Guten Tag liebe Community,
wir haben uns hier angemeldet um Erfahrungen bzw. hilfreiche Tipps zu erhalten.
Es geht um die Differenzbesteuerung und die Nachweispflicht bei Barkäufen von privaten Verkäufern.
Uns sind nur folgende Lösungen eingefallen für verschiedene Fälle:
- Flohmarktkauf = Ort und Zeit dokumentieren und Kontoauszug beilegen (Betrag entspricht nicht der Kaufsumme)
- online Kleinanzeigen = Screenshots anfertigen mit der Kommunikation und Kontoauszug beilegen (Betrag entspricht nicht auf den Euro genau)
Leider ist das nicht wirklich optimal und auch im Internet konnten wir dazu nichts passendes finden. Das Finanzamt meint das ist eine kostenpflichtige Beratung ist und die IHK verweißt nur auf einen Steuerberater. Wir verstehen natürlich das im Internet keine steuerliche Beratung stattfinden darf, jedoch würden wir nur gerne wissen wie es andere Händler machen die von Privatpersonen Einkäufe tätigen und in Bar bezahlen (Flohmarkt, eBay Kleinanzeigen mit Abholung, usw.).
Wir haben geplant die Differenzbesteuerung für nächstes Jahr zu beantragen und das ist so einer der Fragen, die uns Kopfzerbrechen bereitet.
Kurz zusammengefasst:
Wie kommt ihr der Nachweispflicht der Differenzbesteuerung nach, wenn es um Barkäufe geht?
Noch eine andere Frage, aber die ist noch nicht wichtig. Käufe die dieses Jahr getätigt worden sind und nächstes Jahr die Differenzbesteuerung anzuwenden, wäre nicht möglich, oder?
Schon mal vielen Dank und ein schönen Abend.
Liebe Grüße,
Sandra & Andreas
Differenzbesteuerung und Nachweispflicht bei Barkäufen von Privat
Re: Differenzbesteuerung und Nachweispflicht bei Barkäufen von Privat
Als professioneller Ankäufer auf Flohmärkten solltest du dabeihaben:
Quittungsblock (mit Durschlag) und Firmenstempel.
So wie nahezu jeder normale An- und Verkauf es macht.
Quittungsblock (mit Durschlag) und Firmenstempel.
So wie nahezu jeder normale An- und Verkauf es macht.
Re: Differenzbesteuerung und Nachweispflicht bei Barkäufen von Privat
Ein Eigenbeleg ist möglich in dem ziemlich klar steht wann was für was ausgegeben wurde. Bei mir ist das problemlos möglich da bei mir das nur 2-3 mal pro Jahr vorkommt (ansonsten alles Bank) - Bei Eigenbelegen ist immer zu beachten dass wenn z.b. 50000 € im Jahr in Eigenbelegen angegeben werden das FA sicher ein größeres Problem damit haben wird und möglicherweise eine Prüfung kommt bzw. nachfragen kommen.
Wie Rex oben schon schreibt sollte ein einheitliches, seriöses, System verwendet werden dass der internen Dokumentation dient.
Wie Rex oben schon schreibt sollte ein einheitliches, seriöses, System verwendet werden dass der internen Dokumentation dient.
Re: Differenzbesteuerung und Nachweispflicht bei Barkäufen von Privat
Guten Morgen,
vielen Dank für die Informationen.
@Rex
Genau das ist unserer Meinung nach nicht wirklich belegbar bzw. wir der Nachweißpflicht nicht nachkommen. Den eine Quittung kann jederzeit ausgestellt werden, ob ein Verkäufer exestiert und der Betrag X tatsächlich bezahlt worden ist, sagt eine eigen Quittung nicht genau aus. Deshalb dachten wir an Bargeldabhebungen, die mit dem Zeitpunkt des Flohmarkts zusammenhängen, oder eine auditierte und zertifizierte Quittungs App per GPS dokumentiert (ja das ist auch kein 100% Nachweis). Die Quittung müsste viele Eckdaten zur Person beinhalten, wo es bei den meisten zum Widerstand kommt, da die auf dem Flohmarkt "privat" verkaufen und nicht als "gewerblicher Verkäufer" agieren (meist die Reaktion der Verkäufer auf Flohmärkten, wenn es um eine Quittung/Beleg geht und man gerade mal nur den Namen verlangt, geschweige eine Anschrift).
@cookie
Entsprechend dokumentiert und mit Eigenbelegen verbucht wird es jetzt bereits für Barkäufe oder online Käufe von Privat . Bei uns machen Barkäufe ca. 5% des Gesamteinkaufs aus und für diese geringen Teil, wollten wir entsprechend auch alles richtig machen, um der Nachweispflicht der Differenzbesteuerung nachzukommen. Fürs ganze Jahr kommen maximal 7.000€ an Barkäufen zusammen und das ist schon hochgegriefen.
@fonprofi
Danke für den Link.
Liebe Grüße,
Sandra & Andreas
vielen Dank für die Informationen.
@Rex
Genau das ist unserer Meinung nach nicht wirklich belegbar bzw. wir der Nachweißpflicht nicht nachkommen. Den eine Quittung kann jederzeit ausgestellt werden, ob ein Verkäufer exestiert und der Betrag X tatsächlich bezahlt worden ist, sagt eine eigen Quittung nicht genau aus. Deshalb dachten wir an Bargeldabhebungen, die mit dem Zeitpunkt des Flohmarkts zusammenhängen, oder eine auditierte und zertifizierte Quittungs App per GPS dokumentiert (ja das ist auch kein 100% Nachweis). Die Quittung müsste viele Eckdaten zur Person beinhalten, wo es bei den meisten zum Widerstand kommt, da die auf dem Flohmarkt "privat" verkaufen und nicht als "gewerblicher Verkäufer" agieren (meist die Reaktion der Verkäufer auf Flohmärkten, wenn es um eine Quittung/Beleg geht und man gerade mal nur den Namen verlangt, geschweige eine Anschrift).
@cookie
Entsprechend dokumentiert und mit Eigenbelegen verbucht wird es jetzt bereits für Barkäufe oder online Käufe von Privat . Bei uns machen Barkäufe ca. 5% des Gesamteinkaufs aus und für diese geringen Teil, wollten wir entsprechend auch alles richtig machen, um der Nachweispflicht der Differenzbesteuerung nachzukommen. Fürs ganze Jahr kommen maximal 7.000€ an Barkäufen zusammen und das ist schon hochgegriefen.
@fonprofi
Danke für den Link.
Liebe Grüße,
Sandra & Andreas
- fossi
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Re: Differenzbesteuerung und Nachweispflicht bei Barkäufen von Privat
Ideen wie "Bargeldabhebungen die mit dem Zeitpunkt des Flohmarkts zusammenhängen" sind doch Nonsens und machen eure Zahlungen kein Stück nachweisbarer. Wo ist da der Nachweis ob ihr das Geld in die Eisdiele getragen oder voll für einen Ankauf ausgegeben habt?
Der übliche Weg geht nur über Quittungen und notfalls per Eigenbeleg.
Mit Eigenbelegen sollte man nicht übertreiben und es lässt sich keine Steuer ziehen, aber diese Problematik fällt beim Ankauf von Privat ja sowieso weg.
Und ja, du kannst beim Ankauf jederzeit und auch von Privatpersonen eine Quittung verlangen (§368 BGB)!
Wenn sich der (Flohmarkt-)Verkäufer sträubt, ist es deine Entscheidung, ob du dann zum Notfall-Eigenbeleg greifst, oder die Ware stehen lässt.
Der übliche Weg geht nur über Quittungen und notfalls per Eigenbeleg.
Mit Eigenbelegen sollte man nicht übertreiben und es lässt sich keine Steuer ziehen, aber diese Problematik fällt beim Ankauf von Privat ja sowieso weg.
Und ja, du kannst beim Ankauf jederzeit und auch von Privatpersonen eine Quittung verlangen (§368 BGB)!
Wenn sich der (Flohmarkt-)Verkäufer sträubt, ist es deine Entscheidung, ob du dann zum Notfall-Eigenbeleg greifst, oder die Ware stehen lässt.
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Re: Differenzbesteuerung und Nachweispflicht bei Barkäufen von Privat
Und das auf dem Flohmarkt nicht gebrauchte abgehobene Geld dann direkt wieder aufs Konto einzahlen.
- DINa3
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Re: Differenzbesteuerung und Nachweispflicht bei Barkäufen von Privat
ich kaufe hauptsächlich auf ebay und da ist es sehr einfach die Auktion zu kopieren und auch die Zahlvorgänge
Bei ebay-Kleinanzeigen mache ich auch einen screen-shot und speicher den mail-Vorgang - auch gerade wenn es eine Abholung ist.
Auf dem Flohmarkt würd ich auch mit Quittungs-Blog auftauchen und evtl. ein Bild vom Produkt auf dem Stand machen ....
eine andere Frage:
du schreibst am Anfang, daß du die Differenzbesteuerung genehmigen lassen möchtest
nach §25a UStG mußt du nur bei Kunstgegenständen eine Erklärung abgeben
Diese Frage nach Antrag usw. hat mir erst mal einen Schreck eingejagt, denn ich habe die Differenzbesteuerung nicht beantragt , sondern ganz einfach durchgeführt - seit über 6 Jahren - in der EÜR ist dies sehr gut ersichtlich
Habe ich evtl. einen verhängnisvollen Fehler gemacht ?
Bei ebay-Kleinanzeigen mache ich auch einen screen-shot und speicher den mail-Vorgang - auch gerade wenn es eine Abholung ist.
Auf dem Flohmarkt würd ich auch mit Quittungs-Blog auftauchen und evtl. ein Bild vom Produkt auf dem Stand machen ....
eine andere Frage:
du schreibst am Anfang, daß du die Differenzbesteuerung genehmigen lassen möchtest
nach §25a UStG mußt du nur bei Kunstgegenständen eine Erklärung abgeben
Diese Frage nach Antrag usw. hat mir erst mal einen Schreck eingejagt, denn ich habe die Differenzbesteuerung nicht beantragt , sondern ganz einfach durchgeführt - seit über 6 Jahren - in der EÜR ist dies sehr gut ersichtlich
Habe ich evtl. einen verhängnisvollen Fehler gemacht ?
Re: Differenzbesteuerung und Nachweispflicht bei Barkäufen von Privat
Guten Morgen,
danke euch allen für die Auskünfte.
Wie ihr alle auch sagt, muss einfach eine Quittung oder Eigenbeleg dem Finanzamt als Nachweis ausreichen.
Wir dachten das es andere Wege und Möglichkeiten gibt, die bei An- und Verkäufern Anwendung findet.
@regalboy
Das natürlich nicht... Nur war das die einzige Idee irgendwas als Nachweis zu führen um die Bargeldtransaktion mit einem Kauf zu verbinden. War nur eine Idee
Liebe Grüßen,
Sandra & Andreas
danke euch allen für die Auskünfte.
Wie ihr alle auch sagt, muss einfach eine Quittung oder Eigenbeleg dem Finanzamt als Nachweis ausreichen.
Wir dachten das es andere Wege und Möglichkeiten gibt, die bei An- und Verkäufern Anwendung findet.
@regalboy
Das natürlich nicht... Nur war das die einzige Idee irgendwas als Nachweis zu führen um die Bargeldtransaktion mit einem Kauf zu verbinden. War nur eine Idee
Liebe Grüßen,
Sandra & Andreas
Re: Differenzbesteuerung und Nachweispflicht bei Barkäufen von Privat
@DINa3
Genau was du schilderst machen wir bereits, jedoch um das ganze zu Belegen als Ausgaben (und um selber die Übersicht zu behalten, was bereits angekommen ist und was noch fehlt). Wird dann entsprechend weiter geführt, wenn wir die Differenzbesteuerung anwenden werden.
Zu der Frage um §25a:
In unserem Fall geht es nicht um Kunstgegenstände, sonder um Sammlungsstücke & Antiquitäten und diese sind laut dem § auch zu beantragen. Von daher werden wir auch die Differenzbesteuerung erst ab 2020 anwenden und entsprechend das Lagersystem komplett umstellen.
Wenn du keine Antiquitäten, Sammlerstücke oder Kunstgenstände veräußerst bzw. darauf die Differenzbesteuerung nicht anwendest, hast du vermutlich kein "verhängnisvollen" Fehler gemacht und ein Antrag ist laut IHK nicht notwendig
Mit dem Antrag wollen wir sicher gehen, das wir auch auf diese Gegenstände die Differenzbesteuerung anweden dürfen. Zudem von der Regelbesteuerung auf die Differenzbesteuerung im Weihnachtsgeschäft umzustellen, wäre aktuell ziemlich stressig. Vondaher kommt uns dies persönlich gelegen mit dem Jahreswechsel umzustellen und ein ordentliches Lagersystem einzuführen.
Genau was du schilderst machen wir bereits, jedoch um das ganze zu Belegen als Ausgaben (und um selber die Übersicht zu behalten, was bereits angekommen ist und was noch fehlt). Wird dann entsprechend weiter geführt, wenn wir die Differenzbesteuerung anwenden werden.
Zu der Frage um §25a:
In unserem Fall geht es nicht um Kunstgegenstände, sonder um Sammlungsstücke & Antiquitäten und diese sind laut dem § auch zu beantragen. Von daher werden wir auch die Differenzbesteuerung erst ab 2020 anwenden und entsprechend das Lagersystem komplett umstellen.
Wenn du keine Antiquitäten, Sammlerstücke oder Kunstgenstände veräußerst bzw. darauf die Differenzbesteuerung nicht anwendest, hast du vermutlich kein "verhängnisvollen" Fehler gemacht und ein Antrag ist laut IHK nicht notwendig
Mit dem Antrag wollen wir sicher gehen, das wir auch auf diese Gegenstände die Differenzbesteuerung anweden dürfen. Zudem von der Regelbesteuerung auf die Differenzbesteuerung im Weihnachtsgeschäft umzustellen, wäre aktuell ziemlich stressig. Vondaher kommt uns dies persönlich gelegen mit dem Jahreswechsel umzustellen und ein ordentliches Lagersystem einzuführen.
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