Hallo zusammen
Ich kaufte im Januar auf Amazon etwas für 200 € bei einem polnischen Händler.
Nun merkte ich, dass auf der Rechnung keine deutsche Ust ID vermerkt ist. Ich schrieb den Händler an und bat um eine Korrektur bzw. Gutschrift usw. Ich teilte ihm meine deutsche Ust ID mit und hoffte auf eine Anpassung. Ich bin mit meinem Vorhaben gescheitert.
Auf der Rechnung wurden 19% anstatt 23% Umsatzsteuer berechnet.
Über das OSS Verfahren könnte ich die Umsatzsteuer zurück erlangen, oder?
Was könnt ihr mir raten?
Vielen Dank im Voraus.
Amazon Kauf polnischer Verkäufer Umsatzsteuer
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Re: Amazon Kauf polnischer Verkäufer Umsatzsteuer
Nein.
Hättest du als Unternehmen gekauft (Amazon Business Konto), also mit Angabe deiner USt-ID, wäre automatisch und pflichtgemäß eine IGL zustandekommen.
Kaufst du statt dessen ümit einem Amazon-Verbraucher-Account, also ohne Vorab-Bereitstellung deiner USt-ID, braucht der Verkäufer - von Rechts wegen - nicht nur nicht einmal von vorn herein eine Rechnung auszustellen (aber das nur nebenbei), sondern ist sogar verpflichtet, die jeweils passende USt auszuweisen: die Deutsche, wenn Teilnahme am OSS, die Polnische, wenn kein OSS. Gleiches gilt natürlich für die Nennung der dazugehörigen USt-ID. In beiden Fällen gibt es jedoch für dich kein Recht auf Vorsteuerabzug, denn B2B ist immer per IGL abzuwickeln!
Die nachträgliche Änderung ist lt. Gesetz nicht erlaubt, eine - ggf. - Stornierung + Neuausstellung der Rechnung wäre eine reine Kulanzhandlung des Händlers zu der es jedoch keinerlei Verpflichtung gibt und - wenn mich nicht alles täuscht - hätte dies auch innerhalb von max. 3 Monaten nach "Ausfuhr" erfolgen müssen.
Fehler in einer bestehenden Rechnung (hier: fehlende USt-ID) dürfen allerdings schon "korrigiert" werden, aber nur, wenn diese durch den Aussteller gemacht wurden UND (!) sie keine umsatzsteuerliche Relevanz besitzen. Letztes ist jedoch meiner Einschätzung nach hier definitiv NICHT der Fall.
Für mich stellt es sich allerdings - unabhängig vom Fehler des Verkäufers - durchaus als Fakt dar, dass DU deine RechnungsPRÜFUNGSPFLICHT nicht mit der nötigen Sorgfalt und Zeitnähe erfüllt hast.
Hättest du als Unternehmen gekauft (Amazon Business Konto), also mit Angabe deiner USt-ID, wäre automatisch und pflichtgemäß eine IGL zustandekommen.
Kaufst du statt dessen ümit einem Amazon-Verbraucher-Account, also ohne Vorab-Bereitstellung deiner USt-ID, braucht der Verkäufer - von Rechts wegen - nicht nur nicht einmal von vorn herein eine Rechnung auszustellen (aber das nur nebenbei), sondern ist sogar verpflichtet, die jeweils passende USt auszuweisen: die Deutsche, wenn Teilnahme am OSS, die Polnische, wenn kein OSS. Gleiches gilt natürlich für die Nennung der dazugehörigen USt-ID. In beiden Fällen gibt es jedoch für dich kein Recht auf Vorsteuerabzug, denn B2B ist immer per IGL abzuwickeln!
Die nachträgliche Änderung ist lt. Gesetz nicht erlaubt, eine - ggf. - Stornierung + Neuausstellung der Rechnung wäre eine reine Kulanzhandlung des Händlers zu der es jedoch keinerlei Verpflichtung gibt und - wenn mich nicht alles täuscht - hätte dies auch innerhalb von max. 3 Monaten nach "Ausfuhr" erfolgen müssen.
Fehler in einer bestehenden Rechnung (hier: fehlende USt-ID) dürfen allerdings schon "korrigiert" werden, aber nur, wenn diese durch den Aussteller gemacht wurden UND (!) sie keine umsatzsteuerliche Relevanz besitzen. Letztes ist jedoch meiner Einschätzung nach hier definitiv NICHT der Fall.
Für mich stellt es sich allerdings - unabhängig vom Fehler des Verkäufers - durchaus als Fakt dar, dass DU deine RechnungsPRÜFUNGSPFLICHT nicht mit der nötigen Sorgfalt und Zeitnähe erfüllt hast.
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Re: Amazon Kauf polnischer Verkäufer Umsatzsteuer
Bei Verbraucher-Konten kann man jetzt bezogen auf die Lieferadresse auch die Umsatzsteuer-ID hinterlegen.
Re: Amazon Kauf polnischer Verkäufer Umsatzsteuer
Bin aus PL, kann dir sagen, bei Kauf aus PL, rate ich dir IMMER vor dem Kauf anzumerken, dass du eine Rechnung willst + deine Steuernummer/VAT ID.
Privatrechnung -> Firmenrechnung mögen unsere Finanzämter nämlich überhaupt nicht. Schon gar nicht nach so einem langen Zeitabstand.
Hätte der Verkäufer nicht am OSS-Verfahren teilgenommen und dir zb. nur einen Kassenbeleg ausgestellt (ja gibt hier teils im Onlinehandel Kassenpflicht ), hättest du nichtmal deine Steuernummer nachträglich drauf bekommen.
Privatrechnung -> Firmenrechnung mögen unsere Finanzämter nämlich überhaupt nicht. Schon gar nicht nach so einem langen Zeitabstand.
Hätte der Verkäufer nicht am OSS-Verfahren teilgenommen und dir zb. nur einen Kassenbeleg ausgestellt (ja gibt hier teils im Onlinehandel Kassenpflicht ), hättest du nichtmal deine Steuernummer nachträglich drauf bekommen.
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