Hallo zusammen,
obwohl es ja schon viele Threads zur Buchhaltung von Amazon gibt vermisse ich doch einen groben Überblick über das Thema.
Ich handhabe es in meiner Buchhaltung (mithilfe von Lexware) so, dass ich alle Verkäufe über den Transaktionsbericht importiere und dann die Steuerdokumente gegenrechne.
Was ich mich gefragt habe - Wo denn eigentlich die verlorenen gegangenen Lagerbestände in den Steuerdokumenten auftauchen oder die Artikel, die im Lager beschädigt wurden. Kann man ja unter „Berichte“ —> „Versand durch Amazon“ nachschauen, was da alles berechnet oder erstattet wurde.
Auch stelle ich mir die Frage, ob alle monatlichen Lagergebühren im Steuerdokument „FBA“ enthalten sind.
Lange Rede kurzer Sinn:
Welche Reports muss ich neben den Steuerdokumenten (Berichte -> Steuerdokumente) noch von der Summe der Verkäufe abziehen?
Danke Euch!
Buchhaltung Amazon
Re: Buchhaltung Amazon
In den Transaktionsberichten stehen ALLE Vorgänge drin, nicht nur Bestellungen und Retouren.
Die darf man nicht einfach aufsummieren, sondern muss sie nach Transaktionstyp und -beschreibung auseinanderfieseln.
Im Wesentlichen:
- Alles, was mit Kunden zu tun hat, ist MwSt-relevant. Wird aber nicht immer und überall sauber abgebildet.
- Alle Amazon-Gebühren (außer Werbung) sind EU-Dienstleistungen und werden nach reverse-charge abgerechnet
- Amazon-"Erstattungen" (nicht verwechseln mit Kunden-Retouren) sind MwSt-freier Schadensersatz
Im Bereich Gebühren gibt es regelmäßig Abweichungen zwischen den Transaktionen und den sog. "Steuerdokumenten". Das liegt an den Rechnungskäufen, die in den Berichten und den "Steuerdokumenten" zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgerechnet werden. Ist einigermaßen kompliziert.
EU-Versand und OSS kann man mit dem Transaktionsbericht allein nicht abbilden. Dazu muss man sich aus anderen Berichten die Daten zum Lieferweg herauskramen.
Einfacher wird es, wenn man den Amazon-Umsatzsteuerberechnungsservice aktiviert hat. Da gibt's dann einen Report, wo alles Notwendige drinsteht.
Die darf man nicht einfach aufsummieren, sondern muss sie nach Transaktionstyp und -beschreibung auseinanderfieseln.
Im Wesentlichen:
- Alles, was mit Kunden zu tun hat, ist MwSt-relevant. Wird aber nicht immer und überall sauber abgebildet.
- Alle Amazon-Gebühren (außer Werbung) sind EU-Dienstleistungen und werden nach reverse-charge abgerechnet
- Amazon-"Erstattungen" (nicht verwechseln mit Kunden-Retouren) sind MwSt-freier Schadensersatz
Im Bereich Gebühren gibt es regelmäßig Abweichungen zwischen den Transaktionen und den sog. "Steuerdokumenten". Das liegt an den Rechnungskäufen, die in den Berichten und den "Steuerdokumenten" zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgerechnet werden. Ist einigermaßen kompliziert.
EU-Versand und OSS kann man mit dem Transaktionsbericht allein nicht abbilden. Dazu muss man sich aus anderen Berichten die Daten zum Lieferweg herauskramen.
Einfacher wird es, wenn man den Amazon-Umsatzsteuerberechnungsservice aktiviert hat. Da gibt's dann einen Report, wo alles Notwendige drinsteht.
Re: Buchhaltung Amazon
Hallo in die Runde,
ich bin noch ganz frisch hier dabei und wäre euch äußerst dankbar für eine kurze Einschätzung, bzw. Tips wie ich am besten verfahren sollte.
Stichworte: Reverse Charge auf Amazon Gebühren / Umsatzsteuervoranmeldung / Neugründung Kleinunternehmer
Folgende Situation:
Nach anfänglicher Versuchsphase seit Jahresbeginn letztendlich Gewerbeanmeldung im Juli (Kleinunternehmerregelung) rückwirkend zum 1.1., Zuweisung UStID im September.
Bis zur Eintragung der UStID vergangenen Monat natürlich alle Amazon Gebührenrechnungen Brutto inkl. 19% USt.
Nun steht die erste Quartals Umsatzsteuervoranmeldung an. Welche Gebührenrechnungen würdet ihr alle bei ELSTER berücksichtigen?
Nur die neuerliche September Netto Rechnung (Verwendung UStID)? Alle Rechnungen des Quartals? Alle Rechnungen seit Jahresbeginn?
Da hier inzwischen schon ein mittlerer 3-stelliger Steuerbetrag zusammenkommt möchte ich diesen äußerst ungern doppelt zahlen.
Vielen lieben Dank vorab.
ich bin noch ganz frisch hier dabei und wäre euch äußerst dankbar für eine kurze Einschätzung, bzw. Tips wie ich am besten verfahren sollte.
Stichworte: Reverse Charge auf Amazon Gebühren / Umsatzsteuervoranmeldung / Neugründung Kleinunternehmer
Folgende Situation:
Nach anfänglicher Versuchsphase seit Jahresbeginn letztendlich Gewerbeanmeldung im Juli (Kleinunternehmerregelung) rückwirkend zum 1.1., Zuweisung UStID im September.
Bis zur Eintragung der UStID vergangenen Monat natürlich alle Amazon Gebührenrechnungen Brutto inkl. 19% USt.
Nun steht die erste Quartals Umsatzsteuervoranmeldung an. Welche Gebührenrechnungen würdet ihr alle bei ELSTER berücksichtigen?
Nur die neuerliche September Netto Rechnung (Verwendung UStID)? Alle Rechnungen des Quartals? Alle Rechnungen seit Jahresbeginn?
Da hier inzwischen schon ein mittlerer 3-stelliger Steuerbetrag zusammenkommt möchte ich diesen äußerst ungern doppelt zahlen.
Vielen lieben Dank vorab.
Re: Buchhaltung Amazon
Warum denkt jeder das er sich mit Kleinunternehmer was gutes tut in Verbindung mit Amazon? Wird das in den Tiktokvideos so dargestellt?
Re: Buchhaltung Amazon
Die prognostizierten Umsätze waren noch im Rahmen und ich wollte mich vorallem nicht direkt an 5 Jahre Regelbesteuerung binden, sollten die Umsätze in den kommenden Jahren wieder zurück gehen. Ich handele überwiegend mit Gebrauchtware.
Zuletzt geändert von illenium am 7. Okt 2023 20:46, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Buchhaltung Amazon
Dafür bezahlst du auf alle Amazon Gebühren nochmal 19% Ust drauf aber kannst dir keine Vorsteuer ziehen. Die Arbeit ist die gleiche aber der Preis nicht.
Re: Buchhaltung Amazon
Wie ich noch darüber ergänzt habe, handele ich fast ausschließlich mit Gebrauchtware wo ich sowieso keine Vorsteuer ziehen könnte. Das lässt die Kalkulation schon ganz anders aussehen.
Re: Buchhaltung Amazon
Okay, bei Regelbesteuerung würden den gesparten/abziehfähigen Reverse Charge Steuern jedoch die Abführung der USt vom Verkaufspreis gegenüber stehen. Dazwischen liegt dann locker der Faktor 10.
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