Hallo erstmal,
bisher war ich stiller Mitleser dieses Forum, nun ist erstmals der Fall eingetreten, dass ich meine Frage nicht durch die bisherigen Beiträge beantworten kann.
Da sich bei mir aktuell die selbe Frage wie damals bei Wuehler bei mir etwas verschärft stellt, grabe ich diesen Thread nochmal aus.
Der Umsatz macht seit Anfang des Monats noch größere Sprünge
Die 50k € Grenze im Gründungsjahr (bzw 45.833€ da Bruchjahr, Gründung 01.02.) kommt gerade im Laufschritt näher und würde ohne Eingriff am Wochenende
überschritten werden.
Vor geraumer Zeit als klar war, dass der angesetzte/angemeldeter Umsatz und die 17,5k Grenze zu niedrig ist, hatte ich schon einmal persönlich beim Finanzamt vorgesprochen. Damals wurde mir versichert, dass es bis 50k kein Problem sei und ich mir keine Sorgen machen solle. Auf die Frage was danach sei, kam nur die Antwort, wisse er nicht, und O-Ton "müsste man mal die Rechtslage studieren", sei ihm bisher nie untergekommen. Naja auch nicht weiter drüber nachgedacht, so hoch waren die Erwartungen und Träume eh nicht. Anfang letzten Monats bestand dann auf einmal
eine geringe Chance evtl bis zum Jahresende die 46k zu erreichen. Hatte dann direkt schriftlich eine verbindliche Auskunft beim örtlichen Finanzamt angefordert. Bisher aber keine Antwort...
Wenn ich die Rechtslage richtig recherchiert habe, kennt das Finanzamt ab den 50k im Gründungsjahr ja keine Gnade und die USt muss rückwirkend für das ganze Jahr abgeführt werden. Aber wirklich schwarz auf weiß scheint es ja in keiner Durchführungsverordnung zu stehen. Hatte jemand schonmal den gleichen Fall oder kennt ein entsprechendes Urteil und kann mir evtl weiterhelfen? Wäre sehr dankbar nicht auf Verdacht, bis die Auskunft des Finanzamts vorliegt, den Verkauf einstellen zu müssen.