Moin zusammen,
stehe gerade auf dem Schlauch zur steuerlichen Behandlung vom Erwerb eines Anlagegutes.
Situation: IST-Versteuerung, EÜR.
Bestellung und Bezahlung Anlagegut 80000 EUR im Dezember, wird im Januar erst berechnet und geliefert.
Wird dieses steuerlich berücksichtigt im Bezug auf Abschreibungen / Sonderabschreibungen?
Meiner Meinung nach wird dieses erst 2018 berücksichtigt, da erst dort das Gut tatsächlich "physikalisch vorhanden" ist, ein bekannter Unternehmer meinte jedoch bei EÜR direkt bei Zahlung, also 2017. Ein anderer Unternehmer meint auch 2018. 3 Leute, zwei Meinungen. Bei der normalen Anschaffung von Waren ist es ja klar.. aber von dem Anlagegut?
Steuerberater ist noch in Urlaub, aber das interessiert mich jetzt...
Was ist korrekt?
Anschaffung Anlagegut Dezember, LIeferung Januar
- lallekalle
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Re: Anschaffung Anlagegut Dezember, LIeferung Januar
aufgrund der Zahlung 2017 - gehört es ins Jahr 2017
Re: Anschaffung Anlagegut Dezember, LIeferung Januar
Umsatzsteuerlich ja. Die Abschreibung kann aber natürlich nicht vor der Lieferung beginnen.gemeinnützigerVerein hat geschrieben:aufgrund der Zahlung 2017 - gehört es ins Jahr 2017
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Re: Anschaffung Anlagegut Dezember, LIeferung Januar
Alles klar. Dann passt ja alles und meine Einschätzung war korrekt.
Re: Anschaffung Anlagegut Dezember, LIeferung Januar
Die Vorsteuer kommt allerdings nur dann nach 2017 wenn du irgendeine Form von Vorkasse-Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer bekommen hast.
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Re: Anschaffung Anlagegut Dezember, LIeferung Januar
Ich habe nur eine Abschlagsrechnung erhalten. Ob die Vorsteuer einen Monat früher oder später kommt, ist zum Glück egal, es geht nicht um die Liquidität. Der andere Unternehmer meinte nur, dass ich dann für 2017 die 20%ige Sonderabschreibung vornehmen könnte, was ich bezweifelte, da das Gut ja noch gar nicht in meinem Besitz ist.
Re: Anschaffung Anlagegut Dezember, LIeferung Januar
Doch. Google mal Investitionsabzugsbetrag. Dafür ist die Zahlung noch nichtmal relevant. Allerdings bin ich überfragt, ob das bei Einnahmeüberschussrechnern geht.eluno hat geschrieben:Ich habe nur eine Abschlagsrechnung erhalten. Ob die Vorsteuer einen Monat früher oder später kommt, ist zum Glück egal, es geht nicht um die Liquidität. Der andere Unternehmer meinte nur, dass ich dann für 2017 die 20%ige Sonderabschreibung vornehmen könnte, was ich bezweifelte, da das Gut ja noch gar nicht in meinem Besitz ist.
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Re: Anschaffung Anlagegut Dezember, LIeferung Januar
Geht! Ich bilde und nutze für alle Anlagegüter jeweils den IAB. Für die 80000 EUR Investition wurde dieser 2016 bereits gebildet und 2017 das Anlagegut bestellt und bezahlt.wolle hat geschrieben: Doch. Google mal Investitionsabzugsbetrag. Dafür ist die Zahlung noch nichtmal relevant. Allerdings bin ich überfragt, ob das bei Einnahmeüberschussrechnern geht.
Re: Anschaffung Anlagegut Dezember, LIeferung Januar
Egal ist das nicht. Wenn du z.B. die Vorsteuer in 2018 ziehst und das Finanzamt sagt dann, ne das gehört nach 2017 und verweigert den Vorsteuerabzug für 2018 aber die UST-Erklärung für 2017 ist schon bestandskräftig und du kannst die nicht mehr korrigieren, dann kannst du dumm in die Röhre gucken.Ob die Vorsteuer einen Monat früher oder später kommt, ist zum Glück egal, es geht nicht um die Liquidität.
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Re: Anschaffung Anlagegut Dezember, LIeferung Januar
Danke für den Tipp, ich hoffe jedoch, dass der Steuerberater weiß, was er tut.
Aber eine wirkliche Rechtssicherheit gibts ja nie... die Qualität meines alten Steuerberaters (mittlerweile in Rente) kann ich bei meiner Betriebsprüfung im März testen... bin mal gespannt, ob und was dort aufpoppt...
Aber eine wirkliche Rechtssicherheit gibts ja nie... die Qualität meines alten Steuerberaters (mittlerweile in Rente) kann ich bei meiner Betriebsprüfung im März testen... bin mal gespannt, ob und was dort aufpoppt...
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