Bei uns entstehen dann folgende Buchungen in der FIBU:
- Beim Versand: Wird die Ware mit UST verkauft
- Wenn der A-Z genehmigt wird: Die umgekehrt Buchung wie beim Verkauf mit UST
- Wenn Amazon dann den Einspruch von uns genehmigt und uns die Betrag erstattet ist jetzt ist die Frage ob man die Gutschrift von Amazon wieder wie einen Verkauf an einen Kunden ansieht und mit UST bucht, oder ob es sich um eine negative Gebühr von Amazon handelt auf welche dann keine UST fällig wäre.