgliedsnummern etc.). Diese Angaben sollten zwar auf Geschäftsbriefen vorhanden sein (zu denen wohl auch Rechnungen gehören), aber wenn sie fehlen braucht das den Empfänger nicht jucken.
Ist ungefähr so zu sehen: Wenn Du in einem Onlineshop einkaufst in dem das Impressum nicht komplett ist, machst Du Dich als Käufer deswegen ja auch nicht "strafbar", sondern nur der Verkäufer, da sich dieser vor allem abmahnbar macht.
Außerdem gibt es in den meisten Ländern solche Pflichtangaben nicht. Wenn man daher im Ausland kauft wird man solche Angaben nur selten auf den Rechnungen finden. Umgekehrt gibt es in anderen Ländern wieder ganz andere Pflichtangaben (z.B. Informationen zum Kapital), die auch kein Deutscher auf seine Rechnung schreibt wenn er in diese Länder liefert.

Empfänger-UID fehlt meiner Meinung nach definitiv. Die gehört nachgetragen.

Eine Begründung für die Steuerfreiheit sollte auf der Rechnung zu finden sein, tut sie wohl eh, wenn auch ein bisl holprig übersetzt und der angegebene § bezieht sich wohl auf das niederländische Mehrwertsteuergesetz.

Dass eine DE-Adresse in Verbindung mit einer NL-UID auf der Rechnung steht ist zwar komisch, kann aber unter bestimmten Konstellationen tatsächlich möglich und korrekt sein. Wobei ich weniger davon ausgehe dass hier diese besonderen Konstellationen gelten, sondern eher dass es sich um einen Fehler handelt.

Du mußt das Tracking nicht überprüfen.
Außerdem: Bei vielen meiner (=AT Unternehmen) Pakete beginnt das Tracking auch in DE und die Absenderadresse am Paketschein ist ebenfalls DE. Trotzdem begann der Warentransport tatsächlich in AT. Lediglich sieht man es nicht im Tracking.

An Deiner Stelle würde ich Deine UID einfügen lassen, und wegen der Lieferantenanschrift nochmals nachfragen.
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Dog-Toy (R.I.P.)
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Re: Fehlerhafte Netto-Rechnung innengemeinschaftliche Lieferung

Richtigerweise gibt es nur zwei Möglichkeiten.
Entweder ist es eine innergemeinschaftliche Lieferung, dann muß deine UST-ID Nummer auf mit auf die Rechnung und ein Vermerk der steuerfreien i.g.L. Auch nachzulesen beim Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/ ... lieferung/.
Oder die Ware lagert in Deutschland und wird von hier aus verschickt. ... Dann gibt es eine ganz normale Vorsteuerrechnung.
Und wenn Absenderadresse, Adresse der Firma in Deutschland liegen, und ein innerhalb von Deutschland eingeliefert wurde... dann hört sich das für mich danach an.
Viele Niederländer haben Warenlager in Deutschland, bzw. verbringen die Ware selbst nach D und verschicken von hier aus weiter.
Beim Finanzamt Kleve gibt es eine ganze Etage mit Beamten, die nur Niederländer betreuen :-y
Und es gibt viele richtig große Firmen, die solche Konstellationen "falsch" machen. Ob mit Absicht oder nicht, lassen wir mal dahingestellt.
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Kaluna
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Re: Fehlerhafte Netto-Rechnung innengemeinschaftliche Lieferung

Auf den Rechnungen, die ich aus NL bekomme, steht im Grunde nur die NL-UstID, meine UstID und die Zolltarifnummer. Der Vermerk mit der innergemeinschaftlichen Lieferung steht gar nicht drauf und wurde bei der letzten Ust-Prüfung auch nicht moniert. Das handhabt vlt. jedes FA etwas individuell.

Beide USt-ID müssen in jedem Fall auf die Rechnung
roman
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Re: Fehlerhafte Netto-Rechnung innengemeinschaftliche Lieferung

@Dog-Toy
Dass der NL-Lieferant die Ware in Eigenregie nach DE zum Versand bringt, wäre für eine innergemeinschaftliche Lieferung meiner Meinung nach nicht hinderlich.
Wenn er die Ware jedoch in DE "richtig" lagert und von hier aus versendet, dann wäre es keine IGL sondern es müsste DE-UST fakturiert werden.
Ich sehe hier aber nicht den Waren-/Rechnungsempfänger in der Pflicht in Sherlock Holmes-Manier nachzuforschen wie genau der Warenfluss beim Lieferanten organisiert ist. Das kann er ja auch gar nicht, denn wie soll er wissen wo die Ware tatsächlich eingelagert war (ein Tracking ist aus o.g. Grund ja nicht aussagefähig)?
Wenn ein Lieferant eine IGL korrekt fakturiert (wofür zumindest noch die Kunden-UID auf der Rechnung fehlt) dann sehe ich die Pflichten des Empfänger auch schon als erledigt an.

Dass eine deutsche Adresse auf der Rechnung steht ist auch nicht zwingend falsch. Es gibt ja durchaus die kuriosen Fällen in dem Lieferant-DE an Kunden-DE mit einer ausländischen Mehrwertsteuer (oder IGL) arbeiten muß, weil die Ware aus einem anderen Land versendet wird.

Meine Theorie: Der NL-Lieferant hat in DE so ein "halboffizielles" kleines Zwischenlager (evtl. bei einer Spedition) zwecks Versandkostenersparnis, steuerlich tut er allerdings so als würde er aus NL versenden. Dann sollte er halt auf der Rechnung seine NL-Adresse draufscheiben und nicht die des Versndlagers. Dann wäre allen geholfen und niemand braucht die Pferde scheu machen.
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Dog-Toy (R.I.P.)
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Re: Fehlerhafte Netto-Rechnung innengemeinschaftliche Lieferung

Nun, die Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung sind ja hier ganz gut geschildert:
https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documen ... erung2.pdf
Und als Empfänger sitzt man halt auf der anderen Seite. https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documen ... rwerb2.pdf
Und auch, wenn er es selbst über die Grenze fährt, und dort bei der Post einliefert... das ist schon klar, dass dies trotzdem eine igL ist. Aber eine deutsche Rechnungsadresse und Absenderadresse einer B.V. spricht für mich ehr für eine deutsche Zweigstelle.

Und es stellt sich ja die Frage, wieviel möchte ich dafür zahlen? Denn wenn die Rechnung Umsatzsteuer beinhaltet, wird das ganze ja für mich als Käufer günstiger.
Und niederländische Firmen kennen sich mit dem Umsatzsteuerrecht in der Regel sehr gut aus.
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