Amazon droht mit Sperrung: "Bitte USt-ID in UK hochladen"

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eselt.de
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Re: Amazon droht mit Sperrung: "Bitte USt-ID in UK hochladen

So ist es leider.
Ich habe neulich gelesen, dass EU eine Vereinfachung plant.
D.h. die Meldung und Zahlung nur in eigenem Land und dann übernimmt das Steueramt die Zahlungen an andere Länder.
Frühstens im 2020 leider... Und nach dem Brexit wird das wahrscheinlich für UK sowieso nicht gelten...



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roman
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Re: Amazon droht mit Sperrung: "Bitte USt-ID in UK hochladen

xMerchant hat geschrieben:Ich vermute, du überblickst das Problem noch nicht so ganz. Du bist vermutlich seit Jahren in UK steuerpflichtig.
Wenn ich @jupp richtig verstanden hatte, hatte der doch der Lagerung in UK widersprochen.
Wenn keine Lagerung in UK erfolgte, dann sehe ich - sofern die Lieferschwelle nicht überschritten wurde - auch keine Notwendigkeit zur Nachversteuerung per UK-UID.
eselt.de hat geschrieben:So ist es leider.
Ich habe neulich gelesen, dass EU eine Vereinfachung plant.
Vereinfachung würde ich nicht sagen: Während man bislang Lieferschwellen hatte und damit geringfügige Versendungslieferungen in diese Länder mit der Händlerland-USt belegen konnte, muß dann praktisch jeder Händler (sofern er weiterhin ins Ausland verkaufen möchte) Rechnungen mit allen 28 EU-Steuersätzen erstellen können, und auch für alle Länder einzeln erklären.
Man braucht sich daher nicht mehr in 28 Ländern registrieren, sondern kann das über das heimische Finanzamt erklären.
Firmen die daher in VIELEN Ländern Steuernummern hatte, haben daher tatsächlich eine Vereinfachung. Das sind aber üblicherweise nur sehr große Händler.
Ich denke hier im Sellerforum ist fast jeder nur in einem Land registriert, oder maximal 2-3 Länder.
Für kleine Händler wird es daher meiner Meinung nach ein deutlicher Mehraufwand ins Ausland zu liefern.

Außerdem vermute ich (Details sind ja noch nicht bekannt) gilt dieser One-Stop-Shop doch nur für Lieferungen "von außen" ins Zielland. Wird daher im Zielland direkt eingelagert (oder diese "tolle" PL/CZ-Konstellation), kommt man wohl weiterhin um keine Registrierung in diesen Ländern herum.
eselt.de hat geschrieben: Frühstens im 2020 leider... Und nach dem Brexit wird das wahrscheinlich für UK sowieso nicht gelten...
Auch wenn die genauen Abwicklungsdetails des Brexit noch nicht feststehen, rechne ich damit dass ein Export nach UK ungleich aufwendiger wird, und die Vereinfachungen die es innerhalb der EU gibt, mittelfristig nicht mehr gelten werden.
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aaha
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Re: Amazon droht mit Sperrung: "Bitte USt-ID in UK hochladen

roman hat geschrieben:Wenn ich @jupp richtig verstanden hatte, hatte der doch der Lagerung in UK widersprochen.
Ich denke mal, dass ihm das nichts nützt, denn man muss eine Rücksendeadresse in VB vorhalten, wenn man dort verkauft Amazon-Richtinie), die bei FBA naturgemäß nunmal Amazon in GB ist und in dem Moment, wo auch nur für 5 ct was vom Kunden in GB an Amazon zurückgeschickt wird, lagert dies eben automatisch erstmal in GB. Ergo: Steuernummer! Und das gilt in jedem Land, in welches man verkauft.

Ja ja ... FBA ... weltweit ... toll! ... Reichweite, boah! ... günstiger als selbst versenden ... Amazon macht das für dich ... reich werden ... ja ja ...
roman
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Re: Amazon droht mit Sperrung: "Bitte USt-ID in UK hochladen

aaha hat geschrieben:und in dem Moment, wo auch nur für 5 ct was vom Kunden in GB an Amazon zurückgeschickt wird, lagert dies eben automatisch erstmal in GB. Ergo: Steuernummer!
Du meinst: verkauft/verschickt aus deutschem Lager (also NICHT PL/CZ), gekauft von UK-Kunden. UK-Kunde schickt aber Ware zurück, und macht dies der Einfachheit halber an ein Amazon-Lager in UK.
Wenn die Ware von dort aber nicht wieder in UK weiterverkauft wird (sondern in ein anderes Land geht oder vernichtet wird), entsteht doch trotzdem keine Steuerpflicht in UK. Denn eine ausländische Rücksendeadresse allein begründet ja noch keine Steuerverpflchtung in diesem Land.

Aber Amazon macht hier keinen Unterschied, und sagt einfach "da lag mal ein Retouren-Produkt in einem UK-Lager, deshalb mußt Du jetzt eine UK-VAT hochladen"?

Dann liegt das Problem ja eigentlich bei Amazon, da die hier mehr verlangen als eigentlich vom Gesetz her notwendig wäre, weil die nicht unterscheiden können ob bloß eine Retoure zurückkam (die nicht wieder in den Verkauf ging) oder ob man dort Verkaufsware lagert.
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Re: Amazon droht mit Sperrung: "Bitte USt-ID in UK hochladen

Das Problem liegt bei Amazon, da Rückläufer aus UK in UK eingelagert werden und sofern verkaufbar dann auch von dort verkauft werden - obwohl man dem widersprochen (bzw. in erster Linie nicht zugestimmt) hat.
xMerchant
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Re: Amazon droht mit Sperrung: "Bitte USt-ID in UK hochladen

Allein die Einlagerung für einen möglichen Verkauf an einen Verbraucher begründet schon die USt-Pflicht. Selbst wenn die Retoure eines UK-Kunden zufällig dann in ein anderes Land verkauft wird, muss UK-USt abgeführt werden (Lagerlandprinzip). Selbst wenn der vom UK-Kunden an Amazon FBA UK zurück geschickte Artikel an einen Kunden in Deutschland verkauft worden wäre, würde der Verkauf der UK USt unterliegen.

Der Fehler liegt klar bei Amazon, die hätten die Retouren bei EFN immer in das ursprüngliche Versandland zurück befördern müssen. Allerdings sagt Amazon auch ganz klar auf den Hilfeseiten, dass der Händler sich selbst um die steuerlichen Regelungen kümmern muss. Diesen Fehler wird so ziemlich jeder Verkäufer bei EFN machen, weil ihm das gar nicht bewusst ist, dass die verkaufbaren Retouren eine Steuerpflicht in einem anderen EU-Land auslösen werden.

Das betrifft übrigens nicht nur UK. Früher wurden Retouren in IT und FR auch lokal gelagert (inzwischen scheinen die auch über Prag zu laufen). So mancher wird inzwischen in IT und FR steuerpflichtig sein und hat keine Ahnung davon.
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Re: Amazon droht mit Sperrung: "Bitte USt-ID in UK hochladen

Ohne das rechtlich einschätzen zu können, kann der Händler gegenüber Amazon angeben, dass ausschließlich aus D versendet werden soll, sonst wäre das Programm ja sinnlos.

Aber offenbar spart sich Amazon die Kosten der Rückführungen der Artikel - oder kann das nicht korrekt abbilden.
Ralf
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Re: Amazon droht mit Sperrung: "Bitte USt-ID in UK hochladen

Auch wenn es ein Amazon-Thema ist - da es aber vor allem um umsatzsteuerliche Fragen geht, habe ich das in den Steuerbereich verschoben.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Ralf
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Re: Amazon droht mit Sperrung: "Bitte USt-ID in UK hochladen

xMerchant hat geschrieben:Allein die Einlagerung für einen möglichen Verkauf an einen Verbraucher begründet schon die USt-Pflicht.
Dem möchte ich widersprechen. Erst der Verkauf begründet die USt-Pflicht. Eine reine Zwischenlagerung nicht.
xMerchant hat geschrieben:Selbst wenn die Retoure eines UK-Kunden zufällig dann in ein anderes Land verkauft wird, muss UK-USt abgeführt werden (Lagerlandprinzip). Selbst wenn der vom UK-Kunden an Amazon FBA UK zurück geschickte Artikel an einen Kunden in Deutschland verkauft worden wäre, würde der Verkauf der UK USt unterliegen.
Absolut korrekt.

Steuerpflicht entsteht immer in dem Land, aus dem versendet wird. Es sei denn, dass in ein Land geliefert wird, in dem man umsatzsteuerlich registriert ist und entweder die Lieferschwelle überschritten wurde oder man der Anwendung der Lieferschwelle widersprochen hat.
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xMerchant
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Re: Amazon droht mit Sperrung: "Bitte USt-ID in UK hochladen

Erst der Verkauf begründet die USt-Pflicht. Eine reine Zwischenlagerung nicht.
Dem ist leider nicht so, das stimmt nur für die vorübergehende Verbringung. Die muss aber vor dem Grenzübertritt bekannt sein. Das ist z.B. mit der Retourenbearbeitung in der Slowakei so. Da muss deshalb keine Verbringung erklärt werden (und man braucht deshalb keine slowakische UStID), weil dies nur eine vorübergehende Verbringung ist und der Artikel nicht wesentlich bearbeitet wird.

Man muss die Retoure auch im Moment der Einlagerung in UK als Erwerb in UK versteuern und die Verbringung deklarieren (ESL und Intrastat) und dafür braucht man die UK USt-ID und damit entsteht die Steuerpflicht in UK. Und da UK keine Lieferschwellen anerkennt, ist ab der ersten UK Retoure jede weitere Lieferung nach UK mit der UK USt belegt.
Jogi2543
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Re: Amazon droht mit Sperrung: "Bitte USt-ID in UK hochladen

Ich hab heute folgende Antwort von Ama dazu erhalten:

Der UK Finance Act ist das Ergebnis einer neuen Gesetzgebung, die durch die UK Regierung am 15. März 2018 verabschiedet wurde. Die Verkäuferkonten betroffener Verkäufer, die von Amazon ausgemacht wurden, die es versäumt haben eine valide UK VAT Nummer zur Verfügung zu stellen, werden am 13. Juni 2018 suspendiert.

Egal ob Sie lagern in UK oder nicht durch die UK Finance Act um auf Amazon.co.uk zu verkaufen brauchen Sie VAT UST Nummer in UK.
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jupp
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Re: Amazon droht mit Sperrung: "Bitte USt-ID in UK hochladen

Jogi2543 hat geschrieben:Ich hab heute folgende Antwort von Ama dazu erhalten
heute?
Jogi2543
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Re: Amazon droht mit Sperrung: "Bitte USt-ID in UK hochladen

Ja. Hatte ausgeblendete Angebote und letzte Woche bearbeitet. Erst danach kam die Sperrung und eben heute eine Antwort auf meine Mail.
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