Betriebsaufspaltung - Erfahrungen ?

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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Andy79
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Betriebsaufspaltung - Erfahrungen ?

Hallo,

wir planen in einem Jahr den Wechsel von Einzelunternehmung zur GmbH. Das haben wir mit dem Steuerberater bereits diskutiert.

Aber leider ist mir jetzt der Begriff "Betriebsaufspaltung" sehr oft begegnet und davon war bisher bei Stb. noch keine Rede.

Zur Konstellation:

größeres Grundstück mit 2 Flurstücken (1x Privathaus + 1x Firmengebäude). Das "Firmengelände" wurde letztes Jahr neu vermessen und "ausgegliedert".
Meine Frau ist "Besitzer" von allem und Inhaber der Einzelunternehmung.

Plan war dass meine Frau alleiniger Gesellschafter der GmbH wird und ich als Ehemann Geschäftsführer.
Die Einzelunternehmung sollte in die GmbH "übergehen" und dann abgemeldet werden.
Sie wollte dann ein neues Gewerbe anmelden um damit das Betriebsgelände als Besitzer des Grundstücks und des Gebäudes der GmbH zu vermieten / verpachten.

Aber genau diese Konstellation ist dann wohl eine echte Betriebsaufspaltung.

Ich hatte das mit einfacher Logik bisher nicht als Problem gesehen aber das scheint es dann doch zu sein. Mir ist klar dass meine Frau dann entsprechende Steuern auf die Mieteinkünfte zahlen muss und die Miete natürlich ortsüblich sein muss.

Aber je mehr ich jetzt nachgelesen habe desto verwirrender ist das alles.

Vielleicht hat hier jemand Erfahrungen damit und kann uns ein paar Tipps geben.

Danke !


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AndreM93
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Re: Betriebsaufspaltung - Erfahrungen ?

Hast du das Video schon gesehen?
Andy79
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Re: Betriebsaufspaltung - Erfahrungen ?

danke, ja das sind die Infos die ich auch gelesen haben nur etwas verständlicher erklärt.

Alles Mist.

Ich frage mal meinen Steuerberater nach den verschiedenen Strategien und hole mir in der Nähe auch eine zweite Meinung ein. Das Thema sollte man in jedem Fall umfangreich besprechen..
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Ach
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Re: Betriebsaufspaltung - Erfahrungen ?

Das Grundstück ist doch jetzt auch schon Betriebsvermögen - warum willst Du die Betriebsaufspaltung vermeiden?
Im dümmsten Fall kommen doch, wenn du keine Betriebsaufspaltung hast, erhebliche Steuern auf dich zu, wenn die stillen Reserven beim Übergang ins Privatvermögen aufgedeckt und schlagartig besteuert werden.

Das besprich bitte unbedingt mit deinem StB, möglicherweise ist die Betriebsaufspaltung sehr wünschenswert!
meikel
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Re: Betriebsaufspaltung - Erfahrungen ?

Andy79 hat geschrieben: 2. Jun 2021 15:12
größeres Grundstück mit 2 Flurstücken (1x Privathaus + 1x Firmengebäude). Das "Firmengelände" wurde letztes Jahr neu vermessen und "ausgegliedert".
Meine Frau ist "Besitzer" von allem und Inhaber der Einzelunternehmung.

Hallo.

1. Deine Frau ist also im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen und es gibt jetzt 2 Grundstücke im Grundbuch ?

2. Wie kann man Inhaber*in einer Einzelunternehmung sein und wie kann selbige in einer GmbH "aufgehen" ?
Oder ist die Einzelunternehmung eine im Handelsregister eingetragene "e.K."

Im Rahmen eines Umzugs habe ich auch nochmal nachgelesen wegen Gewerbeab-/um-/anmeldung:

So wie ich das verstehe, kann man nur einmal "im Leben" ein Gewerbe anmelden.
Im Rahmen der Anmeldung gibt man die Art der Tätigkeit an. Z.B. Seife verkaufen.
Geht man z.B. in Rente und will gewerblich nicht mehr tätig sein, meldet man sein Gewerbe unwiderruflich ab.
Eine Neuanmeldung ist dann nie mehr möglich.

Die andere Art der Abmeldung ist der Umzug in einen anderen Meldebezirk.

In deinem Fall wäre es wohl eine Gewerbeummeldung, die besagt, daß die Art der Gewerbetätigkeit nun "Vermietung und Verpachtung" ist.
Oder man lässt die Seife drin und erweitert einfach den Tätgkeitsbereich.
Andy79
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Re: Betriebsaufspaltung - Erfahrungen ?

Hallo Meikel,

zu 1. unser Grundstück (4500qm) bestand aus 2 Flurstücken. (haben wir so gekauft) . Bisher war das Problem dass die Flurstücke genau in der Mitte des Geschäftsgebäudes getrennt waren.
Jetzt haben wir es neu vermessen sodass es ein Flurstück mit dem Firmengebäude + Parkplatz + Warenanlieferung gibt und 1 Flurstück mit privatem Wohnhaus + Garage , Wiese ect...
Damit wollten wir eine sinnvolle Trennung auch für die Zukunft. (Kosten Katasteramt für 1-2 Stunden Büroarbeit und 2 Stunden Vor-Ort Messung 4000 €)
Im Grundbuch ist meine Frau als alleiniger Eigentümer für beide Flurstücke eingetragen

zu 2. Es soll (wenn ich den Stb. richtig verstanden habe) werden: Einbringung in neue GmbH-Gründung: Umwandlung durch Sachgründung

Ich würde mal das Wiesbadener Modell (wobei das schwierig wird wenn ich Geschäftsführer der GmbH bin) oder ggf. die zusätzliche Gbr mit dem Steuerberater besprechen.

Die Ummeldung / Änderung des Geschäftsfeldes der Einzelunternehmung für die Vermietung wird wohl eher das geringste Problem sein.
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daytrader
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Re: Betriebsaufspaltung - Erfahrungen ?

meikel hat geschrieben: 4. Jun 2021 08:58

So wie ich das verstehe, kann man nur einmal "im Leben" ein Gewerbe anmelden.
Im Rahmen der Anmeldung gibt man die Art der Tätigkeit an. Z.B. Seife verkaufen.
Geht man z.B. in Rente und will gewerblich nicht mehr tätig sein, meldet man sein Gewerbe unwiderruflich ab.
Eine Neuanmeldung ist dann nie mehr möglich.
Sorry dass ich dazwischen grätsche.....ist das wirklich so? Wenn ich jetzt also keinen Bock mehr habe, muss man das Gewerbe "laufen" lassen? In 10 Jahren nochmal neu anmelden, weil ich doch wieder Lust habe, ist nicht mehr möglich?

Kann man denn ein Gewerbe einfach so laufen lassen, ohne etwas aktiv darin zu tun.
marcibet
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Re: Betriebsaufspaltung - Erfahrungen ?

Man meldet das Unternehmen ruhend wenn es nicht mehr aktiv ist.
Und natürlich kann man zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit neugründen / umgründen / wasauchimmer.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
regalboy
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Re: Betriebsaufspaltung - Erfahrungen ?

meikel hat geschrieben: 4. Jun 2021 08:58 ... So wie ich das verstehe, kann man nur einmal "im Leben" ein Gewerbe anmelden.
Im Rahmen der Anmeldung gibt man die Art der Tätigkeit an. Z.B. Seife verkaufen.
Geht man z.B. in Rente und will gewerblich nicht mehr tätig sein, meldet man sein Gewerbe unwiderruflich ab.
Eine Neuanmeldung ist dann nie mehr möglich.
...
Das ist das sagen wir mal "kreativste" was ich in den letzten Monaten gehört habe. :shock:
Slater
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Re: Betriebsaufspaltung - Erfahrungen ?

Diese Art der Beschränkung der Berufsfreiheit, wäre auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
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stbdigital
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Re: Betriebsaufspaltung - Erfahrungen ?

Nur mal so neben bei da ich es ein wenig mitgelesen habe, zur Betriebsaufspaltung ist ja eigentlich alles gesagt bzw. im Video dargestellt worden.

Ich habe nur noch gelesen dass die Ehefrau 100% Gesellschafterin werden soll und der Ehemann Geschäftsführer. Ist das echt so gewünscht, damit entsteht ja SV Pflicht für den GF. Wollte man dass ?

Schönen Abend von der Couch
Stefan Gostomzik
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