Hallo zusammen,
um rechtlich safe zu sein senden wir jedem amazon Kunden über das amazon mailsystem einmal unsere AGB + Widerufsbelehrung und eine weitere Nachricht mit einer Rechnung als PDF.
Damit diese Nachrichten auch ankommen versehen wir den Betreff dieser Nachricht mit dem Zusatz [Wichtig].
Anscheinend hat amazon damit jetzt ein Problem. Wir haben im sellecentral den Hinweis bekommen, dass wir nicht-dringende Nachrichten mit dem Betreff „[Wichtig]“ an Amazon-Käufer senden und dies gg. die amazon Richtlinien verstößt.
Wie handhabt Ihr das? Insbesondere beim FBA Versand besteht ja nicht die Möglichkeit diese Dokumente der Sendung beizulegen.
LG
Rainer
"Wichtige Nachricht zu Ihrem Amazon-Verkäuferkonto" - erhalten
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Re: "Wichtige Nachricht zu Ihrem Amazon-Verkäuferkonto" - erhalten
das ganze in eine mail packen und die meckern nicht mehr.
Re: "Wichtige Nachricht zu Ihrem Amazon-Verkäuferkonto" - erhalten
Hallo neimles,
'das ganze in eine mail packen und die meckern nicht mehr. '
Leider ist damit die Angelegenheit nicht erledigt.
Ich habe den amazon support kontaktiert und die schreiben:
----------------
Die Markierung von Nachrichten als "Wichtig" darf nur für Nachrichten genutzt werden, welche für den Abschluss der Bestellung nötig sind. Während die AGB und Widerrufsrechte wichtig sind, sind sie nicht zwingend für den Abschluss der Bestellung nötig. Der Kunde, der diese Nachrichten nicht erhält hat sich wissentlich und willentlich vom Erhalt dieser Nachricht abgemeldet, da Sie nicht zum direkten Abschluss der Bestellung beiträgt.
----------------
Wenn ich es jedoch richtig beurteile, werden Nachrichten ohne [Wichtig] im Betreff auch nicht im amazon message system gespeichert, wenn der Kunde der Zustellung dieser Nachrichten widersprochen hat.
Rechtlich also nicht i. O.
LG
Rainer
'das ganze in eine mail packen und die meckern nicht mehr. '
Leider ist damit die Angelegenheit nicht erledigt.
Ich habe den amazon support kontaktiert und die schreiben:
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Die Markierung von Nachrichten als "Wichtig" darf nur für Nachrichten genutzt werden, welche für den Abschluss der Bestellung nötig sind. Während die AGB und Widerrufsrechte wichtig sind, sind sie nicht zwingend für den Abschluss der Bestellung nötig. Der Kunde, der diese Nachrichten nicht erhält hat sich wissentlich und willentlich vom Erhalt dieser Nachricht abgemeldet, da Sie nicht zum direkten Abschluss der Bestellung beiträgt.
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Wenn ich es jedoch richtig beurteile, werden Nachrichten ohne [Wichtig] im Betreff auch nicht im amazon message system gespeichert, wenn der Kunde der Zustellung dieser Nachrichten widersprochen hat.
Rechtlich also nicht i. O.
LG
Rainer
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Re: "Wichtige Nachricht zu Ihrem Amazon-Verkäuferkonto" - erhalten
Naja, der Antwort nach ist ja zum Abschluss der Bestellung eigentlich gar nix mehr nötig, wenn der Ama-Kunde bestellt hat.
Die Rechnung ist ja zum Abschluss auch nicht nötig, die Bestellung kann ja trotzdem verschickt werden. Bislang scheint hier aber Amazon die Rechnung als wichtig genug anzusehen, dass da alles reingepackt werden kann.
Die Rechnung ist ja zum Abschluss auch nicht nötig, die Bestellung kann ja trotzdem verschickt werden. Bislang scheint hier aber Amazon die Rechnung als wichtig genug anzusehen, dass da alles reingepackt werden kann.
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Re: "Wichtige Nachricht zu Ihrem Amazon-Verkäuferkonto" - erhalten
Wie kommst Du da drauf das die nicht gespeichert werden? Ich sehe alle Nachrichten und bei Kunden, die sich vom Erhalt per Mail abgemeldet haben, steht da ein roter Hinweistext drunter.
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Re: "Wichtige Nachricht zu Ihrem Amazon-Verkäuferkonto" - erhalten
Ich könnte mir vorstellen dass man die rechtlichen Pflichten mit dem Senden der Rechtstexte erfüllt hat. Wenn der Kunde die Nachrichten ausfiltert (ähnlich wie bei einem Spamfilter) ist das meiner Meinung nicht unser Problem. Der Kunde hat sich ja aktive von diesen Nachrichten abmelden.
Re: "Wichtige Nachricht zu Ihrem Amazon-Verkäuferkonto" - erhalten
ich habe mich nie abgemeldet. Trotzdem wurde ich als abgemeldet eingestuft und bekam keine Rechnungen mehr per Mail. Ich glaube das hat Amazon als Kundenservice eingestuft und alle externen Mails soweit wie möglich abgestellt.
Re: "Wichtige Nachricht zu Ihrem Amazon-Verkäuferkonto" - erhalten
Guten Tag,
das Käufer-Verkäufer-Postfach ermöglicht es Käufern, sich vom Erhalt von unerwünschten, nicht-kritischen Nachrichten von Verkäufern abzumelden. Wenn Sie einem Käufer eine Nachricht senden müssen, die notwendig ist, um die Bestellung abzuschließen, fügen Sie das Wort [Wichtig] in Klammern im Betreff der E-Mail e........
Freundliche Grüße
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Re: "Wichtige Nachricht zu Ihrem Amazon-Verkäuferkonto" - erhalten
... so ... nun kam die Antwort vom amazon support.
Nachrichten werden in das message system des Kunden eingestellt, auch wenn sich die Käufer vom 'Empfang von unerwünschten Nachrichten' abgemeldet haben. Diese Nachrichten können dort eingesehen werden.
Dann sehe ich es wie bauti: Nachricht korrekt zugestellt, damit Verpflichtung zur Information erfüllt.
Nachrichten werden in das message system des Kunden eingestellt, auch wenn sich die Käufer vom 'Empfang von unerwünschten Nachrichten' abgemeldet haben. Diese Nachrichten können dort eingesehen werden.
Dann sehe ich es wie bauti: Nachricht korrekt zugestellt, damit Verpflichtung zur Information erfüllt.
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Re: "Wichtige Nachricht zu Ihrem Amazon-Verkäuferkonto" - erhalten
Warum müssen die Informationen und die Rechnung getrennt voneinander verschickt werden, in zwei Mails. Geht das technisch oder rechtlich nicht in einer?
Re: "Wichtige Nachricht zu Ihrem Amazon-Verkäuferkonto" - erhalten
@technokrat:
Derzeit ist es technisch leider nicht möglich die Rechnung zusammen mit den Informationen zu verschicken.
Derzeit ist es technisch leider nicht möglich die Rechnung zusammen mit den Informationen zu verschicken.
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Re: "Wichtige Nachricht zu Ihrem Amazon-Verkäuferkonto" - erhalten
Ah, ok. Danke.
Solange dann nicht noch Mails kommen, wir haben verbucht, wir haben an Versandabteilung übergeben, wir haben Rechner angeschaltet
Das gibt´s ja schon und wundert immer ein wenig.
Solange dann nicht noch Mails kommen, wir haben verbucht, wir haben an Versandabteilung übergeben, wir haben Rechner angeschaltet
Das gibt´s ja schon und wundert immer ein wenig.
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Re: "Wichtige Nachricht zu Ihrem Amazon-Verkäuferkonto" - erhalten
Rechtlich gesehen käme die Widerrufsbelehrung mit der Rechnung ohnehin zu spät, da der Kunde meines Wissens vor dem Kauf darüber informiert werden muss.
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Re: "Wichtige Nachricht zu Ihrem Amazon-Verkäuferkonto" - erhalten
Wieso verwendest du überhaupt die WRB und AGB bei Amazon nochmal?
Die Plattform hat entsprechende Stellen wo diese Texte hinterlegt werden und die vom Kunden vor Kauf einsehbar sind.
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Re: "Wichtige Nachricht zu Ihrem Amazon-Verkäuferkonto" - erhalten
Die bloße Darstellung im Internet bei Amazon reicht insoweit nicht aus. Dies ergibt sich aus § 312f Abs. 2 BGB. Danach ist der Unternehmer bei Fernabsatzverträgen verpflichtet, dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware oder bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Die Bestätigung nach Satz 1 muss die in Artikel 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche genannten Angaben enthalten, es sei denn, der Unternehmer hat dem Verbraucher diese Informationen bereits vor Vertragsschluss in Erfüllung seiner Informationspflichten nach § 312d Absatz 1 auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
Re: "Wichtige Nachricht zu Ihrem Amazon-Verkäuferkonto" - erhalten
Quellenangabe vergessen:RennMaxe hat geschrieben: ↑30. Apr 2019 16:39 Die bloße Darstellung im Internet bei Amazon reicht insoweit nicht aus. Dies ergibt sich aus § 312f Abs. 2 BGB. Danach ist der Unternehmer bei Fernabsatzverträgen verpflichtet, dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware oder bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Die Bestätigung nach Satz 1 muss die in Artikel 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche genannten Angaben enthalten, es sei denn, der Unternehmer hat dem Verbraucher diese Informationen bereits vor Vertragsschluss in Erfüllung seiner Informationspflichten nach § 312d Absatz 1 auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
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Re: "Wichtige Nachricht zu Ihrem Amazon-Verkäuferkonto" - erhalten
Wegen der Info der IT-Recht Kanzlei versenden wir inzwischen aus der Wawi eine Auftragsbestätigung bei Amazon-Bestellungen mit AGB und WRB. Allerdings ohne das "[Wichtig]". Das nutze ich nur, wenn ich dem Kunden eine Info sende, dass sein Paket immer noch im Paketshop liegt.
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Re: "Wichtige Nachricht zu Ihrem Amazon-Verkäuferkonto" - erhalten
Ich hatte vor ein paar Monaten die Info vom RA bekommen, ich bräuchte die Infos nicht nochmal mitzuschicken. Daran, dass die eh vor dem Kauf einsehbar, weil hinterlegt sind hatte ich schon gar nicht mehr gedacht. Ich hab´s so gelassen, dass alles in einem Schlag nochmal mit der Rechnung kommt, in dem Glauben, lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig. Und das natürlich mit [extrem wichtig]
Re: "Wichtige Nachricht zu Ihrem Amazon-Verkäuferkonto" - erhalten
Das ist auch mein Kenntnisstand, dass die AGB / WRB eben NICHT extra versendet werden müssen, da ja alles einsehbar ist (da gab es vor ein paar Jahren ziemlich viel Heckmeck deswegen).
Von einem geschäftsfähigen Käufer kann man ja normalerweise erwarten, dass er diese Infos jederzeit noch vor Kauf abrufen kann. Sollte mittlerweilebi zu jedem Richter vorgedrungen sein.
NB: Als ich Abi machte haben viele Abiturienten notgerungen dann Jura studiert, weil es seinerzeit auf Jura keinen NC gab. Also all die Deppen, die gerade so das Abi geschafft haben, haben Jura studiert und sind dann Anwälte oder Richter geworden. Bei diesem Hintergrund wundert einem so manche Einstellung und Entscheidung von Anwälten und Richtern nicht mehr...
Von einem geschäftsfähigen Käufer kann man ja normalerweise erwarten, dass er diese Infos jederzeit noch vor Kauf abrufen kann. Sollte mittlerweilebi zu jedem Richter vorgedrungen sein.
NB: Als ich Abi machte haben viele Abiturienten notgerungen dann Jura studiert, weil es seinerzeit auf Jura keinen NC gab. Also all die Deppen, die gerade so das Abi geschafft haben, haben Jura studiert und sind dann Anwälte oder Richter geworden. Bei diesem Hintergrund wundert einem so manche Einstellung und Entscheidung von Anwälten und Richtern nicht mehr...
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