Belegnachweise für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren OSS innergemeinschaftliche Lieferungen

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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jordan-jojel
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Belegnachweise für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren OSS innergemeinschaftliche Lieferungen

Hallo ,

Ich habe eine Frage zum Thema Belegnachweise für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhrenlieferungen, OSS-Lieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen.

Wie macht ihr das mit den Nachweisen.
Unternehmen, die Ware von Deutschland ins Drittland (nicht EU-Staaten) exportieren, können diese als so genannte Ausfuhrlieferung aufgrund der Steuerbefreiungsregelung des § 4 Nr. 1a in Verbindung mit § 6 Umsatzsteuergesetz (UStG) steuerfrei abrechnen.
Bedingung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung ist, dass die entsprechenden Voraussetzungen nachgewiesen werden. Der Nachweis ist eine unverzichtbare materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung. Kann der Nachweis nicht geführt werden, darf die Steuerbefreiung nicht in Anspruch genommen werden. Das heißt, die Rechnung muss mit deutscher Umsatzsteuer ausgestellt werden und diese muss ans Finanzamt abgeführt werden. Der Nachweis muss dabei als Doppelnachweis geführt werden und zwar
als Belegnachweis und
als Buchnachweis.
Bei meinen eBay und Amazon Bestellungen handelt es sich um Bestellungen unter 1000 Euro. Es gibt also keine Atlas Anmeldung. Die Artikel werden verschickt.

Das wäre der Sonderfall Postsendung:
Für Postsendungen gelten ebenfalls Besonderheiten. Hier kommen als Ausfuhrnachweise in Betracht:

Versendungsbelege, und zwar

a) der Einlieferungsbeleg für eingeschriebene Briefsendungen einschließlich eingeschriebener Päckchen, für Briefe mit Wertangabe und für gewöhnliche Briefe mit Nachnahme sowie der Einlieferungsschein für Filialkunden bzw. die Einlieferungsliste (Auftrag zur Beförderung Ausland) für Vertragskunden für Postpakete (Wertpakete und gewöhnliche Postpakete). Die Bescheinigung wird erteilt auf Einlieferungsbelegen bzw. -scheinen, im Einlieferungsbuch, auf Belegen des Absenders, die im Aufdruck mit dem Einlieferungsbeleg bzw. -schein, der Einlieferungsliste oder dem Einlieferungsbuch im Wesentlichen übereinstimmen, und - bei gewöhnlichen Postpaketen - auch auf vom Absender vorbereiteten Bescheinigungen,
Ich habe bis jetzt bei den von mir verschickten Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen die Rechnung zusammen mit dem Versandlabel und CN22/CN23 und dem Einlieferungsbeleg abgeheftet. Dies wurde bis jetzt vom Finanzamt nicht beanstandet. Problem dabei ist aber schon die FBA Sendungen. Hier habe ich den Rechnungsbeleg und nur eine Mail von Amazon, dass die Sendung verschickt wurde. Wie ist das rechtlich? Amazon stellt mir keinen Versandnachweis aus. Wie macht ihr das?

Zweite Frage: Seit der Umstellung auf OSS betrifft der Nachweis ja jede Bestellung aus dem Ausland. Dementsprechend müsste ich für jede Bestellung ins Ausland alle Dokumente zusammenstellen und einlagern. Das ist bei der Menge aber kaum möglich. Gibt es da Tools oder Programme die das für mich übernehmen? Setzt Ihr solche Programme ein oder wie dokumentiert ihr eure Auslandslieferungen?

Es muss hier ja Möglichkeiten geben das automatisch zu machen. Dies betrifft ja jede Sendung die Amazon aus Polen/Tschechien nach Deutschland liefert.


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koshop
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Re: Belegnachweise für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren OSS innergemeinschaftliche Lieferungen

Also bei DHL kann man jeden Monat einen Nachweis für alle Sendungen als PDF im Geschäftskundenportal runterladen. Wie andere Paketdienste das handhaben, weiß ich nicht.

Edit: Achso, Amazon, da kenn ich mich nicht aus. Könnte mir aber ebenfalls vorstellen, daß die irgendwo zentral sowas bereitsstellen.
jordan-jojel
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Re: Belegnachweise für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren OSS innergemeinschaftliche Lieferungen

koshop hat geschrieben: 9. Dez 2021 12:42 Also bei DHL kann man jeden Monat einen Nachweis für alle Sendungen als PDF im Geschäftskundenportal runterladen. Wie andere Paketdienste das handhaben, weiß ich nicht.

Edit: Achso, Amazon, da kenn ich mich nicht aus. Könnte mir aber ebenfalls vorstellen, daß die irgendwo zentral sowas bereitsstellen.
Hallo, wo genau kann man ein PDF runterladen? Unter Verfolgen - > Sendungsliste -> Internationale Sendungen kann ich die Sendungen einsehen und auch den Auslieferungsnachweis anzeigen lassen. Einen Export finde ich aber nicht.
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koshop
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Re: Belegnachweise für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren OSS innergemeinschaftliche Lieferungen

Rechnungen & Reports -> Proactive Reports -> Reports herunterladen
roman
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Re: Belegnachweise für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren OSS innergemeinschaftliche Lieferungen

Was möchtest Du mehr als einen Sendungsnachweis?
Wenn Du eine Dokumentation hast dass die Sendung (und wohin) versendet wurde, ist das meiner Meinung nach ausreichend
Wenn man bspw. als Brief (ohne Aufgabebeleg) versendet, macht man sich die Versanddokumentation selbst (z.B. durch Eintrag im Rechnungssystem beim jeweiligen Rechnungsdatensatz dass die Bestellung am XY per Post-Brief versendet wurde).
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Re: Belegnachweise für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren OSS innergemeinschaftliche Lieferungen

Bei DPD gilt die Monatsrechnung als Nachweiss steht auch auf jeder Rechnung drauf.

DHL geben wir gegenüber in der Filiale ab und heften den Einlieferungsbeleg zur Rechnung. Wo steht dass man auch die Zollinhaltserklärung abheften muss??
Unternehmen, die Ware von Deutschland ins Drittland (nicht EU-Staaten) exportieren, können diese als so genannte Ausfuhrlieferung aufgrund der Steuerbefreiungsregelung des § 4 Nr. 1a in Verbindung mit § 6 Umsatzsteuergesetz (UStG) steuerfrei abrechnen.
Bedingung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung ist, dass die entsprechenden Voraussetzungen nachgewiesen werden. Der Nachweis ist eine unverzichtbare materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung. Kann der Nachweis nicht geführt werden, darf die Steuerbefreiung nicht in Anspruch genommen werden. Das heißt, die Rechnung muss mit deutscher Umsatzsteuer ausgestellt werden und diese muss ans Finanzamt abgeführt werden. Der Nachweis muss dabei als Doppelnachweis geführt werden und zwar
als Belegnachweis und
als Buchnachweis.
Wo steht dass das man das bei OSS Lieferungen machen muss. In dem zitierten Auschnitt geht es ausdrücklich nur um Waren die ins Drittland exportiert werden. Dass man das bei IGL Lieferungen auch machen muss ist mir klar. Das man das bei OSS Lieferungen an Privatkunden machen müsste wäre mir neu. Ich lasse mich aber gerne aufklären dazu habe ich allerdings bis jetzt keine Quellen gefunden.
Insolvenz-Pro
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Re: Belegnachweise für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren OSS innergemeinschaftliche Lieferungen

roman hat geschrieben: 9. Dez 2021 13:04 Was möchtest Du mehr als einen Sendungsnachweis?
Wenn Du eine Dokumentation hast dass die Sendung (und wohin) versendet wurde, ist das meiner Meinung nach ausreichend
Wenn man bspw. als Brief (ohne Aufgabebeleg) versendet, macht man sich die Versanddokumentation selbst (z.B. durch Eintrag im Rechnungssystem beim jeweiligen Rechnungsdatensatz dass die Bestellung am XY per Post-Brief versendet wurde).
Sehe ich auch so!
jordan-jojel
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Re: Belegnachweise für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren OSS innergemeinschaftliche Lieferungen

koshop hat geschrieben: 9. Dez 2021 13:03 Rechnungen & Reports -> Proactive Reports -> Reports herunterladen
Da gibt es bei mir nur die beiden Punkte "Rechnungsübersicht" und "Versadnmonitor".

DHL hat mir auf das hier geschickt:

In den neuen Bereichen "Sendungssuche Übersicht" und "Sendungssuche Liste" gibt es leider noch keine Exportmöglichkeit für den Sendungsnachweis. Wir arbeiten bereits an einer baldigen Bereitstellung dieser Funktionalität.

Exporte sind aktuell nur über die "Sendungssuche (alt)" unter "Verfolgen Waren & Paket" möglich.
Ich habe den Kundenservice einmal dazu angeschrieben.
jordan-jojel
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Re: Belegnachweise für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren OSS innergemeinschaftliche Lieferungen

roman hat geschrieben: 9. Dez 2021 13:04 Was möchtest Du mehr als einen Sendungsnachweis?
Wenn Du eine Dokumentation hast dass die Sendung (und wohin) versendet wurde, ist das meiner Meinung nach ausreichend
Wenn man bspw. als Brief (ohne Aufgabebeleg) versendet, macht man sich die Versanddokumentation selbst (z.B. durch Eintrag im Rechnungssystem beim jeweiligen Rechnungsdatensatz dass die Bestellung am XY per Post-Brief versendet wurde).
Ich suche eine Möglichkeit dies automatisierter zu machen. Ich möchte nicht zu tausenden Sendungen die Unterlagen ausdrucken und abheften. Bzw. suche eine Möglichkeit die Versandbelege digital zu archivieren, ohne das ich alle Belege per Hand einscannen und beschriften muss.
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koshop
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Re: Belegnachweise für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren OSS innergemeinschaftliche Lieferungen

Also das was ich meine sind spezifische Reports von DHL zur Dokumentation der Auslandssendungen.

Das ist eine ZIP Datei in der sind sechs Dateien enthalten:
1 x PDF Versendungsnachweise EU DHL CONNECT
1 x PDF Versendungsnachweise EU DHL PREMIUM
1 x PDF Versendungsnachweis Drittlandsgebiet

Und zusätzlich die ganzen Daten noch mal als Excel Datei.
jordan-jojel
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Re: Belegnachweise für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren OSS innergemeinschaftliche Lieferungen

koshop hat geschrieben: 9. Dez 2021 15:01 Also das was ich meine sind spezifische Reports von DHL zur Dokumentation der Auslandssendungen.

Das ist eine ZIP Datei in der sind sechs Dateien enthalten:
1 x PDF Versendungsnachweise EU DHL CONNECT
1 x PDF Versendungsnachweise EU DHL PREMIUM
1 x PDF Versendungsnachweis Drittlandsgebiet

Und zusätzlich die ganzen Daten noch mal als Excel Datei.
Danke. Solche Versendungsnachweise suche ich. Den Report gibt es aber in meinem GKP nicht. Ich habe den GKP Service einmal angeschrieben ob die mir die Reports freischalten können.
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