Energiepauschale für Minijober auszahlen & buchen

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frankie
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Energiepauschale für Minijober auszahlen & buchen

Hallo,

so wie ich es verstanden habe, haben Minijober auch Anspruch auf diese 300 EUR Energiepauschale im September. Nun frage ich mich, wie das konkret ausgezahlt werden soll. Es soll ja wohl der Arbeitgeber auszahlen. Man zahlt also statt 450 EUR dann 750 EUR im September aus? Wo und wie holt man sich die 300 EUR wieder zurück? Was ist mit der Knappschaft? Dort zahlt man den gleichen Betrag weiter wie in den anderen Monaten?

Für Tipps wäre ich sehr dankbar.

Grüße
Frankie


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frankie
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Re: Energiepauschale für Minijober auszahlen & buchen

Bei jährlicher Anmeldung muss das Unternehmen gar nicht an die Arbeitnehmer bezahlt werden. Stattdessen holen sich die Arbeitnehmer das Geld bei der Einkommenssteuererklärung 2022 direkt vom Staat.
Wenn ich das richtig verstehe, hat derjenige Minijober Pech gehabt, wenn der Arbeitgeber, dadurch dass er nur diesen einen Minijober angestellt hat, die Lohnsteueranmeldung nur einmal im Jahr macht. Dann bekommt der Minijober die 300 EUR nicht vom Arbeitgeber ausgezahlt und wird auf die Einkommensteuererklärung 2022 vertröstet. Wenn er aber für 2022 gar keine Einkommensteuer zu zahlen hat, geht er also völlig leer aus?
Das kann doch eigentlich nicht sein, dass es letztendlich davon abhängt, ob der Arbeitgeber monatlich, vierteljährlich oder einmal jährlich die Lohnsteueranmeldung macht. Beim letzteren hat der Arbeiter einfach nur Pech? Denn negative Steuer gibt es ja in Deutschland nicht.
rechnungspapier
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Re: Energiepauschale für Minijober auszahlen & buchen

Hallo zusammen,

ich habe mehrere Minijobber. In welchen Fällen läuft die Auszhlung über mich?

1. Minijobber ist Rentner
2. Minijobber erhält Frührente wegen Schwerbehinderung
3. Minijobber hat noch eine selbstständige Tätigkeit

In allen 3 Fällen läuft doch die Auszahlung nicht über mich, sondern über die Rentenkasse (Fälle 1 und 2) bzw. über die Steuervorauszahlung (Fall 3)?

Ist das korrekt?
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vbc
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Re: Energiepauschale für Minijober auszahlen & buchen

Du kannst als Arbeitgeber die Auszahlung ablehnen, wenn es über die Verrechnung der Lohnsteuer nicht zu dem Ausgleich kommen kann.
Insolvenz-Pro
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Re: Energiepauschale für Minijober auszahlen & buchen

frankie hat geschrieben: 17. Aug 2022 12:01
Bei jährlicher Anmeldung muss das Unternehmen gar nicht an die Arbeitnehmer bezahlt werden. Stattdessen holen sich die Arbeitnehmer das Geld bei der Einkommenssteuererklärung 2022 direkt vom Staat.
Wenn ich das richtig verstehe, hat derjenige Minijober Pech gehabt, wenn der Arbeitgeber, dadurch dass er nur diesen einen Minijober angestellt hat, die Lohnsteueranmeldung nur einmal im Jahr macht. Dann bekommt der Minijober die 300 EUR nicht vom Arbeitgeber ausgezahlt und wird auf die Einkommensteuererklärung 2022 vertröstet. Wenn er aber für 2022 gar keine Einkommensteuer zu zahlen hat, geht er also völlig leer aus?
Das kann doch eigentlich nicht sein, dass es letztendlich davon abhängt, ob der Arbeitgeber monatlich, vierteljährlich oder einmal jährlich die Lohnsteueranmeldung macht. Beim letzteren hat der Arbeiter einfach nur Pech? Denn negative Steuer gibt es ja in Deutschland nicht.
Ich denke mal er gibt dann einfach die Einkommensteuererklärung ab und bekommt die 300€ ausgezahlt..

Die 300€ sind ja keine Steuer sondern werden nur gegebenenfalls mit dem indivudellen Einkommensteuersatz besteuert.. Das hat dann ja nichts mit negativer Steuer zu tun, würde ich sagen.
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lallekalle
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Re: Energiepauschale für Minijober auszahlen & buchen

rechnungspapier hat geschrieben: 7. Sep 2022 11:09 1. Minijobber ist Rentner
2. Minijobber erhält Frührente wegen Schwerbehinderung
Ich habe einen Minijobber welcher Rentner ist und einer in Erwerbsminderungsrente. Bei beiden läuft die Auszahlung lt. meinem Steuerberater über mich. Beide haben bestätigen müssen, dass quasi der Minijob ihr "Hauptjob" ist.
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