Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

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Wuehler
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Ralf hat geschrieben:Hast du das schriftlich bekommen?
Ja kam per Post. E-Mail haben die wohl nicht...
Habe es mir auch direkt abgelegt, sodass die sich dann nach einem Jahr nicht beschweren brauchen.

Wäre es nun ein Problem über die 50.000€ zu gehen? Oder sollte ich das besser nicht tun?


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rechnungspapier
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Natürlich haben die Email. Diese werden von der Emaileingangsstelle ausgerduckt und dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt...

Ich würde es tunlichst vermeiden, über die 50.000 Euro zu gehen dieses Jahr.
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u4c
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Hallo erstmal,
bisher war ich stiller Mitleser dieses Forum, nun ist erstmals der Fall eingetreten, dass ich meine Frage nicht durch die bisherigen Beiträge beantworten kann.
Da sich bei mir aktuell die selbe Frage wie damals bei Wuehler bei mir etwas verschärft stellt, grabe ich diesen Thread nochmal aus.
Der Umsatz macht seit Anfang des Monats noch größere Sprünge :durchdreh: juhu
Die 50k € Grenze im Gründungsjahr (bzw 45.833€ da Bruchjahr, Gründung 01.02.) kommt gerade im Laufschritt näher und würde ohne Eingriff am Wochenende :traurigsmily: überschritten werden.
Vor geraumer Zeit als klar war, dass der angesetzte/angemeldeter Umsatz und die 17,5k Grenze zu niedrig ist, hatte ich schon einmal persönlich beim Finanzamt vorgesprochen. Damals wurde mir versichert, dass es bis 50k kein Problem sei und ich mir keine Sorgen machen solle. Auf die Frage was danach sei, kam nur die Antwort, wisse er nicht, und O-Ton "müsste man mal die Rechtslage studieren", sei ihm bisher nie untergekommen. Naja auch nicht weiter drüber nachgedacht, so hoch waren die Erwartungen und Träume eh nicht. Anfang letzten Monats bestand dann auf einmal wegrenn eine geringe Chance evtl bis zum Jahresende die 46k zu erreichen. Hatte dann direkt schriftlich eine verbindliche Auskunft beim örtlichen Finanzamt angefordert. Bisher aber keine Antwort...
Wenn ich die Rechtslage richtig recherchiert habe, kennt das Finanzamt ab den 50k im Gründungsjahr ja keine Gnade und die USt muss rückwirkend für das ganze Jahr abgeführt werden. Aber wirklich schwarz auf weiß scheint es ja in keiner Durchführungsverordnung zu stehen. Hatte jemand schonmal den gleichen Fall oder kennt ein entsprechendes Urteil und kann mir evtl weiterhelfen? Wäre sehr dankbar nicht auf Verdacht, bis die Auskunft des Finanzamts vorliegt, den Verkauf einstellen zu müssen.
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Nico-2012
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Hallo,

persönlich würde ich dir empfehlen dich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen und das Thema mit diesem noch einmal genau durch zusprechen. Es liegt natürlich jetzt auch einwenig an die Antwort deines zuständigen FA, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass du die §19-Regelung für dieses Jahr beanspruchen kannst. Das FA wird halt im Zweifel von dir eine plausible Berechnung von dir haben wollen, wieso und wareum deine Schätzung <17.500€ Umsatz war.

Allerdings würde ich persönlich lieber dann mit sofortiger Wirkund die MwSt. ausweisen, Rechnungskorrekturen vornehmen und die Vorsteuer etc. ziehen und nicht das Geschäft einstellen nur weil man über eine bestimmte Grenze kommt, zumindest wenn du ernsthaft daran interessiert bist weiter zu wachsen etc.. Wer sagt dir ob dein Geschäft nach 2 monatiger Pause wieder so läuft wie bisher.

Kann dir zwar nicht direkt weiter helfen zum Thema, wäre aber meine persönliche Meinung zu dem Thema.
Krosser87
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Ich habe damals 04.2007 auch als Kleinstunternehmer angefangen und bereits 2007 mehr als 50k umgesetzt, die Umstellung erfolgte mit dem Jahresabschluss automatisch durch das Finanzamt für 2008.
Ralf
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

@u4c
FAQ Kleinunternehmer nicht gelesen?
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u4c
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Ralf hat geschrieben: 14. Nov 2018 12:11 @u4c
FAQ Kleinunternehmer nicht gelesen?
Doch, dort hast du sehr schön die basics dargelegt und verweist ja bereits auf die Plausibilitätsprüfung bei überschreiten der Umsatzgrenze. Nach meiner Literatur und online-Recherche und der damaligen Antwort des Finanzbeamten, ist dies alles im Zweit-, Dritt-... Jahr gar kein Problem(, außer man hat zum Beispiel im Dezember des Vorjahr bereits entsprechende Ware eingekauft, welche klar zum überschreiten im Folgejahr führen). Im Erstjahr jedoch hat der Gesetzgeber wohl wissend der Prognose-Problematik als Gründer eine prognostizierte Grenze von nur 17.5k festgesetzt. Dies nutzte in der Vergangenheit wohl das ein oder andere FA bei Umsätzen >50k die Plausibilitätsprüfung, damit direkt als gescheitert zu erklären. Das war zumindest mein bisheriger Recherche-/Wissensstand. Eine entsprechende oder gegenteilige Anwendungsverordnung oder Urteil konnte ich aber nicht finden. Krosser87 ist ja das lebende Beispiel, dass dies wohl falsch oder zumindest nicht allgemeingültig ist. juhu
Naja ich werde heute Nachmittag nochmal persönlich beim FA vorsprechen und die damalige Prognose gegenüber der aktuellen Umsatzentwicklung darlegen und euch dann berichten.
Gerade meinte auch ein Bekannter: es zähle nur der inländische und nicht auch der innergemeinschaftliche Umsatz
Es bleibt spannend :popcorn:
bauti
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Bevor du zwei Monate den Geschäftsbetrieb einstellen musst:
Vielleicht gibt es Möglichkeiten Umsätze in das nächste Jahr zu verschieben, oder über eine befreundete Firma laufen zu lassen von welcher du nur ein Provision erhältst...
Ist nur eine Idee, keine Ahnung ob dies rechtlich möglich ist.
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Schützer
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Hallo, es war ähnlich bei mir und sogar noch heftiger, Gründung am 05.05 als Kleinunternehmer und von 05.05-31.12 über 50.000 € geflogen :durchdreh: , hätte auch RIESEN Angst das ich die Mwst. nachzahlen muss oder so...und könnte keine Info finden, hab nichts anderes gemacht, als bei mein Zuständigen im Finanzamt ein Termin zu machen und ihm mein Problem geschildert, der hat nur gelächelt und mir Glückwunsch gewünscht, dass es so gut geklappt hat. Und gesagt das Mwst. müssen nur die nachzahlen, die mit VORSATZ gehandelt haben, also beim Start wüsten das die 50ger knacken ! :konfuzius:

Alles Gute :winken:
Wuehler
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Also ich weiß wie es letztes Jahr bei mir war.

Ich habe auch beim Finanzamt nachgefragt, wie ich mich korrekt verhalten soll, da mein Umsatz auch ins sechsstellige ging.

Wie ist es denn bei dir gestartet?

Bei mir war in den ersten drei Monaten nicht abzusehen, dass die 50k geschweige denn 17,5k erreicht werden.

Das Finanzamt hatte mir mitgeteilt, dass die Umstellung erst im nächsten Jahr erfolgt. Egal wie viel Umsatz ich mache.
War dann am Ende kurz vor der Bilanzierung.

Das Finanzamt hat das bisher ohne weiteres anerkannt und mir die Steuer schon abgezogen.
Du solltest dir auf jeden Fall alles schriftlich geben lassen. Denn wenn du im Nachgang noch alles umstellen musst, heißt das viel Arbeit...
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