Anhebung GWG-Grenze 2018 auf 800€

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fossi
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Anhebung GWG-Grenze 2018 auf 800€

haufe.de hat geschrieben:Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800 EUR erhöht

Zu DM-Zeiten lag die GWG-Grenze bei 800 DM. Für die Umrechnung in Euro wurden 410 EUR festgelegt. Und nun wird sie durch das „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“ auf 800 EUR angehoben.


Am 27.4.2017 hat der Bundestag dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zugestimmt. Nach der Zustimmung des Bundesrats und der Veröffentlichung im BGBl. (BGBl. I 2017, S. 2074) ist das das Gesetz in Kraft getreten. Trotz des Namens beinhaltet das Gesetz eine für die Praxis bedeutsame Anhebung der Grenzwerte für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG).


Praxis-Tipp: Investitionen nach 2018 verlagern
Die Anhebung der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter soll für solche Investitionen gelten, die nach dem 31.12.2017 getätigt werden (§ 52 Abs. 12 Satz 3 EStG). Insofern sollten Steuerpflichtige, die Anschaffungen planen, die voraussichtlich zwischen 410 EUR (alte Grenze) und 800 EUR (neue Grenze) liegen, prüfen, ob die Investition nicht bis 2018 verschoben werden kann, damit eine sofortige Geltendmachung erfolgen kann.
Quelle: https://www.haufe.de/finance/jahresabsc ... 11044.html


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koshop
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Re: Anhebung GWG-Grenze 2018 auf 800€

Jetzt schon. Nach nur 53 Jahren... :konfuzius:

Wird Zeit das solche Sachen automatisch an die Inflationsrate angepasst werden. Immer diese großkotzige Reformgetue nervt - wenn nach Jahren oder Jahrzenten irgendwelche Beträge mal anpasst was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte.
Ralf
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Re: Anhebung GWG-Grenze 2018 auf 800€

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fossi
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Re: Anhebung GWG-Grenze 2018 auf 800€

Eine Erinnerung vor Jahresabschluss, wo viele Händler noch schnell in den Gewinnminderungskaufrausch verfallen, ist vielleicht nicht sooo verkehrt. :)
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heike24
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Re: Anhebung GWG-Grenze 2018 auf 800€

Halo zusammen,
hier eine Zusammenfassung: https://www.haufe.de/finance/jahresabsc ... 29272.html
Mit freundlichem Gruß
Heike Eisenbeißer
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