Änderungen bei Sachbezug (Tankgutschein) / bis 44 EUR

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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knoge
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Änderungen bei Sachbezug (Tankgutschein) / bis 44 EUR

Viele hier werden ja ihren Mitarbeitern einen Sachbezug von 44 EUR geben. Wir machen das z.b. (seit ein paar Monaten) über Edenred.
Jetzt hat es ja zum Jahresanfang diesbezüglich eine Änderung gegeben. Laut meinen Stb ist das z.b. wie über Edenred nicht mehr erlaubt und ich sollte mit den entsprechenden Mitarbeitern einen Vertrag machen das der Sachbezug nur noch in einem einzigen Geschäft ausgegeben werden darf.

Im Internet finde ich dazu widersprüchliche Angaben. von meinem Stb hab ich erhalten:

"Gutschein- und Geldkarten dürfen ab 2020 und noch zum Einkauf bei einem bestimmten Einzelhändler wie zum Beispiel einem bestimmten Lebensmittelgeschäft oder bei einer bestimmten Tankstelle genutzt werden, damit sie weiterhin begünstigt bleiben"

Wie ist hier eure Informationslage? Wie regelt ihr das zukünfig?


Lou mi sa.
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koshop
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Re: Änderungen bei Sachbezug (Tankgutschein) / bis 44 EUR

Öh.... Ich dachte Edenred ginge noch. Ehrlich gesagt hab ich mich da grad diesen Monat erst wegen der Gesetzesänderung angemeldet...
Auf deren Webseite steht:
https://www.edenred-one.de/haeufige-fragen/
Was ist neu in 2020?

Gemäß dem neuen Gesetz (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) müssen Gutscheinkarten ab sofort diese 5 Kriterien erfüllen:

1. Die Gutscheinkarte kann nur in Deutschland genutzt werden.
2. Das Unternehmen beauftragt den Anbieter mit der Ausgabe der Gutscheinkarten (keine Privatperson).
3. Das Unternehmen gewährt den Sachbezug im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 11 ESt (monatlich bis zu 44 Euro und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn).
4. Die Gutscheinkarte ermöglicht ausschließlich den Bezug von Waren und Dienstleistungen (keine Barauszahlung möglich).
5. Die Gutscheinkarte kann ausschließlich bei Akzeptanzstellen eingelöst werden, die direkt mit dem Emittenten (Herausgeber der Karte) eine gewerbliche Vereinbarung (Akzeptanzvertrag) geschlossen haben.

Unsere Ticket Plus® Classic erfüllt alle gesetzlichen Kriterien.

Rechtlich sind Sie somit absolut auf der sicheren Seite. Sie können unsere Gutscheinkarte ohne Bedenken auch 2020 für den Sachbezug nutzen.
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knoge
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Re: Änderungen bei Sachbezug (Tankgutschein) / bis 44 EUR

Ja das war auch meine Meinung, Stb sagt Mumpitz, das gibt Probleme bei der nächsten Prüfung. Es muss auf ein einziges Geschäft z.b. Tankstelle begrenzt werden.
Lou mi sa.
rechnungspapier
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Re: Änderungen bei Sachbezug (Tankgutschein) / bis 44 EUR

knoge hat geschrieben: 22. Jan 2020 10:21 Ja das war auch meine Meinung, Stb sagt Mumpitz, das gibt Probleme bei der nächsten Prüfung. Es muss auf ein einziges Geschäft z.b. Tankstelle begrenzt werden.
Wo steht das mit dem einzigen Geschäft?
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knoge
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Re: Änderungen bei Sachbezug (Tankgutschein) / bis 44 EUR

"Gutschein- und Geldkarten dürfen ab 2020 und noch zum Einkauf bei einem bestimmten Einzelhändler wie zum Beispiel einem bestimmten Lebensmittelgeschäft oder bei einer bestimmten Tankstelle genutzt werden, damit sie weiterhin begünstigt bleiben"

Kommt aus einem Rundschreiben von Ecovis Steuerberatungen
Lou mi sa.
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koshop
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Re: Änderungen bei Sachbezug (Tankgutschein) / bis 44 EUR

Ja gut, aber wo steht das im Gesetz...

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
Das ist ziemlich unübersichtliches wirwar, aber im Satz 11 steht nur:
11Sachbezüge, die nach Satz 1 zu bewerten sind, bleiben außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen; die nach Absatz 1 Satz 3 nicht zu den Einnahmen in Geld gehörenden Gutscheine und Geldkarten bleiben nur dann außer Ansatz, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
Und:
2Zu den Einnahmen in Geld gehören auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. 3Satz 2 gilt nicht bei Gutscheinen und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen.
Im Zahlungsdiensteaufsichtgesetz §2 Absatz 1 Nummer 10 heißt es:
https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/__2.html
(1) Als Zahlungsdienste gelten nicht (...)
Dienste, die auf Zahlungsinstrumenten beruhen, die

a) für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen in den Geschäftsräumen des Emittenten oder innerhalb eines begrenzten Netzes von Dienstleistern im Rahmen einer Geschäftsvereinbarung mit einem professionellen Emittenten eingesetzt werden können,

b) für den Erwerb eines sehr begrenzten Waren- oder Dienstleistungsspektrums eingesetzt werden können, oder

c)beschränkt sind auf den Einsatz im Inland und auf Ersuchen eines Unternehmens oder einer öffentlichen Stelle für bestimmte soziale oder steuerliche Zwecke nach Maßgabe öffentlich-rechtlicher Bestimmungen für den Erwerb der darin bestimmten Waren oder Dienstleistungen von Anbietern, die eine gewerbliche Vereinbarung mit dem Emittenten geschlossen haben, bereitgestellt werden;
Fett markiert hab ich die Abschnitte auf die sich Edenred beruft. Demzufolge zufolge hätte Edenred Recht, da sie nur im Inland einsetzbar sind und nur "für den Erwerb der darin bestimmten Waren oder Dienstleistungen von Anbietern, die eine gewerbliche Vereinbarung mit dem Emittenten geschlossen haben"

Das Rundschreiben der Steuerberater scheint mir Abschnitt c des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz nicht zu berücksichtigen. Und es heißt ja "oder" und nicht "und".

Frag am besten nochmal nach unter Hinweis auf den entsprechenden Absatz im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Viele Steuerberater gucken dummerweise auch nicht selber ins Gesetz, sondern schauen nach dem was andere drüber geschrieben haben. Und es sind viele Informationen im Umlauf die sich nicht auf das verabschiedete Gesetz beziehen, sondern auf veraltete Pläne.
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knoge
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Re: Änderungen bei Sachbezug (Tankgutschein) / bis 44 EUR

Okay ich denke ich gehe jetzt mal den formellen weg und mache eine Lohnsteueranrufungsauskunft beim Finanzamt dann hab ich was schriftliches
Lou mi sa.
ReginaSF
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Re: Änderungen bei Sachbezug (Tankgutschein) / bis 44 EUR

Wir machten das bisher über Tankgutscheine einer bestimmten Kette. Aussage StB: Es kommt voraussichtlich im zweiten Quartal eine Entscheidung, wie das einheitlich gehandhabt wird. Grundsätzlich ist er skeptisch und empfiehlt, das bis zur Klärung auf eine konkrete Tankstelle zu beschränken.
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koshop
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Re: Änderungen bei Sachbezug (Tankgutschein) / bis 44 EUR

Hier kann man noch ein Gutachten der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nachlesen, bezüglich Edenred.

https://www.edenred.de/gutachten-ticketplus-2020
Aber ist halt auch nur ein Gutachten und keine verbindliche Auskunft vom Finanzamt.
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Ach
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Re: Änderungen bei Sachbezug (Tankgutschein) / bis 44 EUR

Von wann kommt denn die Empfehlung des Steuerberaters? Der Gesetzesentwurf war noch wesentlich strenger, wurde aber ganz kurz vor Jahreswechsel entschärft.
Die Darstellung Deines Steuerberaters passt zum Entwurf.

Nachdem mein ehemaliger Steuerberater mich in dieser Hinsicht zwei Mal falsch beraten hat, habe ich für die Nettolohnoptimierung einen Experten angeheuert, der nichts anderes macht. Hier fließen einfach zu viele verschiedene Rechtsgebiete zusammen.
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knoge
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Re: Änderungen bei Sachbezug (Tankgutschein) / bis 44 EUR

Beim Rundschreiben steht 13.01.20 drauf, die Pressemeldung ist wohl vom 05.12.19 https://de.ecovis.com/pressemeldungen/s ... enze-2020/

Ich denke auch das die Info veraltet ist. Ich warte jetzt trotzdem mal die Info vom Finanzamt ab. Werde hier dann Rückmeldung geben. Erfahrungsgemäß lässt sich mein FA aber viel viel Zeit ....
Lou mi sa.
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knoge
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Re: Änderungen bei Sachbezug (Tankgutschein) / bis 44 EUR

Ich habe gestern Rückmeldung von meinen Finanzamt erhalten

"Wegen der gesetzlichen Neureglung des Barlohn- bzw. Sachlohnbegriffes ab 2020 .... findet demnächst auf Bund-Länder-Ebene eine Beratung statt. ... Die Beantwortung ihres Schreibens bis zum Vorliegen des Ergebnisses der Beratung zurückgestellt.
Lou mi sa.
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koshop
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Re: Änderungen bei Sachbezug (Tankgutschein) / bis 44 EUR

Man sollte meinen die überlegen sich erst, was das Gesetz bezwecken soll und welche Folgen es haben soll und machen das Gesetz anschließend, anstatt erst ein Gesetz zu machen und dann drüber nachzudenken was eigentlich drinsteht.
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knoge
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Re: Änderungen bei Sachbezug (Tankgutschein) / bis 44 EUR

Das würde ja voraussetzen das

a) Gesetze noch selbst geschrieben werden anstatt dafür Beraterfirmen zu nutzen
b) Man vor Abstimmungen die Gesetze liest
c) Man versteht was in Gesetzen steht
d) Gesetze nicht von Juristen für Juristen gemacht werden
e) Man bei Abstimmungen über Gesetze seinem Eid als Abgeordneter folgt anstatt stur dem Parteiprogramm
Lou mi sa.
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Ach
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Re: Änderungen bei Sachbezug (Tankgutschein) / bis 44 EUR

koshop hat geschrieben: 29. Jan 2020 09:43 Man sollte meinen die überlegen sich erst, was das Gesetz bezwecken soll und welche Folgen es haben soll und machen das Gesetz anschließend, anstatt erst ein Gesetz zu machen und dann drüber nachzudenken was eigentlich drinsteht.
Wir haben ja Gewaltentrennung. Die Gesetzgebung schreibt die Steuergesetze, die Finanzverwaltung muss sie interpretieren, bevor sie sie anwenden kann. Und damit sie bundesweit einheitlich interpretiert werden, bespricht man sich diesbezüglich, nachdem das Gesetz fertig ist.
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Freak
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Re: Änderungen bei Sachbezug (Tankgutschein) / bis 44 EUR

Mal eine generelle Frage zum Sachbezug:
Wenn ich Gutscheine oder irgendwelche Geschenke bis 44 Euro für meine Mitarbeiterinnen kaufe... reicht es dann deren Name neben dem Beleg zu notieren oder muss eine Übergabe dokumentiert sein (Quittung zum Erhalt)? Kann im Rahmen einer Steuerprüfung eine Mitarbeiterin gefragt werden ob Sie diesen Gutschein/Geschenk tatsächlich bekommen hat?
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