Abgrenzung Privat / Gewerbe bei Kleinunternehmerregelung

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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NeuHier123
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Abgrenzung Privat / Gewerbe bei Kleinunternehmerregelung

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich bin Vollzeitstudent und beziehe ein Einkommen aus meinem im letzten Jahr angemeldeten Gewerbe, welches ich im Sinne der Kleinunternehmerregelung führe, zusätzlich erhalte ich elternunabhängiges Bafög.
Schon immer hat es mir Spaß gemacht, Dinge zu kaufen und diese zu einem anderen Zeitpunkt wieder zu verkaufen - unabhängig, ob ich damit einen Gewinn mache, oder einfach nur um mir etwas anderes leisten zu können, ohne dass erworbenes im Schrank verstaubt.
Im letzten Jahr habe ich ein Gespür dafür entwickelt, welche Güter sich günstig einkaufen lassen und wie ich demnach einen Gewinn erzielen kann. Um rechtlich / steuerlich auf dem richtigen Weg zu sein, führte demnach kein Weg drumherum ein Gewerbe anzumelden, eine Buchhaltung mit EÜR zu machen und mich allg. mit den Pflichten eines Gewerbetreibenden zu beschäftigen.

Zufällig bin ich letztens über einen Artikel gestoßen, bei dem ein Kleinunternehmer einer Betriebsprüfung unterzogen wurde. Das Ganze hat mich dann doch etwas verunsichert und zum Nachdenken gebracht, was wäre eigentlich, wenn sich bei mir das Finanzamt meldet und eine Betriebsprüfung anmeldet. Sicherlich eher unwahrscheinlich, jedoch auf keinen Fall unmöglich.

Bisher arbeite ich grundsätzlich folgendermaßen: Kaufe ich etwas explizit für den Weiterverkauf ein, dann erfasst ich den Kaufbeleg und ordne diesen der Zahlung zu. Beim Verkauf das selbige Spiel, ich erstelle eine Rechnung und ordne den Eingangsbetrag der Rechnung zu. Mit Lexoffice ist das ja super komfortabel und keine große Sache.

Jetzt bin ich mir bei einigen Konstellationen jedoch total unsicher und frage mich, wie genau ich mich bei einer Betriebsprüfung rechtfertigen muss?

Einige Beispiele hierzu:
- Ich habe nur eine Kreditkarte, da ich diese noch zu Zeiten meiner Ausbildung abgeschlossen habe und demnach eine gewisse Bonität nachweisen konnte. Heute würde ich als Vollzeitstudent keine Zweitkarte mit entsprechenden Verfügungsrahmen mehr erhalten. Demnach befinden sich auf meinem Kreditkartenkonto private und gewerbliche Umsätze. Müsste ich dann bei einer Betriebsprüfung lückenlos alle Umsätze rechtfertigen? Sei es ein neuer Laptop für die Uni, 200 EUR die ich per Paypal an einen Kollegen gesendet habe, weil er mir Geld auf einem Festival geliehen hat etc.

- Ich kaufe etwas auf Amazon über mein privates Bankkonto. Schlussendlich entscheide ich mich den gekauften Gegenstand doch nicht privat zu nutzen und verkaufe diesen über mein Gewerbe. Kauf erfolgte demnach über mein privates Konto, verkauf über mein Gewerbekonto. Würde das Finanzamt dann mein privates Konto ebenfalls direkt als gewerbliches Konto ansehen und auch dort müsste ich fortlaufend alle Umsätze rechtfertigen können?

- Ich verkaufe mein ausschließlich privat genutztes Handy, Möbel aus meiner Wohnung (was auch immer) über ebay Kleinanzeigen. Erhalte dafür eine Zahlung auf meinem privaten Konto. Wie weise ich denn nach, dass das privat verkauft wurde und dabei keine Absicht der Gewinnbringung steckt.

Mir fällt es einfach super schwer, in meiner Konstellation eine eindeutige Trennung zu machen. Mir ist die Trennung klar, jedoch wäre die Rechtfertigung diesbezüglich mehr als schwer, vermutlich fast unmöglich. Problem ist auch, dass ich sehr viel privat kaufe und "kaufintensive Hobbys" habe. Sei es an meinem Motorrad schrauben und entsprechende Ersatzteile kaufen, etwas in 3D Druckverfahren für die Uni zu drucken etc, demnach habe ich auch ziemlich viele Abbuchungen auf meinen Konten.

Hinzukommt, dass ich Bafög beziehe, demnach ist mein jährlicher maximaler Gewinn so oder so sehr beschränkt ist, bzw. werde ich auch in jedem Fall unter dieser Grenze bleiben, da ich den übersteigenden Gewinn ansonsten 1:1 zurückzahlen muss.
Nur sollte eine Betriebsprüfung angeordnet werden, oben genannte Konstellationen nicht abgegrenzt werden können und ich schlussendlich über dieser Grenze lande, dann hätte das ja auch bzgl. meines Bafögs (Sozialbetrug?) Konsequenzen.

Habe ich mich in meinen Gedanken verrannt und zu viele "Horrorstorys" im Internet gelesen, oder bin ich in meiner Konstellation doch sehr angreifbar? Ungern möchte ich mein Gewerbe aufgeben, da es für mich ein Nebenjob ist der mir wirklich Spaß macht. Riesen Vorteil ist auch meine freie Zeiteinteilung. Sind Klausuren an der Uni dann muss ich nicht arbeiten, habe ich wenig zu tun, dann arbeite ich mehr. Möchte ich in den Urlaub, dann kann ich in den Urlaub. Hinzukommt, dass ich das Geld nicht dringend benötige und mit Bafög einigermaßen um die Runden komme. Aber wenn's spaß macht, warum nicht.

Nur damit Ihr ungefähr wisst von welchen Summen wir hier reden: im letzten Jahr hatte ich einen Umsatz von knapp 10.000 EUR und einen Gewinn von 3.000 EUR.

Freue mich über Feedback und bedanke mich für das wirklich interessante Forum hier! :)

Grüße!


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regalboy
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Re: Abgrenzung Privat / Gewerbe bei Kleinunternehmerregelung

ich würde sagen:
a) Kassenbuch, das alle Firmen-Bargeldflüsse zeigt
b) Geschäftsbankkonto, auf dem alle Firmenverkäufe eingehen (und von dem die Firmenzahlungen abgehen)

Und wenn was über das Privatkonto bezahlt wurde (was ja auch mal versehentlich passieren kann), dann wird halt vom Firmenkonto eine entsprechend deckende Überweisung auf das Privatkonto durchgeführt.
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koshop
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Re: Abgrenzung Privat / Gewerbe bei Kleinunternehmerregelung

Wenn du dir privat einen Laptop kaufst und dann doch über dein Gewerbe verkaufst, dann buchst du den Laptop als Privateinlage.

Umgekehrt buchst du private Geld- oder Sachentnahmen als Privatentnahme.

https://www.ionos.de/startupguide/unter ... me-buchen/

Das ganze dokumentierst du dann am besten mit einem Eigenbeleg. Da steht dann drauf:

Eigenbeleg

Privateinlage Laptop, Wert 200 EUR

Datum, Ort Unterschrift

Das ist dann dein Beleg für die Buchhaltung und nicht dein privater Kontoauszug. Ggf. tackerst du noch die Originalrechnung dazu, um den Kaufpreis nachzuweisen. Wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist, darfst du sogar die (ggf. anteilige) Vorsteuer geltend machen.

Auf die Weise hältst du deinen privaten Kontoauszug aus der Firmenbuchhaltung draußen.

In der Buchhaltung gibts dafür die sogenannten "Privatkonten".
NeuHier123
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Re: Abgrenzung Privat / Gewerbe bei Kleinunternehmerregelung

koshop hat geschrieben: 27. Jul 2022 15:30 Wenn du dir privat einen Laptop kaufst und dann doch über dein Gewerbe verkaufst, dann buchst du den Laptop als Privateinlage.
Ich würde meinen privaten Laptop ja gar nicht über mein Gewerbe verkaufen, insb. wegen Gewährleistung, Widerrufsrecht etc.
Oder kann ich seit Gewerbeanmeldung als Kleinunternehmer nichts mehr privat verkaufen? So wie jeder andere der etwas privat auf ebay Kleinanzeigen verkauft, ohne dabei eine Gewinnerzielungsabsicht zu haben?
regalboy
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Re: Abgrenzung Privat / Gewerbe bei Kleinunternehmerregelung

"Verkauf im Kundenauftrag. ;-)"
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koshop
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Re: Abgrenzung Privat / Gewerbe bei Kleinunternehmerregelung

Ich würde meinen privaten Laptop ja gar nicht über mein Gewerbe verkaufen, insb. wegen Gewährleistung, Widerrufsrecht etc.
Oder kann ich seit Gewerbeanmeldung als Kleinunternehmer nichts mehr privat verkaufen? So wie jeder andere der etwas privat auf ebay Kleinanzeigen verkauft, ohne dabei eine Gewinnerzielungsabsicht zu haben?

War ja nur ein Beispiel.

Grundsätzlich wird aber auch ein privater Account bei zu vielen Verkäufen irgendwann als gewerblich eingestuft. Dann kann man die Verkäufe auch gleich über sein Gewerbe machen, damit man überhaupt noch einen privaten Account zum Privat verkaufen hat.
NeuHier123
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Re: Abgrenzung Privat / Gewerbe bei Kleinunternehmerregelung

koshop hat geschrieben: 27. Jul 2022 16:15
Ich würde meinen privaten Laptop ja gar nicht über mein Gewerbe verkaufen, insb. wegen Gewährleistung, Widerrufsrecht etc.
Oder kann ich seit Gewerbeanmeldung als Kleinunternehmer nichts mehr privat verkaufen? So wie jeder andere der etwas privat auf ebay Kleinanzeigen verkauft, ohne dabei eine Gewinnerzielungsabsicht zu haben?
War ja nur ein Beispiel.
Grundsätzlich wird aber auch ein privater Account bei zu vielen Verkäufen irgendwann als gewerblich eingestuft. Dann kann man die Verkäufe auch gleich über sein Gewerbe machen, damit man überhaupt noch einen privaten Account zum Privat verkaufen hat.
Okay danke, verstehe! Das mit der Privatentnahme war mir gar nicht so bewusst. Ich hatte in meiner EÜR angegeben, dass ich fast meinen gesamten Gewinn entnommen habe. Dies hab ich jedoch in Lexoffice nicht entsprechend gebucht. Einen Einfluss auf meine EÜR dürfte dies ja jedoch nicht haben, oder?

Ich verkaufe eigentlich ausschließlich über ebay Kleinanzeigen, daher ist grundsätzlich überhaupt nicht nachvollziehbar was und wie viel ich letztendlich über meinen privaten Account verkauft habe.
Aber muss ich mir grundsätzlich dann gar nicht so riesigen Gedanken machen, wie oben beschrieben?
Wenn eine Betriebsprüfung ansteht, dann werden nicht zusätzlich auch meine gesamten privaten Konten (Paypal, Bankkonto etc.) geprüft, bzw. ich muss nicht jeden erklären können?

Wie gesagt, ich bin eh weit davon entfernt, Steuern zahlen zu müssen. Als Student habe ich ja kein weiteres Einkommen und den Grundfreibetrag erreiche ich bei Weitem nicht. Möchte ich ja auch nicht, da ich ansonsten kein Bafög mehr bekomme.
Nur bei einer Betriebsprüfung wäre ich mir eben mehr als unsicher, wie und was ich darlegen muss und ob ich mich da irgendwie ggf. auch größere Probleme einbrocken kann. Denn das wäre es dann letztendlich sicherlich doch nicht wert...
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