EU-Rat: vereinfachte Vorschriften für Kleinunternehmen beschlossen

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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EU-Rat: vereinfachte Vorschriften für Kleinunternehmen beschlossen

Onlinehändlernews hat geschrieben: Für Kleinunternehmer sollen künftig vereinfachte Mehrwertsteuervorschriften gelten – das ergibt sich aus einem Beschluss des Rates der EU vom 18. Februar 2020. Bislang können Befreiungen von der Mehrwertsteuer innerhalb der Europäischen Union nur von inländischen Unternehmen in Anspruch genommen werden. Wie es in den Erwägungsgründen des Beschlusses heißt, seien diese Vorschriften aber veraltet und stellen besonders auf die Besteuerung im Ursprungsland ab.

Mittlerweile sind jedoch nicht mehr nur die Big Player im grenzüberschreitenden Handel besonders aktiv, gerade durch das Internet hat sich dieser Sektor auch für kleine und mittelständische Unternehmen geöffnet. Die Reform sieht nun vor, dass in Zukunft ähnliche Mehrwertsteuerbefreiungen auch von Kleinunternehmern in Anspruch genommen werden dürfen, die in anderen Mitgliedstaaten ihren Sitz haben. Außerdem soll durch den Austausch mehrwertsteuerrelevanter Zahlungsdaten der Steuerbetrug im grenzüberschreitenden Geschäft leichter aufgedeckt werden können.
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Bis Online-Händler von den neuen Regelungen profitieren können, wird allerdings noch etwas Zeit verstreichen. Die Vorschriften sollen ab dem 1. Januar 2025 gelten. Die Mitgliedstaaten müssen die Regelungen noch auf nationaler Ebene umsetzen.

Quelle / kompletter Artikel >
EU-Rat beschließt vereinfachte Vorschriften für Kleinunternehmen


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