Dienstrad als kostenlose Überlassung

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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regalboy
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Dienstrad als kostenlose Überlassung

Hallo,

habt ihr schon mal von der neuen Dienstrad Regelung seit 01.01.2019 gelesen?
Erst mal befristet bis zum 31.12.2020 (wobei wenn es aufhört man ja dann "leider" preiswert das gebrauchte Rad an den Angestellten verkaufen kann)
Dass man als Arbeitgeber den AN kostenfrei ein Fahrrad zur Verfügung stellen kann, wenn man im Rahmen der zur Verfügung Stellung nicht den Lohn kürzt.....
(vom Weihnachtsgeld wird nicht gesprochen...)

Viele Grüße

Johannes


3 Monate gratis Händlerbund
Tony
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Registriert: 21. Sep 2008 15:58
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Re: Dienstrad als kostenlose Überlassung

Ja. Ich habe mir schon ein Fahrrad zur Verfügung gestellt. :-}

Es gibt theoretisch noch einen lohnsteuerlich geldwerten Vorteil aus der Umsatzsteuer, was dann irgendwie 3 Euro (je nach Fahrrad) monatlich ausmacht und daher vernachlässigbar ist...

Aber unterm Strich: einfach Fahrrad über die Firma kaufen, privat benutzen und fertig. Feine Sache.
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koshop
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Re: Dienstrad als kostenlose Überlassung

Weiß jemand wo genau das geregelt ist? Ich finde da nur Webseiten mit zum Teil wiedersprüchlichen Informationen.

Gibts irgendwelche Beschränkungen bzg. Kaufpreis oder Fahrradtyp? Oder kann man auch ein Downhill Mountainbike als Dienstrad anschaffen.
regalboy
Beiträge: 9996
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Dienstrad als kostenlose Überlassung

§3 Nr. 37 EStG:
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 ist;
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