Wo wäre da der Sinn eines "Sicherheitspuffers"?
Gruß,
André
Wo wäre da der Sinn eines "Sicherheitspuffers"?
Du dürftest irren - denn wofür soll der Puffer verwendet werden.
Schenkst du denen dann als Chef jeden Monat das einzelne Blatt im Wert von 0,50 Euro?Ach hat geschrieben: ↑4. Apr 2022 09:35 Ganz blöd gedacht:
Szenario: Mitarbeiter bekommt einen Kalender (Wert: 6 Euro) mit Werbeaufdruck vom Chef zugesteckt.
Betriebsprüfer zum Mitarbeiter: (ganz unschuldig) "Schönen Kalender haben Sie hier. Haben Sie so einen auch zu Hause hängen?" Mitarbeiter (arglos): "Klar, jeder hier im Team hat einen bekommen. Wir haben ja so einen tollen Chef!"
....
Wäre der saubere, transparentere Weg.
Ich bin bei givve und zufrieden. Da kann man quasi ein "Abo" einstellen. Einmal im Monat kommt eine Mail, die ankündigt, dass bald Stichtag ist - dann könnte ich nochmal schnell was ändern. Danach kommt die Rechnung. Es ist quasi ein "Selbstläufer".Gibt es einen Favoriten Spendit oder Givve ?
Mir geht es jetzt nicht um 1 € billiger, sondern ev. das Portal ist bei einem besser etc. und erleichert mir die Arbeit oder so ..
Aber du zahlst es doch auch aus, es gibt ja irgendwo einen Zahlungsausgang. Es ist halt rechtlich scheisse und kann dir irgendwann auf die Füße fallen. Kostet ja auch nichts, das rechtlich einwandfrei aufzuführen. Sowas nicht korrekt zu tun, macht einen ja auch immer erpressbar, wenn ein MA mal im Streit geht. Im Falle der Edenredgutscheine stellt sich die Frage ja nicht, wenn du die nicht auf der Lohnabrechnung aufführst, wird das natürlich auffallen, denn du rechnest ja die Gebühren dafür auch in der Buchhaltung ab.
hahaFotoshooter hat geschrieben: ↑7. Apr 2022 11:09 So wir haben unsere Tankkarte jetzt auch von 44 auf 49 € erhöht. 1 € Puffer, sicher ist sicher...
Editiert: Ich habe gerade nochmals nachgeschaut laut einiger Quellen sollte es wohl doch drauf müssen. ICh finds halt sowieso schöner und klarer. Wenn ein Prüfer Fragen dazu hat beantworte ich diese halt.Wolkenspiel hat geschrieben: ↑9. Apr 2022 09:59Aber du zahlst es doch auch aus, es gibt ja irgendwo einen Zahlungsausgang. Es ist halt rechtlich scheisse und kann dir irgendwann auf die Füße fallen. Kostet ja auch nichts, das rechtlich einwandfrei aufzuführen. Sowas nicht korrekt zu tun, macht einen ja auch immer erpressbar, wenn ein MA mal im Streit geht. Im Falle der Edenredgutscheine stellt sich die Frage ja nicht, wenn du die nicht auf der Lohnabrechnung aufführst, wird das natürlich auffallen, denn du rechnest ja die Gebühren dafür auch in der Buchhaltung ab.
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