Eigenbeleg was beachten?

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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MaWe1988
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Eigenbeleg was beachten?

Hallo zusammen,

Ich habe mehrere Fragen zum Thema Eigenbeleg und konnte das genau passende dazu hier noch nicht finden.

Ich bin Kleinunternehmer und kaufe zu 80% von Privat.
i.d.R. über EBay Kleinanzeigen.
Es ist mein erstes Jahr in der Selbstständigkeit und ich möchte nichts verkehrt machen.

Ich erfasse Eigenbelege derzeit wie folgt:
1.Eigenbeleg im office erstellen mit allen relevanten Daten die auf einen Beleg müssen, ich unterschreibe diesen selbst
2. Paypal oder Bank Beleg rausziehen
3. Anzeige von Ebay dazu + Ebay Chatverlauf
4. in Sevdesk buchen.

Frage ist nun ob das so praktikabel ist oder ich noch etwas beachten muss.
Außerdem will ich ungern alles Ausdrucken.
Ich drucke momentan nur den Eigenbeleg und den Rest speichere ich digital.,
Bei Sev lade ich auch nur den Eigenbeleg hoch, reicht das aus?
Falls mal wer prüfen kommt kann ich die Zahlungsbelege+ Verläufe+ Anzeigen anhand der Belegnummer direkt aufrufen.

Außerdem noch 2 Fragen, ich habe es schon 2x verschlafen eine Anzeige zu Screenshoten, Anzeige war dann draußen und ich hatte dann nur den Chatverlauf.
I.d.R. steht im Chatverlauf dann immer sowas wie:
"ich würde xy" für xyz" zahlen und dann die entsprechende Bestätigung vom Verkäufer, reicht das auch oder kann ich diese Kosten nun nicht mehr steuerlich geltend machen ? :-(

Außerdem die Frage ob ich auf den EIgenbeleg bei mehrfachkäufen zb. bei Videospielen alle einzelnd auflisten muss oder ob es reicht wenn ich schreibe "30 PS4 Spiele"

Sorry für so viele Anfängerfragen, ich hoffe auf gute ANtworten.

Viele Grüße


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Re: Eigenbeleg was beachten?

Das ist doch grundsätzlich eine ganz vorbildliche herangehensweise. Wenn das alles ordentlich sortiert archiviert ist, wird ein Prüfer da nichts dagegen haben (meine persönliche Laien - Meinung). Grundsätzlich ist es gut, so viel wie möglich zu dokumentieren, das erhöht die Plausibilität. Wegen den 2 fehlenden Anzeigen würde ich mir jetzt aber nichts ins Hemd machen, es schreibt dir ja keiner vor, bei Ebay kleinanzeigen zu kaufen. Kann ja auch mal sein, dass du deinem Nachbarn etwas abkaufst und nur mündliche Vereinbarungen hast oder per Email Kontakt über eine Kleinanzeige aus der Tageszeitung aufnimmst. Auch hierfür kannst du natürlich dann eigenbelege schreiben.
Bei den Videospielen sehe ich das so: Wenn du den "30 PS4 Spiele" Konvolut auch als "30 PS4 Spiele" Konvolut weiterverkaufst, reicht diese Angabe sicher aus. Wenn du die Spiele aber dann einzeln verkaufst und den Beleg für den Einkauf selbst erstellst, dann würde ich auf jeden Fall die Spiele einzeln auflisten.
Euer Gärtner Michael
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Re: Eigenbeleg was beachten?

Das nenne ich mal sehr vorbildlich!

MaWe1988 hat geschrieben: 2. Jun 2021 14:10 Hallo zusammen,

Ich habe mehrere Fragen zum Thema Eigenbeleg und konnte das genau passende dazu hier noch nicht finden.

Ich bin Kleinunternehmer und kaufe zu 80% von Privat.
i.d.R. über EBay Kleinanzeigen.
Es ist mein erstes Jahr in der Selbstständigkeit und ich möchte nichts verkehrt machen.

Ich erfasse Eigenbelege derzeit wie folgt:
1.Eigenbeleg im office erstellen mit allen relevanten Daten die auf einen Beleg müssen, ich unterschreibe diesen selbst
2. Paypal oder Bank Beleg rausziehen
3. Anzeige von Ebay dazu + Ebay Chatverlauf
4. in Sevdesk buchen.

Frage ist nun ob das so praktikabel ist oder ich noch etwas beachten muss.
Außerdem will ich ungern alles Ausdrucken.
Ich drucke momentan nur den Eigenbeleg und den Rest speichere ich digital.,
Bei Sev lade ich auch nur den Eigenbeleg hoch, reicht das aus?
Falls mal wer prüfen kommt kann ich die Zahlungsbelege+ Verläufe+ Anzeigen anhand der Belegnummer direkt aufrufen.

Außerdem noch 2 Fragen, ich habe es schon 2x verschlafen eine Anzeige zu Screenshoten, Anzeige war dann draußen und ich hatte dann nur den Chatverlauf.
I.d.R. steht im Chatverlauf dann immer sowas wie:
"ich würde xy" für xyz" zahlen und dann die entsprechende Bestätigung vom Verkäufer, reicht das auch oder kann ich diese Kosten nun nicht mehr steuerlich geltend machen ? :-(

Außerdem die Frage ob ich auf den EIgenbeleg bei mehrfachkäufen zb. bei Videospielen alle einzelnd auflisten muss oder ob es reicht wenn ich schreibe "30 PS4 Spiele"

Sorry für so viele Anfängerfragen, ich hoffe auf gute ANtworten.

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Re: Eigenbeleg was beachten?

Grundsätzlich reicht bei einem Eigenbeleg der Zahlungsausgang zb "MEIER EBAY KLEINANZEIGEM 24 XBOX GAMES".

Es kommen hier keine Nachfragen. Stell dir vor Du kaufst zb die selben Sachen auf dem Flohmarkt ohne Bank, Namen etc
Da bräuchtest Du wirklich Eigenbelege da dir Privatleute zb nie eine Quittung unterschreiben würden.

Ich sehe Du bist Kleinunternehmer ... Deine Ideen zu Buchführung sprengen jeden vertretbaren Rahmen für den Umfang deines Geschäftes.

Weiterhin, kauftst du Kleinkram unter 500 euro EK pro Gegenstand benötigst Du keine Erfassung der Einzeldifferenz. Es ist also egal was eines von den 24 games gekostet hat.
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Re: Eigenbeleg was beachten?

Um einen Betriebsausgabenabzug sicherzustellen ist für die Einkommensteuer lediglich ein Empfängernachweis nötig sowie Datum wann gekauft wurde und was gekauft wurde um die betriebliche Veranlassung zu dokumentieren, also, alles vorbildlich
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